Berufsanerkennung

Am 15. Juni 2016 wurde im Parlament das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz für im Ausland erworbene Qualifikationen beschlossen. Seit 2014 arbeitete das Integrationsressort intensiv an einem solchen Gesetz. Zentrale Inhalte des Gesetzes liegen in der schnelleren Anerkennung mitgebrachter Qualifikationen, dem Ausbau von Informationsstellen, der Einführung von Bewertungsverfahren sowie speziellen Verfahren, die für jene anerkannte Flüchtlinge möglich sind, die über keinen Nachweis ihrer formalen Qualifikation verfügen.

Die Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen (Abschlüssen) sind davon abhängig, für welchen Bereich sie benötigt werden. Man kann zwischen beruflicher Anerkennung, der Anerkennung von Schul- und Lehrausbildung sowie der Anerkennung im Hochschulbereich unterscheiden. Auf der Website der Berufsanerkennung werden Sie in nur wenigen Schritten zur richtigen Kontaktstelle für Ihre Berufsanerkennung geführt.

Mit diesem Serviceangebot möchten wir Ihnen gezielte Informationen über die Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Ausbildung anbieten.

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