Akkreditierung für Auslandskorrespondentinnen und Auslandskorrespondenten

Internationale Journalistinnen und Journalisten können hier online ihre Akkreditierung für ihren längerfristigen Aufenthalt in Österreich vornehmen.

Internationale Journalistinnen und Journalisten erhalten zur Bestätigung Ihrer Akkreditierung in Österreich einen Datenträger in Scheckkartenformat. Dieser Datenträger beinhaltet Ihre persönlichen Daten und ein Passfoto. Er weist Sie gegenüber Ämtern und Behörden als ständige Korrespondentin beziehungsweise ständigen Korrespondenten Ihres Mediums in Österreich aus. Wenn Sie sich neu akkreditieren oder um Verlängerung Ihrer Akkreditierung ansuchen möchten, bitten wir Sie, folgende Vorgangsweise zu beachten:

1. Online-Akkreditierung:

Folgende Unterlagen sind Ihrer Online-Akkreditierung beizuschließen:

Als elektronisches Attachement (Format jpg, doc oder pdf):

a) Akkreditiv des Mediums mit:

  • Originalbriefkopf
  • Unterschrift mit Stempel und Datum der Hauptredaktion
  • Angabe der Dauer der Beauftragung

Faxe oder E-Mails werden nicht anerkannt!

b) Gültiger Reisepass und für Drittstaatsangehörige Aufenthaltstitel:

Kopien jener Seiten, die Angaben zur Ihrer Person sowie zur ausstellenden Behörde und zum Gültigkeitsdatum beinhalten. Wenn Sie nicht aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) kommen, benötigen Sie bei geplanten Aufenthalt von mehr als 6 Monaten in Österreich einen Aufenthaltstitel. Bei Erstakkreditierung ist ein Aufenthaltstitel (zum Beispiel eine "Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit") beziehungsweise vorübergehend ein Visum D zur Abholung eines Aufenthaltstitels (Vermerk ABH.AT auf der Visavignette) erforderlich.

c) Nationaler oder internationaler Presseausweis

d) Lebenslauf

e) aktuelles Foto (nur im Format jpg), auf dem Sie einwandfrei erkennbar sind. Bitte keine Scans aus Dokumenten, da diese nicht die erforderliche Bildqualität aufweisen!

Beachte: b) c) und d) sind nur bei Erstakkreditierung erforderlich!

Starten Sie die Online-Akkreditierung für Auslandkorrespondentinnen und Auslandskorrespondenten. Registrieren Sie sich, wenn Sie noch kein Konto haben, füllen Sie das elektronische Anmeldeformular vollständig aus, fügen Sie die notwendigen Beilagen an und senden Sie das Formular online ab.

2. Persönliche Vorsprache im Bundeskanzleramt (gilt nur bei Erstakkreditierung, nicht bei Verlängerung):

Nachdem Sie Ihren Akkreditierungsantrag elektronisch eingebracht haben, werden wir Sie zwecks Vereinbarung eines persönlichen Gesprächstermins im

Bundeskanzleramt 1010 Wien,
Ballhausplatz 1 Zimmer EG 31.A
Telefon: +43 1 531 15-20 25 61

kontaktieren.

Bei der persönlichen Vorsprache legen Sie bitte folgende Unterlagen im Original vor:

a) Akkreditiv des Mediums (siehe 1a)
b) Reisepass und ggf. Aufenthaltstitel/Visum D (siehe 1c)
c) Belegexemplare journalistischer Tätigkeit (Zeitungsartikel, Fotos, Videos, Tonträger)

Allgemeine Richtlinien zur Akkreditierung:

Bei Erstakkreditierung ist die Akkreditierungsbestätigung (Karte) für ein Jahr gültig. Für Verlängerungen ist ein neues Akkreditiv des Mediums (siehe Punkt 1a) und der Nachweis Ihrer journalistischen Tätigkeit (siehe Punkt 2c) erforderlich.

Das Bundeskanzleramt entscheidet über die Ausstellung und Dauer einer Akkreditierungsbestätigung.

Geben Sie bitte folgende Änderungen dem Bundeskanzleramt unverzüglich bekannt:

  • Änderung der Wohnanschrift
  • Änderung der Telefonnummer oder der E-Mail-Adresse
  • Wechsel des Mediums, von dem das Akkreditiv ausgestellt wurde.
  • Beendigung der Tätigkeit als Auslandskorrespondentin oder Auslandskorrespondent in Österreich.

Wichtiger Hinweis

Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten sowohl einer sachlichen als auch einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Insbesondere prüfen wir, ob Sie sich als Medienmitarbeiterinnen beziehungsweise Medienmitarbeiter qualifizieren.

Die Rechtsgrundlagen für die Sicherheitsüberprüfung bildet § 55a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz, BGBl. Nr. 566/1991 idgF.

Ihre Daten unterliegen seit 25. Mai 2018 den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz novellierten Datenschutzgesetzes idF vom 25. Mai 2018. Sie als Nutzer/Nutzerin stimmen der Datenverarbeitung im Sinne dieser Erklärung zu.

Sofern Sie nicht österreichischer Staatsbürger bzw. Staatsbürgerin sind, wird Ihr aufenthalts- und beschäftigungsrechtlicher Status durch das Fremdenrecht (relevant insbesondere die Bestimmungen in § 8 und § 43 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, BGBl. I Nr. 100/2005 idgF) sowie das Ausländerbeschäftigungsgesetz (BGBl. Nr. 218/1975 idgF) geregelt.

Grundsätzlich behält sich das Bundeskanzleramt das Recht vor, Ihnen aus sachlichen oder Sicherheitsgründen keine Akkreditierung zu erteilen. Eine missbräuchliche Verwendung zieht den Entzug der Akkreditierung nach sich.

Kontakt für nähere Auskünfte:

Bundeskanzleramt
Ballhausplatz 1, 1010 Wien
Zimmer EG 31.A/Erdgeschoss: nach telefonischer Vereinbarung
Telefon: +43 1 531 15-20 25 61 oder 20 24 24
E-Mail: federalpressservice@bka.gv.at