Sexuelle Dienstleistungen

Ausgangslage

Sexuelle Dienstleistungen im Einverständnis zwischen erwachsenen Personen gegen Entgelt sind in Österreich grundsätzlich legal und unterliegen einem regulierenden System. Dieses ermöglicht sowohl die Einflussnahme auf Arbeitsbedingungen, als auch Beratung, Unterstützung und Gesundheitsvorsorge für Sexdienstleistende. Der damit gewährleistete niederschwellige Zugang zu Sexdienstleistenden erleichtert gleichzeitig die Identifizierung potentieller Opfer von Menschenhandel und (sexueller) Gewalt im Rahmen von Beratung und Kontrollen.

Dennoch wird von manchen Seiten ein generelles "Kaufverbot für sexuelle Dienstleistungen" gefordert. Expertinnen und Experten in Österreich sind sich aber weitgehend einig, dass nur durch eine klare (auch rechtliche) Trennung zwischen selbstbestimmter Sexarbeit einerseits und Ausbeutung und Menschenhandel andererseits Gewalt sichtbar gemacht werden kann und geeignete Gegenmaßnahmen gesetzt werden können.

Denn ausländische Beispiele solcher Verbote zeigen deutlich, dass sie die Nachfrage nicht wirksam unterbinden können und Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister in die Illegalität drängen, wo sie einer noch größeren Ausbeutungsgefahr ausgesetzt sind.

Im Bewusstsein, dass das Anbieten von sexuellen Dienstleistungen aber nach wie vor ein besonders prekäres und ausbeutungsgefährdetes Arbeitsfeld darstellt, bedarf es vielfältiger Maßnahmen, um diesen Faktoren entgegen zu wirken.

Ein legaler Markt ermöglicht dem Staat Einfluss auf Arbeitsbedingungen zu nehmen, Unterstützung anzubieten, leichter Kontrollen durchzuführen und mögliche Opfer von sexueller Gewalt und Zwang besser zu erkennen und zu unterstützen.

Neben Maßnahmen zur Regulierung des Marktes sind insbesondere auch die Entstigmatisierung der Berufsgruppe und ein Arbeitsmarkt, der jederzeit einen existenzsichernden Berufswechsel ermöglicht, notwendig, um wirksam vor Ausbeutung zu schützen.

Der Begriff "Sexarbeit" wird seit den 1970er Jahren verwendet und ist ein von Sexdienstleistenden selbst gewählter Begriff für sexuelle Dienstleistungen. "Sexuelle Dienstleistungen"/ "Sexualdienstleistung"/ "Sexarbeit" sind daher gegenüber dem negativ konnotiertem Begriff "Prostitution" vorzuziehen.

Rechtliche Regelung in Österreich

Das Anbieten von sexuellen Dienstleistungen durch erwachsene Personen, ist in Österreich grundsätzlich legal.

Auf bundesgesetzlicher Ebene gelten die allgemeinen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen. In der Regel werden Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister als Neue Selbständige betrachtet. Darüber hinaus sind Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister verpflichtet, sich einer Eingangs- und einer Kontrolluntersuchung auf sexuell übertragbare Infektionen alle 6 Wochen zu unterziehen.

Informationen zur gesundheitlichen Untersuchung

Zudem schützt das Strafrecht auf Bundesebene umfassend vor sexueller Gewalt sowie auch spezifisch vor sexueller Ausbeutung.

Auf landesgesetzlicher Ebene wird geregelt, "wer", "wann" und "wo" sexuelle Dienstleistungen tatsächlich anbieten darf. So gibt es zum Beispiel Bestimmungen zu Altersgrenzen, zulässigen Arbeitsorten und Auflagen für Betriebe, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Die Regulierung von sexuellen Dienstleistungen in Österreich kann zusammengefasst daher als komplex und inhomogen bezeichnet werden.

Eine detaillierte Darstellung der rechtlichen Regelungen von sexuellen Dienstleistungen in Österreich findet sich im aktuellen Bericht der Arbeitsgruppe Sexuelle Dienstleistungen:

Regelungen sexueller Dienstleistungen in Österreich (nicht barrierefrei) (PDF, 1 MB)

Arbeitsgruppe Sexuelle Dienstleistungen

Die Arbeitsgruppe Sexuelle Dienstleistungen – Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Prävention von Ausbeutung (kurz "Arbeitsgruppe Sexuelle Dienstleistungen" und vormals Arbeitsgruppe Prostitution) wurde 2009 im Rahmen der Task Force Menschenhandel eingerichtet und ist im Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels verankert. Die Arbeitsgruppe besteht aus rund 30 Fachexpertinnen und Fachexperten von spezialisierten Beratungsstellen für Sexdienstleistende, von polizeilichen Fachstellen und aus der Bundes- und Landesverwaltung. 

Ziel der Arbeitsgruppe ist die Verbesserung von Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexdienstleistenden. Dies unter anderem durch die Erarbeitung von Empfehlungen auf Bundes- und Landesebene zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erbringung von sexuellen Dienstleistungen und zur Prävention von Ausbeutung.

Alle 3 Jahre wird ein Umsetzungsbericht vorgelegt. In diesem werden die relevante Rechtslage, Problemstellungen und die Arbeitsergebnisse zusammengefasst und Empfehlungen auf Bundes- und Landesebene ausgesprochen. Zudem werden bereits gesetzte Umsetzungsmaßnahmen dargestellt. Die Berichte werden dem Ministerrat vorab zur Information vorgelegt. Der aktuelle Bericht wurde im Jänner 2024 veröffentlicht.

Fachberatungsstellen für Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister

Interessensvertretungen von und für Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister

Beratungsstelle für Betroffene von Ausbeutung und Menschenhandel

Berichte der AG Sexuelle Dienstleistungen

Positionspapier zu einem "Sexkaufverbot" der AG Sexuelle Dienstleistungen

Broschüre Sexwork-Info

Diese von der Arbeitsgruppe Sexuelle Dienstleistungen erstellte spezifische Informationsbroschüre für Sexdienstleistende enthält Informationen zu Rechten und Pflichten und über das Beratungs- und Unterstützungssystem in Österreich.

Sie liegt in folgenden Sprachen vor: Bulgarisch, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Italienisch, Rumänisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.

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