Beschäftigungs- und Sozialpolitik
Wie sieht die Beschäftigungs- und Sozialpolitik der EU aus?
Beschäftigungspolitik
Hauptziel der Europäischen Beschäftigungsstrategie ist die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen in der gesamten EU. Die Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie erfolgt im Rahmen des Europäischen Semesters durch ein Verfahren der politischen Koordinierung zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen, das in 4 Schritten Planung, Begleitung, Überprüfung und Anpassung der nationalen Maßnahmen umfasst. Die Mitgliedstaaten sind in dieses Verfahren insbesondere durch den EU-Beschäftigungsausschuss eingebunden, der auch im regelmäßigen politischen Austausch mit Interessenträgern wie den europäischen und nationalen Sozialpartnern und dem Europäischen Netzwerk der Arbeitsverwaltungen (PES) steht.
Die Finanzierung im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus beziehungsweise der Komponente Beschäftigung und soziale Innovation leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Strategien und Reformen im Bereich Beschäftigung.
Zudem veröffentlicht die Europäische Kommission jährlich einen Bericht zur Beschäftigung und sozialen Entwicklung in Europa (ESDE), der auf Basis fachlicher Analysen die aktuelle Beschäftigungssituation widerspiegelt.
Sozialpolitik
Alle Mitgliedstaaten der EU haben sehr unterschiedliche und historisch gewachsene Sozialsysteme. Die Hauptverantwortung für die Sozialpolitik liegt deshalb nach wie vor bei den Mitgliedstaaten selbst. Dennoch ist die soziale Dimension der EU im Laufe des europäischen Integrationsprozesses schrittweise gewachsen und auch die Sicherung sozialer Grundrechte gehört zu den Zielen der EU. Diesbezüglich entwickelte die EU eine Reihe von Instrumenten wie Rechtsvorschriften in bestimmten Bereichen, Fonds sowie Mittel, um die Sozialpolitik der Mitgliedstaaten besser zu koordinieren und zu unterstützen (zum Beispiel Europäischer Sozialfonds Plus, Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung). Oftmals kommt dabei die Offene Methode der Koordinierung (OMK) – ein freiwilliges Verfahren der europapolitischen Abstimmung und verstärkten Kooperation in Bereichen, in denen die EU laut Verträgen über keine oder nur beschränkte Kompetenz verfügt – zur Anwendung.
Europäische Säule sozialer Rechte
Die Europäische Säule sozialer Rechte (ESSR) wurde vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission in Form einer interinstitutionellen Erklärung im November 2017 proklamiert. Sie bildet mit ihren 20 Grundsätzen aus den Bereichen Beschäftigungs- und Sozialpolitik einen Grundpfeiler der sozialen Dimension Europas. Sie umfasst Initiativen in den Bereichen Chancengleichheit und Zugang zum Arbeitsmarkt, faire Arbeitsbedingungen sowie Sozialschutz und soziale Inklusion.
Die ESSR dient als Leitfaden für künftige Maßnahmen im Beschäftigungs- und Sozialbereich, um Europa für die Bürgerinnen und Bürger sichtbarer zu machen, Armut zu reduzieren, Arbeitsplätze zu schaffen und die Lebensbedingungen der Menschen insgesamt zu verbessern.
Die Europäische Kommission legte im März 2021 einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der ESSR vor. Der Aktionsplan beinhaltet 3 Kernziele, die die EU bis 2030 erreichen soll:
- Mindestens 78 Prozent der 20- bis 64-Jährigen sollen einer Beschäftigung nachgehen.
- Mindestens 60 Prozent aller Erwachsenen sollen jährlich an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.
- Die Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen sollte um mindestens 15 Millionen verringert werden (darunter mindestens 5 Millionen Kinder).
Im Rahmen des Europäischen Semesters werden die Prioritäten der ESSR berücksichtigt und deren Umsetzung unterstützt. Beim Europäischen Semester handelt es sich um einen jährlich wiederkehrenden Abstimmungsprozess der Wirtschafts-, Fiskal-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik in der EU.