Direktauszahlung der Familienbeihilfe an volljährige Kinder

Volljährige, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, können beim Finanzamt beantragen, dass die Überweisung der Familienbeihilfe ab September 2013 direkt auf ihr eigenes Girokonto erfolgt.

Mit diesem Angebot soll die Selbständigkeit und Eigenverantwortung junger Menschen unterstützt werden. Denn dafür braucht es auch eine gewisse finanzielle Unabhängigkeit. Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird auch der Kinderabsetzbetrag angewiesen, wozu kein gesonderter Antrag erforderlich ist. Anträge können sich nur auf Zeiträume beziehen, für die noch keine Familienbeihilfe ausgezahlt wurde.

Voraussetzung für eine Direktauszahlung der Familienbeihilfe ist, dass die Person (in der Regel die Mutter oder der Vater), die Anspruch auf die Familienbeihilfe hat, der Überweisung zustimmt. Das ist durch eine Unterschrift am Antragsformular zu dokumentieren. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden (mit formlosem Schreiben), allerdings nur für Zeiträume, für die noch keine Familienbeihilfe ausgezahlt wurde.

Um steuerrechtliche und unterhaltsrechtliche Probleme zu vermeiden, sind die Eltern weiterhin Anspruchsberechtigte. Rückforderungen an Familienbeihilfe richten sich daher an den anspruchsberechtigten Elternteil.

Die Direktauszahlung der Familienbeihilfe kann nur auf ein Girokonto erfolgen, eine Baranweisung ist nicht möglich.

Eine Direktauszahlung der Familienbeihilfe hat keinen Einfluss auf die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen.

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