Das neue Informationsfreiheitsgesetz
Transparenz auf 2 Säulen
- proaktive Veröffentlichungspflicht von Informationen von allgemeinem Interesse
- Grundrecht auf Zugang zu Information – Information auf Antrag
Abschaffung des Amtsgeheimnisses
Das verfassungsgesetzliche Amtsgeheimnis (eingeführt mit der B-VG-Novelle 1925) wird in seiner bisherigen Form nach 100 Jahren mit 1. September 2025 abgeschafft.
Allgemeine Begriffsbestimmung
Information ist jede amtlichen oder unternehmerischen Zwecken dienende Aufzeichnung im Wirkungsbereich eines Organs, im Tätigkeitsbereich einer Stiftung, eines Fonds oder einer Anstalt oder im Geschäftsbereich einer Unternehmung, unabhängig von der Form, in der sie vorhanden und verfügbar ist.
Weiterführende Informationen
- Säule 1: Proaktive Veröffentlichungspflicht
- Säule 2: Grundrecht auf Zugang zu Informationen – Informationen auf Antrag
- Weitere Bestimmungen zur Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes
- Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen wird, BGBl. I Nr. 5/2024