Jugendstaatssekretärin Plakolm: "Wir müssen mit dem Tabu brechen, nicht über Kindesmissbrauch zu sprechen"
Kinderschutzpaket im außerschulischen Jugendbereich und an Schulen beschlossen
"Der 20. September 2023 ist ein Tag, der zukünftig hoffentlich den Unterschied macht, ob verurteilte Sexualstraftäter als freie Menschen den Gerichtssaal verlassen oder eben nicht. Wir geben mit dieser Gesetzesänderung der Justiz die notwendigen Mittel in die Hand. Wir verdoppeln bzw. verdreifachen das Strafmaß, wenn es um die Darstellung von Kindesmissbrauch geht", hielt Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm im Rahmen eines Presspoints gemeinsam mit Unterrichtsminister Martin Polaschek fest. Konkret beinhaltet das von der Bundesregierung beschlossene "Kinderschutzpaket" die verpflichtende Umsetzung von Schutzkonzepten an Schulen, die Verschärfung des Sexualstrafrechts und die Ausweitung des Tätigkeitsverbotes.
Letzteres war der Jugendstaatssekretärin ein besonderes Anliegen: "Künftig wird es nicht mehr möglich sein, dass Menschen, die sich einmal an Kindern und Jugendlichen vergangen haben, nach Tilgung ihrer Strafe wieder als Feriencampbetreuer oder Kinderfußballtrainer arbeiten können. Dafür sorgen wir durch den Lückenschluss beim Berufs- und Tätigkeitsverbot", so Plakolm.
Musterkinderschutzkonzept für Kinder- und Jugendvereine
Hinsichtlich der nun beschlossenen Umsetzung von Schutzkonzepten wurde im Jugendressort bereits in den letzten Monaten daran gearbeitet. So wurde bereits ein Musterkinderschutzkonzept erstellt, dass bereits über 2.500 Mal heruntergeladen und gut angenommen wurde. Weiters wird im Bundeskanzleramt eine Qualitätssicherungsstelle Kinderschutz eingerichtet, die ein eigenes Gütesiegel für Vereine, die mit Kindern arbeiten, vergeben wird.
Zudem soll als wichtiges Element der Prävention im kommenden Frühling ein Austausch zwischen Vereinen und Organisationen über die Etablierung und Weiterentwicklung von Kinderschutzkonzepten organisiert werden. "Außerdem wird es eine Kinderschutzkampagne geben: Die Kampagne soll bei Kindern und Jugendlichen das Wissen und Bewusstsein stärken, dass Übergriffe weder normal noch okay sind und zeigen, wo sie Hilfe bekommen. Und sie soll das Selbstbewusstsein bei betroffenen Kindern und Jugendlichen wecken, sich zur Wehr zu setzen und Hilfe zu suchen", stellte die Jugendstaatssekretärin bereits umgesetzte und geplante Punkte vor. "Wir wollen ganz grundsätzlich Jugendvereine besser informieren und unterstützen, wenn es um Kinderschutz geht", so Plakolm.
Mit Tabus brechen – volle Unterstützung für Maßnahmen im Bildungssystem
Auch die geplanten Kinderschutzkonzepte in den Schulen werden von der Staatssekretärin unterstützt: "Ich bin froh, dass wir mit unserem Bildungsminister einen starken Partner haben, der das Thema Kinderschutz auch in seinem Ressort konsequent abarbeitet und umsetzt. Denn es ist wichtig, dass es für alle handelnden Akteure einen klaren Fahrplan gibt, wie im Ernstfall zu handeln ist", so Plakolm. Immer noch finden mehr als 80 Prozent der Kindesmissbrauchs-Fälle im engsten Familienumfeld statt.
"Wir müssen mit dem Tabu brechen, nicht über Kindesmissbrauch zu sprechen. Nur wenn wir darüber sprechen, ist es auch für Betroffene weniger ein Tabu, sich jemandem anzuvertrauen. Geben wir Kindern und Jugendlichen die Sicherheit, dass die Gesellschaft sie hört und ihnen hilft. Das tun wir im Jugendbereich bereits mit unseren Maßnahmen und das werden wir auch im Bildungsbereich weiter tun. Denn Vereine und Organisationen sowie Lehrerinnen und Lehrer sind für viele Betroffene wichtige Vertrauenspersonen", so Claudia Plakolm abschließend.
Bilder von diesem Termin sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramts kostenfrei abrufbar.