Fragen und Antworten zu Online-Förderungsansuchen

Was müssen Sie tun, um ein Online-Förderungsansuchen einzureichen?

Was benötigen Sie vor Einreichung des Online-Förderungsansuchens?

Online-Förderungsansuchen von juristischen Personen und Personengesellschaften müssen von allen zur Zeichnung von geldwerten Angelegenheiten berechtigten bzw. verpflichteten Personen elektronisch signiert werden. Alle Zeichnungsberechtigten benötigen daher eine ID Austria. Bitte beachten Sie, dass bestehende Handy-Signaturen ab 5. Dezember 2023 auf die ID Austria umzustellen sind (Basisfunktion genügt). Der Umstellungsprozess wird automatisch bei einer Anmeldung gestartet.

Zusätzlich ist eine Registrierung Ihrer Organisation (Verein, Unternehmen etc.) im Unternehmensserviceportal (USP) oder in FinanzOnline erforderlich. Halten Sie außerdem die hochzuladenden Nachweise und Beilagen bereit (siehe "Erforderliche Angaben und Nachweise in Online-Förderungsansuchen").

Stellen Sie das Online-Förderungsansuchen nicht für eine juristische Person, sondern als Privatperson, dann genügt die Anmeldung im Transparenzportal mit ID Austria.

Bis zur Einreichung benötigen Sie eine Registrierung. Registrieren Sie sich rechtzeitig.

Bei Aufruf von Online-Förderungsansuchen werden Sie aufgefordert, sich im Transparenzportal anzumelden. Für Ansuchen, die Sie für eine juristische Person stellen, melden Sie sich im Transparenzportal als Unternehmerin/Unternehmer an. Dafür ist die Anmeldung mit der Unternehmensserviceportal-Kennung oder der FinanzOnline-Kennung erforderlich.

Die Unternehmensserviceportal-Kennung erhalten Sie, wenn Sie sich vorher im USP registriert haben. Bitte beachten Sie, dass die Freischaltung der USP-Verfahren einige Minuten bis zu einer Stunde dauern. Die Verfahren stehen erst nach neuerlichem Einstieg ins USP zur Verfügung. Danach erst können Sie in die Online-Förderungsansuchen einsteigen, entweder direkt über das Transparenzportal oder über das USP.  Wenn Sie vom USP aus ins Transparenzportal einsteigen wollen, muss zuvor die oder der für Ihre Organisation zuständige Administratorin/Administrator den Zugriff auf das Transparenzportal freischalten.

Bis zur Einreichung benötigen Sie eine Registrierung. Registrieren Sie sich rechtzeitig.

Für Personengesellschaften und juristische Personen können Sie die Registrierung im FinanzOnline ausschließlich über das Finanzamt durchführen. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin beim Finanzamt. Sie erhalten dort dann eine FinanzOnline-Kennung, mit der Sie sich nach Aufruf des für Sie zutreffenden Online-Förderungsansuchens im Transparenzportal anmelden können.

Alternativ ist eine Registrierung im Unternehmensserviceportal (USP) möglich, weil nach Aufruf des Online-Förderungsansuchens auch eine Anmeldung mit der Unternehmensserviceportal-Kennung vorgenommen werden kann.

Registrierung, Personifizierung, Freischaltcode im USP

Wie können Sie eine ID Austria erlangen?

Zum Signieren des Online-Förderungsansuchens benötigen Sie die ID Austria.

Bitte beachten Sie, dass die ID Austria die bisherige Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte ersetzt. Möglicherweise ist für die Umstellung ein Amtsweg vor Ort notwendig! Für das elektronische Signieren des Online-Förderungsansuchens genügt die Basisfunktion der ID Austria.

Ab 5. Dezember 2023 erfolgt die endgültige Umstellung auf die ID Austria. Dabei kann eine Umstellung auf die Basisversion mit wenigen Schritten nach dem Einloggen in die bestehende Handy-Signatur erfolgen. Für die Nutzung der Vollfunktion ist die Freischaltung durch die Behörde aber notwendig.

Wie viel Zeit müssen Sie für die Einreichung eines Online-Förderungsansuchens einplanen?

Planen Sie vor Ablauf der Einreichfrist, binnen welcher Sie ein Förderungsansuchen stellen können, genügend Zeit ein. Die technische Dauer einer erfolgten Registrierung im Unternehmensserviceportal kann bis zu einem Werktag betragen. Für eine FinanzOnline-Kennung müssen Sie sich einen Termin im Finanzamt geben lassen. Darüber hinaus ist zu empfehlen, sämtliche Unterlagen, die für die Einreichung des Online-Förderungsansuchens benötigt werden, vorab zusammenzutragen (siehe unter "Erforderliche Angaben und Nachweise in Online-Förderungsansuchen").

Beachten Sie, dass nach Ablauf der Einreichfrist das Online-Förderungsansuchen nicht mehr abgeschickt werden kann, auch wenn es bereits ausgefüllt ist (siehe unter "Versäumen der Einreichfrist").

Welche Angaben müssen Sie im Online-Förderungsansuchen machen und welche Nachweise und Beilagen müssen Sie hochladen?

Notwendige Angaben im Formular

  • Kontaktdaten der
    • ansuchenden juristischen oder natürlichen Person,
    • Ansprechperson/en,
    • Zeichnungsberechtigten,
    • möglichen Projektpartnerinnen/Projektpartner und Subauftragnehmenden
  • Angabe, ob eine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt
  • Bankverbindung
  • Bezeichnung des Vorhabens/Projekts
  • Kurzbeschreibung des Vorhabens/Projekts
  • Website des Vorhabens/Projekts
  • Beginn und Ende des Förderungszeitraums
  • Durchführungsort des Vorhabens
  • Wirkungsfeld des Vorhabens/Projekts (Bundesland/Österreichweit/EU-Ausland/Drittstaaten)
  • Erläuterung der gesellschaftspolitischen Relevanz des Vorhabens
  • Erläuterung, ob die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens/Projekts berücksichtigt wird (wenn ja, in welcher Weise; wenn nein, warum nicht)
  • Außergewöhnliche Verpflichtungen (Garantien, Verfügungsbeschränkungen über das Vermögen, Bürgschaften)
  • Begründung, warum das Vorhaben/Projekt ohne Förderung aus Bundesmitteln nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden kann
  • Erhaltene Förderungen innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre, aufgeschlüsselt nach fördernden Stellen
  • Geplante/beantragte/zugesagte Förderungen durch andere Rechtsträger (=Drittmittel) für das Vorhaben/Projekt, für das das Ansuchen gestellt wird
  • Andere geförderte / zu fördernde Vorhaben/Projekte der oder des Förderungsnehmenden im Zeitraum des Vorhabens/Projekts für gleiche bzw. verwandte Themenstellungen

Nachweise und Beilagen (formlos oder mittels bereitgestelltem Zusatzformular auf Seite 6 im Online-Förderungsansuchen hochzuladen)

  • Zeitplan, Angaben zu Wirkungen und Personal
  • Kosten-/Finanzplan
  • Projektbeschreibung (detailliert)
  • Letzte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder letzter Jahresabschluss
  • Vereinsregisterauszug (bei Rechtsform Verein)
  • Vereinsstatuten (bei Rechtsform Verein)

Kann das Online-Förderungsansuchen auch von einer nicht zeichnungsberechtigten Person ausgefüllt werden?

Es ist auch möglich, dass das Online-Förderungsansuchen von einer nicht zeichnungsberechtigten Person ausgefüllt wird, wenn sie über die ID Austria verfügt sowie zur Anmeldung mit der Unternehmensserviceportal-Kennung oder FinanzOnline-Kennung berechtigt ist und die zeichnungsberechtigten Personen in den dafür vorgesehenen Feldern auf Seite 3 im Online-Förderungsansuchen einträgt.

Können Sie mit einem Online-Förderungsansuchen mehrere Projekte zeitgleich einreichen?

Grundsätzlich sollte pro Projekt ein Online-Förderungsansuchen eingereicht werden. In manchen Förderungsbereichen besteht aber die Möglichkeit, um mehrere Vorhaben/Aktivitäten gleichzeitig anzusuchen. Dies ist entweder auf der förderungsspezifischen Webseite angegeben oder im Online-Förderungsansuchen auf der Seite 6 in den bereitgestellten Zusatzformularen unter "Nachweise und Beilagen" ersichtlich.

Wie müssen Sie beim Speichern und Laden von Online-Förderungsansuchen vorgehen?

Als Privatperson

  1. Transparenzportal aufrufen
  2. Zur Webseite "Meine Förderungen" navigieren (über Hauptmenü) und auf der Webseite "Meine Förderungen" im Kapitel "Anmelden als" die Schaltfläche "Privatperson" aktivieren
  3. Anmelden mit der ID Austria
  4. Schaltfläche "Meine Anträge" aktivieren. Auf dieser Webseite befinden sich auch die Entwürfe.

Als Juristische Person

am Transparenzportal

  1. Transparenzportal aufrufen
  2. Zur Webseite "Meine Förderungen" navigieren (über Hauptmenü)
  3. Auf der Webseite "Meine Förderungen" im Kapitel "Anmelden als" die Schaltfläche "Unternehmer/in" aktivieren
  4. Anmelden mit USP-Kennung
  5. Benutzer ist am Transparenzportal angemeldet (vorausgesetzt der Benutzer hat im USP die notwendigen Rechte für das Transparenzportal)
  6. Schaltfläche "Meine Anträge" aktivieren. Auf dieser Webseite befinden sich auch die Entwürfe der zwischengespeicherten Anträge.

am Unternehmensserviceportal (USP)

  1. Unternehmensserviceportal aufrufen
  2. Anmelden mit USP-Kennung
  3. Unter "Meine Services" die Schaltfläche "Transparenzportal" aktivieren (Link nur vorhanden wenn der Benutzer die notwendigen Rechte für das Transparenzportal im USP hat)
  4. Benutzer ist am Transparenzportal angemeldet
  5. Schaltfläche "Meine Anträge" aktivieren. Auf dieser Webseite befinden sich auch die Entwürfe der zwischengespeicherten Anträge.

Wann ist ein Online-Förderungsansuchen gültig signiert? Wer ist zur Signatur berechtigt? Können mehrere zeichnungsberechtigte Personen das Online-Förderungsansuchen signieren?

Das Online-Förderungsansuchen ist von den Zeichnungsberechtigten elektronisch zu signieren, das sind jene Personen, die zur Zeichnung berechtigt bzw. in geldwerten Angelegenheiten auch dazu verpflichtet sind (zum Beispiel gemäß Vereinsregisterauszug). Wenn in Ihrer Organisation mehrere Personen zeichnungsberechtigt sind, tragen Sie diese auf Seite 3 des Online-Förderungsansuchens im Block "Zeichnungsberechtigte Person/en" ein. Alle Zeichnungsberechtigten müssen über die ID Austria verfügen. Jede Zeichnungsberechtigte Person erhält dann im Zuge des automatisierten Signatur-Vorganges an die im Ansuchenformular angegebene Mail-Adresse eine E-Mail. In diesem befindet sich das ausgefüllte Online-Förderungsansuchen zur nochmaligen Durchsicht sowie ein Link für die zu setzende Signatur. Der Ansuchensteller bzw. die Ansuchenstellerin erhält die Nachricht "Signaturanfragen wurden übermittelt". Das Online-Förderungsansuchen langt automatisch beim Bundeskanzleramt ein, wenn alle zeichnungsberechtigten Personen das Formular signiert haben.

Wird das Online-Förderungsansuchen nach erfolgter Signatur automatisch weitergeleitet?

Das Online-Förderungsansuchen wird an die zuständige Stelle im Bundeskanzleramt automatisch weitergeleitet, sobald alle im Formular im Block "Zeichnungsberechtigte Person/en" angegebenen Personen das Ansuchen elektronisch signiert haben.

Was können Sie tun, wenn technische Probleme auftreten?

Sollten technische Probleme auftreten, wenden Sie sich mit Ihrer Fehlermeldung an die jeweils zuständige Stelle. Die Übermittlung von Screenshots von der Problemsituation und eine genaue Schilderung des Problems helfen, das Problem rasch zu beheben.

Zuständige Stellen/Kontakte

  • Bei technischen Problemen bei der Registrierung im Unternehmensserviceportal (USP) wenden Sie sich an das USP-Service-Center (Kontakt USP).
  • Bei technischen Problemen im Transparenzportal (beim Aufruf von Leistungsangeboten/Förderungsangeboten) senden Sie Ihre Problembeschreibung über das Kontaktformular (Kontakt Transparenzportal) an das Bundesministerium für Finanzen (BMF).
  • Sollten direkt im Online-Ansuchensformular technische Probleme auftreten (z. B. zu wenige Datenfelder zum Hochladen von Nachweisen und Beilagen), wenden Sie sich bitte an support@formularservice.gv.at. Diese Mail-Adresse ist allerdings nicht für fachliche Fragen zuständig.

Bei fachlichen Fragen

  • wenden Sie sich an die auf jeder Seite im Online-Formular angegebene E-Mail-Adresse (...@bka.gv.at) der förderungsvergebenden Stelle im Bundeskanzleramt.
  • Bei Fragen zu den auf Seite 6 im Online-Ansuchensformular bereitgestellten Zusatzformularen (in PDF, Excel etc.) wenden Sie sich bitte immer an die zuständige Fachabteilung im Bundeskanzleramt, deren E-Mail-Adresse (...@bka.gv.at) im Online-Förderungsansuchen auf jeder Formularseite angegeben ist.

Was können Sie tun, wenn Sie fachliche (inhaltliche) Fragen haben?

Bei fachlichen (inhaltlichen) Fragen zu einzelnen Begriffen im Online-Förderungsansuchen aktivieren Sie die  Informationstexte über die bei einzelnen Datenfeldern angegebene Schaltfläche "i" (in einem grünen Kästchen).

Sollten dennoch Fragen offenbleiben, wenden Sie sich an die auf jeder Seite im Formular angegebene E-Mail-Adresse (...@bka.gv.at) der förderungsvergebenden Stelle im Bundeskanzleramt.

Bei Fragen zu den auf Seite 6 im Online-Ansuchenformular bereitgestellten Zusatzformularen (in PDF, Excel etc.) wenden Sie sich bitte immer an die zuständige Fachabteilung im Bundeskanzleramt, deren E-Mail-Adresse (...@bka.gv.at) im Online-Förderungsansuchen auf jeder Formularseite angegeben ist.

Was passiert, wenn Sie das bereits ausgefüllte Online-Förderungsansuchen nicht innerhalb der Einreichfrist signiert und somit nicht abgeschickt haben?

Sobald Sie die Signaturseite im Online-Förderungsansuchen aufrufen, erscheint bei Versäumen der Einreichfrist folgender Hinweistext: Die Frist für die Einbringung ist am XX.XX.XXXX um XX:XX Uhr abgelaufen!

Der Button zum Start des Signaturvorgangs wird ausgeblendet und das Online-Förderungsansuchen (PDF) kann nicht mehr signiert und somit auch nicht mehr abgeschickt werden. Achten Sie daher auf die Einreichfrist und planen Sie ausreichend Zeit für das Ausfüllen und Signieren Ihres Online-Förderungsansuchens ein (siehe unter "Zeitliche Planung für Online-Förderungsansuchen").

Müssen Sie bei jedem Online-Förderungsansuchen, das Sie einbringen, erneut alle Daten erfassen?

Suchen Sie für mehrere Projekte oder für ein Projekt erneut um Förderung an, so können Sie bereits eingebrachte Online-Förderungsansuchen kopieren. Die Kopiermöglichkeit finden Sie, nachdem Sie sich im Transparenzportal angemeldet haben, unter "Meine Anträge" bei den abgesendeten Anträgen unter der Überschrift "Förderanträge" in der Spalte "Antrag neu anlegen". Dort können Sie über das kleine Symbol die Kopierfunktion aktivieren.

Beim Kopieren werden in das neue Ansuchen Ihre "Angaben zum oder zur Förderungsnehmenden" auf Seite 3 des Online-Formulars übernommen, nicht jedoch die Daten zum Projekt. Auch die aktuellen Nachweise und Beilagen müssen jeweils hochgeladen werden. Kopierte Daten bei den "Angaben zum oder zur Förderungsnehmenden" können von Ihnen noch korrigiert werden.