Parteienfinanzierung
Förderung von Parteien und Parteiakademien – Rechtsgrundlagen; GRECO – Berichte über Umsetzung und Evaluierung
Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen erläutern, welche Voraussetzungen für die Beantragung einer Partei- oder Parteiakademienförderung gegeben sein müssen. Unter dem Aspekt des Transparenzgedankens nahm die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) die Situation zur Parteienfinanzierung in mehreren Ländern unter die Lupe. Die auf Österreich bezogenen Ergebnisse legen ein Evaluierungs- und ein Umsetzungsbericht dar.
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Bundeskanzleramt
Abteilung V/3 Parteienrecht, Parteien- und Parteiakademieförderungen
Ballhausplatz 1, 1010 Wien