Das neue Informationsfreiheitsgesetz

Transparenz auf 2 Säulen

  1. proaktive Veröffentlichungspflicht von Informationen von allgemeinem Interesse
  2. Grundrecht auf Zugang zu Information – Information auf Antrag

Abschaffung des Amtsgeheimnisses

Das verfassungsgesetzliche Amtsgeheimnis (eingeführt mit der B-VG-Novelle 1925) wird in seiner bisherigen Form nach 100 Jahren mit 1. September 2025 abgeschafft.

Allgemeine Begriffsbestimmung

Information ist jede amtlichen oder unternehmerischen Zwecken dienende Aufzeichnung im Wirkungsbereich eines Organs, im Tätigkeitsbereich einer Stiftung, eines Fonds oder einer Anstalt oder im Geschäftsbereich einer Unternehmung, unabhängig von der Form, in der sie vorhanden und verfügbar ist.

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