Optimierung der digitalen Verwaltung durch die Once-Only-Plattform

Die Once-Only-Plattform unterstützt Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen dabei, Zeit und Aufwand zu sparen, um Daten für Verwaltungsprozesse bereitzustellen.

Bei Verwaltungsvorgängen (wie zum Beispiel bei der Einreichung von Förderungen) müssen heute zum Teil immer wieder die gleichen Daten bei Behörden angegeben werden. Dadurch werden sowohl Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen als auch die Verwaltung belastet.

Mit der Once-Only-Plattform sowie einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Behörden optimiert Österreich seine digitale Verwaltung, sodass es nur noch ein Mal nötig ist, eine bestimmte Angabe zu machen.

Datendrehscheibe für die Verwaltung

Ziel der Once-Only-Plattform ist es, eine zentrale und effiziente Datendrehschreibe für Österreichs Verwaltung – zugänglich für Bund, Länder, Städte und Gemeinden – zu schaffen. Mit Ihrer Hilfe können angebundene Anwendungen Daten schnell, sicher und in hoher Qualität direkt aus angebundenen Datenquellen – etwa Registerdaten – abgerufen werden. Unberechtigte Zugriffe auf Daten werden durch Prüfung der Anfragen auf eine entsprechende gesetzliche Grundlage verhindert.

Österreich setzt damit den Ausbau der digitalen Infrastruktur sowie der Optimierung der Registerlandschaft um und schafft so einen wichtigen Grundbaustein für die effiziente Erweiterung der E-Services.

Visualisierung der Once-Only-Plattform
Foto: www.digitalaustria.gv.at

Das Once-Only-Prinzip in Österreich

Das Once-Only-Prinzip wurde auf Basis der SDG-Verordnung ins Leben gerufen, um Unternehmen, Bürgerinnen, Bürger und die Verwaltung zu entlasten. Es besagt, dass erforderliche Daten von Bürgerinnen,Bürger und Unternehmen in Zukunft nur noch ein Mal abgefragt werden.

Die Daten werden sicher und gemäß den rechtlichen Vorgaben verarbeitet und bei Bedarf nach Klärung der Voraussetzungen mithilfe der Once-Only-Plattform zwischen den Behörden ausgetauscht. All dies geschieht abgestimmt mit den aktuell geltenden Datenschutz-Regelungen der EU.

Die rechtliche Grundlage der Once-Only-Plattform in Österreich ist das Unternehmensserviceportalgesetz (USPG).

Ziele des Once-Only-Prinzip

Austausch und Wiederverwendung von Daten in der öffentlichen Verwaltung unter Einbeziehung der aktuellen rechtlichen Bestimmungen.

Steigerung der Servicequalität der Verwaltung und des Datenschutzes.

Erleichterungen für Bürger, Bürgerinnen und Unternehmen, indem bestimmte Informationen der Verwaltung nur ein Mal mitgeteilt werden müssen.

Weiterentwicklung des digitalen Binnenmarkts in der EU durch Reduktion des Verwaltungsaufwandes.

Bausteine der Once-Only-Plattform

Das Once-Only-Prinzip wird auf nationaler Ebene in Österreich durch die Once-Only-Plattform technisch realisiert.

Sie besteht aus den Kernkomponenten Digital Austria Data Exchange (dadeX) sowie der Informationsverpflichtungsdatenbank (IVDB).

dadeX und IVDB sind Werkzeuge für die Verwaltung und arbeiten im Hintergrund. Mit Ihrer Hilfe können Daten sicher unter den Behörden ausgetauscht werden, sodass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sie nur noch ein Mal übermitteln müssen.

Anwendungsbeispiel "Kinderbetreuung Beitragsförderung" der Stadt Graz

Die zentrale Verfügbarkeit von Einkommensdaten ist eine wichtige Voraussetzung, da diese zur Abwicklung von unterschiedlichsten Anträgen und in vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung benötigt werden. Das betrifft auch die Förderung von Kinderbetreuung der Stadt Graz, bei der betroffene Erziehungsberechtigte finanziell entlastet werden.

Im Rahmen des Projekts "Kinderbetreuung Beitragsförderung" wurden erstmalig Einkommensnachweise der Transparenzdatenbank, über den Register- und Systemverbund (dadeX) automatisiert an die Stadt Graz bereitgestellt.

Verbesserter Beantragungsprozess für die Beitragsförderung auf Kinderbetreuung

Visualisierung des alten und neuen Prozesses (siehe nachstehend).

  1. Eltern stellen einen Antrag (Formular – persönlich/online) auf Kinderbetreuung und wählen bis zu drei Wunscheinrichtungen aus
  2. Persönlicher Termin zur Berechnung der Beiträge (ev. mögl. Förderung). Einkommensnachweise beider Eltern notwendig
  3. Postalische Benachrichtigung zur Verrechnung der Beiträge.

  1. Eltern befüllen ein „intelligentes“ E-Government Fomular.
  2. Benachrichtigungen erfolgen bevorzugt via E-Mail.

Der persönliche Termin entfällt. Die Einkommensdaten werden über eine dadeX-Abfrage (mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten wird das Einkommen über die Transparenzdatenbank abgefragt) ermittelt.

Die Nachteile des alten Prozesses

  • Eltern müssen umfangreiche Daten und Nachweise liefern
  • Anfälligkeit für Fälschungsversuche – keine digitale Datenvalidierung
  • Beiträge können nicht online vorberechnet werden
  • persönliche Termine
  • erhöhte Durchlaufzeit (Postweg)
  • hoher Personalaufwand Stadt Graz (Mai/Juni 40 MA!)

Die Vorteile des neuen Prozesses

  • Zeitgewinn durch schnelle Antragsabwicklung für Bürger:innen
  • verkürzte Bearbeitungszeiten (Stadt Graz)
  • Nutzung valider Daten aus behördlichen Quellen
  • Entfall Behördenwege auch auf Bundesebene (zum Beispiel  Finanzamt)

Das Ergebnis

Im Zuge des Projekts mit der Stadt Graz konnten erstmalig Einkommensdaten über den dadeX bereitgestellt werden.

Durch das Projekt der Stadt Graz können viele Behördenkontakte pro Jahr in wertvolle Familienzeit umgewandelt werden.

Weiterführende Informationen