Auszeichnungen der Republik Österreich

Ehrenzeichen. Foto: BKA/Tarek Wilde

Die Bundespräsidentin beziehungsweise der Bundespräsident kann auf Vorschlag der Bundesregierung beziehungsweise auf Antrag des sachlich zuständigen Mitgliedes der Bundesregierung

verleihen.

Berufstitel. Foto: BKA/Tarek Wilde

Die Bundespräsidentin beziehungsweise der Bundespräsident kann auf Vorschlag eines Mitgliedes der Bundesregierung, an Personen, welche sich in der langjährigen Ausübung ihres Berufes besondere Verdienste um die Republik Österreich erworben haben, Berufstitel verleihen.

Bundesehrenzeichen. Foto: BKA/Tarek Wilde

Die Bundeskanzlerin beziehungsweise der Bundeskanzler, als auch das Mitglied der Bundesregierung in dessen Wirkungsbereich die zu würdigende Leistung fällt, kann das Bundes-Ehrenzeichen als Anerkennung für besondere Verdienste um die Republik Österreich oder besondere Verdienste um das Gemeinwesen, welche ehrenamtlich und unentgeltlich erbracht wurden, verleihen.

Rechtsgrundlagen

Fotos Ehrenzeichenüberreichungen

Ehrenzeichenüberreichungen im Fotoservice des Bundeskanzleramts

Ehrenzeichenbeirat

Ehrenzeichenbeirat – Empfehlungsgremium für die Frage der Aberkennung von Ehrenzeichen der Republik Österreich

Das Große Goldene Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich wurde Dr. Hans Globke mit Entschließung vom 24. Mai 2024 aberkannt.

Kontakt

Bundeskanzleramt, Referat I/1/a
E-Mail: auszeichnungen@bka.gv.at