Nationale und internationale Koordination und Kooperation zum Thema Compliance
Das Ziel einer rechtmäßig und integer handelnden staatlichen Verwaltung wird durch nationale und internationale Koordination und Kooperation unterstützt.
Auf nationaler Ebene ist das Bundeskanzleramt im Rahmen der Koordinierungsaufgaben mit der Durchführung regelmäßiger Treffen der für Compliance-Aufgaben zuständigen Stellen anderer Ministerien, Zentralstellen und nachgeordneten Dienststellen befasst. Ebenso wirkt das Bundeskanzleramt im Rahmen der Nationalen Anti-Korruptions-Strategie (NAKS) mit.
International beschäftigen sich zahlreiche wichtige Institutionen mit den Themen Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsprävention und Compliance. Für sie ist das Bundeskanzleramt zum Teil koordinierender Ansprechpartner beziehungsweise wirkt das Bundeskanzleramt im Rahmen der Tätigkeiten dieser Institutionen mit, darunter:
- Vereinte Nationen (UN): United Nations Convention against Corruption (UNODC)
- Europäische Union (EU): 2023 Rule of Law Report – Communication and country chapters (Europäische Kommission)
- Europarat: Group of States Against Corruption