Österreich und die EU

Fahne Österreichs und der EU
Foto: BKA/Andy Wenzel

Wie werden Österreichs Interessen in der EU vertreten?

Wie jeder Mitgliedstaat der EU nimmt Österreich als gleichberechtigter Partner an der Entscheidungsfindung auf EU-Ebene teil. Österreich ist in allen europäischen Institutionen vertreten. So ist der Bundeskanzler Mitglied des Europäischen Rates und wirkt damit an der Festlegung der allgemeinen politischen Ziele und Prioritäten der EU mit. 20 direkt gewählte Abgeordnete repräsentieren die Interessen der österreichischen Bevölkerung im Europäischen Parlament, das gemeinsam mit dem Rat der EU als EU-Gesetzgeber agiert. Im Rat der EU ist Österreich durch die jeweils fachlich zuständige Bundesministerin oder den jeweils zuständigen Bundesminister beziehungsweise die Staatssekretärinnen oder Staatssekretäre vertreten. Österreich nominiert zudem ein Mitglied der Europäischen Kommission. Darüber hinaus sind österreichische Vertreterinnen und Vertreter auch in anderen EU-Institutionen und -Einrichtungen wie dem Europäischen Gerichtshof, der Europäischen Zentralbank, dem Europäischen Rechnungshof, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Europäischen Ausschuss der Regionen oder der Europäischen Investitionsbank tätig.

Welche Aufgaben hat die Ständige Vertretung bei der EU?

Eine bedeutsame Rolle bei der Vertretung der österreichischen Interessen auf EU-Ebene kommt der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU zu. Die "EU-Botschaft" Österreichs mit Sitz in Brüssel ist die größte diplomatische Mission Österreichs und dem Außenministerium nachgeordnet. Sie beheimatet neben Diplomatinnen und Diplomaten, insbesondere EU-Expertinnen und -Experten aus allen österreichischen Bundesministerien, Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer, des Städte- und des Gemeindebundes, der Kammern und der Sozialpartner sowie weiterer öffentlicher Institutionen und Organisationen (zum Beispiel der Österreichischen Nationalbank).

Zentrale Aufgabe der Ständigen Vertretung in Brüssel ist es, die österreichischen Interessen und Verhandlungspositionen gegenüber EU-Institutionen und anderen EU-Mitgliedstaaten zu vertreten. Bedienstete der Ständigen Vertretung wirken dabei insbesondere in den Gremien des Rates der EU mit. Im Anschluss an die zahlreichen Sitzungen auf EU-Ebene berichtet die Ständige Vertretung umgehend über den Ausgang und aktuellen Stand der Verhandlungen. Diese Berichte und Analysen dienen der Bundesregierung als Entscheidungsgrundlage für die Festlegung der österreichischen Position, die in den nachfolgenden Sitzungen eingenommen werden soll.

Wie werden die Interessen der Bundesländer und Gemeinden vertreten?

Die Vertretung der Interessen der österreichischen Bundesländer in der EU nimmt primär der Bund wahr. Die Bundesländer werden im Vorfeld in die Entscheidungsfindung involviert. Der Bund hat die Bundesländer über alle EU-Vorhaben, die ihre Zuständigkeit berühren oder sonst für sie von Interesse sein könnten, vorab zu informieren und ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Die Stellungnahmen der Bundesländer sind in bestimmten Fällen zwingend zu beachten. Vor Ort in Brüssel vertreten eine spezifische Länderabteilung an der Ständigen Vertretung und eigene Verbindungs- und Informationsbüros die Bundesländer. Auch Gemeinden sind über ihren eigenen Wirkungsbereich betreffende Vorhaben auf EU-Ebene zu informieren. Ihre Vertretung obliegt dabei dem Österreichischen Städtebund beziehungsweise dem Österreichischen Gemeindebund.

Welche Rolle nimmt das Bundeskanzleramt ein?

Eine zentrale Rolle bei der Vertretung österreichischer Interessen in der EU nimmt das Bundeskanzleramt ein. Es ist für die Koordination in Angelegenheiten der EU zuständig. Dazu zählt insbesondere die Vorbereitung des Europäischen Rates, des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" und der wöchentlichen Sitzungen der EU-Botschafterinnen und -Botschafter (Ausschuss der Ständigen Vertreter – Teil 1 und 2) in Brüssel samt Koordinierung einer gesamtösterreichischen Position. Das Bundeskanzleramt stimmt sich hierbei eng mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) und den anderen Bundesministerien ab.

Daneben fallen grundsätzliche Angelegenheiten der EU-Mitgliedschaft Österreichs, Grundsatzfragen des EU-Haushalts und die zusammenfassende Behandlung der europäischen Strukturpolitik in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes. Weitere Aufgaben des Bundeskanzleramtes im EU-Bereich umfassen die Koordination und Ausarbeitung der österreichischen Position in Vertragsverletzungsverfahren, die durch die Europäischen Kommission eingeleitet wurden, und die Koordinierung der Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien.

Weiterführende Informationen