Familienservice

Sie erreichen das Familienservice des Bundeskanzleramtes per E-Mail unter familienservice@bka.gv.at oder telefonisch unter 0800 240 262 (gebührenfrei) in der Zeit von Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr.

Das Team des Familienservice informiert Sie unbürokratisch und kompetent über:

  • Sämtliche Familienleistungen des Bundes
  • Familienbeihilfe und Mehrkindzuschlag
  • Schüler- und Lehrlingsfreifahrten
  • Familienhärteausgleich (bei finanziellen Problemen)
  • Familienhospizkarenz - Zuschuss
  • Elternbildung
  • Familienberatungsstellen

Ihr Anruf ist kostenlos und selbstverständlich können Sie auch anonym bleiben.

Antragsformulare zur Familienbeihilfe sind direkt dem Finanzamt Österreich per Post oder per Fax zu übermitteln. Die Vollziehung des Familienlastenausgleichsgesetzes im Einzelfall (Antragstellung, Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, Entscheidung, Auszahlung, Durchführung von Datenänderungen) liegt ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Finanzämter.

An das Familienservice (familienservice@bka.gv.at) gesendete Unterlagen können nicht an das Finanzamt Österreich weitergeleitet werden.

Bekanntgaben von Adress- oder Kontonummeränderungen betreffend die Familienbeihilfe: Wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Österreich. Sie können Änderungen Ihrer Stammdaten auch direkt über Finanz-Online durchführen.

Auskünfte zu Ihrem individuellen Anspruch auf Familienbeihilfe erhalten Sie ebenso beim Finanzamt Österreich.

Der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld ist bei Ihrer Krankenkasse zu stellen. Auskünfte zu Ihrem individuellen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, zum Wochengeld beziehungsweise Betriebshilfe erhalten Sie ebenso bei Ihrer Krankenkasse.

Für allgemeine Auskünfte zum Kinderbetreuungsgeld steht die Infoline Kinderbetreuungsgeld unter 0800 240 014 (kostenlos aus ganz Österreich) zur Verfügung.

Bei Adress- oder Kontonummeränderungen betreffend das Kinderbetreuungsgeld wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Krankenversicherungsträger. Sie können Änderungen Ihrer Stammdaten auch direkt unter www.meinesv.at durchführen.

Auskünfte zum arbeitsrechtlichen Anspruch auf Karenz oder Elternteilzeit erhalten Sie beim zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft.

Auskünfte zum Eltern-Kind-Pass erteilt Ihnen das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Broschüre FamilienGuide

In der Broschüre finden Sie einen Überblick über die wesentlichsten Familienleistungen.

Dokumente

Amtswege vor und nach der Geburt eines Kindes

Die Geburt eines Kindes bringt neben dem freudigen Ereignis auch wichtige Behördengänge mit sich. Was frischgebackene Eltern in welcher Reihenfolge erledigen beziehungsweise beantragen müssen, zeigt die Checkliste "Behördenwege bei der Geburt eines Kindes" auf oesterreich.gv.at.

Weitere Informationen: oesterreich.gv.at