Verzeichnis öffentlicher Schlüssel zur Herstellung verschlüsselter bPK

Im Schlüsselverzeichnis sind die öffentlichen Schlüssel der Behörden aufbewahrt.

Zur Errechnung eines verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichens (bPK) benötigt die Stammzahlenregisterbehörde den öffentlichen Schlüssel der empfangenden Behörde. Dieser ist daher von jenen Behörden, die mit bPK verknüpfte Daten empfangen wollen, an die Stammzahlenregisterbehörde zu übermitteln, die diesen Schlüssel in einem Schlüsselverzeichnis aufbewahrt. Mit diesen im Schlüsselverzeichnis der Stammzahlenregisterbehörde eingetragenen Schlüsseln werden bPKs sowohl im Falle einer einzelnen Abfrage als auch bei Gesamtausstattungen von Datenverarbeitungen verschlüsselt. Wurde von einer bestimmten Behörde kein Schlüssel hinterlegt, können für diese Behörde keine verschlüsselten bPKs zur Verfügung gestellt werden.

Die Übermittlung eines Zertifikates erfolgt in direkter Absprache mit dem Postfach BMI-IKT-SZR@bmi.gv.at.