1955 |
Einführung der allgemeinen Wehrpflicht mit Dauer von 9 Monaten für männliche österreichische Staatsbürger als Basis der militärischen Landesverteidigung. |
1955–1975 |
Wenn ein Wehrpflichtiger den Dienst mit der Waffe ablehnte, konnte er unter Berufung auf Gewissensgründe einen Antrag stellen, um vom Waffendienst freigestellt zu werden. Wurde dem Antrag stattgegeben, so hatte der Wehrpflichtige einen Dienst ohne Waffe innerhalb des Bundesheeres zu leisten. Zwischen 1956 und 1974 wurden von insgesamt 3.277 Anträgen 3.266 genehmigt, was gerade einmal 0,45 Prozent der Wehrpflichtigen betraf. Der "ordentliche Präsenzdienst ohne Waffe" dauerte 12 Monate und war um 3 Monate länger als der Dienst mit der Waffe. |
1971 |
1971 wurde die Etablierung eines Zivildienstes erstmals in ein Regierungsprogramm geschrieben, im Jahr darauf eine Regierungsvorlage zum Zivildienstgesetz eingebracht. |
1975 |
Am 6. März 1974 erfolgte der Beschluss des Zivildienstgesetzes, das mit 1. Jänner 1975 in Kraft trat. Die mit dem Zivildienst verbundenen Belastungen und die Besoldung des Zivildienstpflichtigen sollten so weit wie möglich jenen des Wehrdienstes entsprechen. Im Jahr 1975 leisteten 344 Männer den Wehrersatzdienst. |
1975–1991 |
Wehrdienstverweigerer mussten ihre Gewissensvorbehalte vor einer Kommission glaubwürdig begründen. |
1986 |
1986 erfolgte die Wiederverlautbarung als Bundesgesetz über den Zivildienst (Zivildienstgesetz 1986–ZDG). |
1991 |
Mit der Novelle des Zivildienstgesetzes 1991 kam die Abschaffung der "Gewissensprüfung" vor einer Kommission. Seitdem reicht eine formelle Erklärung aus, um zum Zivildienst zugelassen zu werden. |
1992 |
Seit 1992 ist ein Auslandsdienst (Gedenkdienst, Sozialdienst oder Friedensdienst) als Ersatz für den ordentlichen Zivildienst möglich. Der Auslandsdienst dauerte 12 Monate. Am 1. September 1992 trat der erste österreichische Gedenkdiener seinen Dienst im Museum Auschwitz-Birkenau an. |
1997 |
Verlängerung des Zivildienstes auf 12 Monate. |
2002–2005 |
Vom 1. April 2002 bis zum 30. September 2005 war die Zivildienstverwaltungs-Ges.m.b.H im Auftrag des Innenministeriums für die Zuweisung von Zivildienstpflichtigen zuständig. |
2004 |
Auf Empfehlungen der Bundesheerreformkommission wurde der Wehrdienst auf 6 Monate verkürzt. |
2005 |
Mit der ZDG-Novelle 2005 wurde die Zivildienstserviceagentur (ZISA) als zuständige Bundesbehörde für den Vollzug des Zivildienstgesetzes eingerichtet. Berufungsbehörde war weiterhin das Innenministerium. |
2006 |
Mit der Kürzung des Präsenzdienstes auf 6 Monate wurde auch die Dauer des Zivildienstes reduziert und zwar mit Jänner 2006 auf die bis heute gültigen 9 Monate. |
2008 |
Seit 2008 werden die "Zivildiener des Jahres" für herausragende Leistungen im Rahmen des Zivildienstes ausgezeichnet. Dabei werden Landessieger und ein Bundessieger gekürt. |
2010 |
Durch die ZDG-Novelle 2010 können Zivildienstpflichtige unter gewissen Umständen (etwa für die Ausübung der Jagd) eine Ausnahmegenehmigung vom Waffenverbot erhalten. Wenn Zivildienstpflichtige nach Ableistung des Zivildienstes eine Laufbahn etwa bei der Polizei oder Justizwache anstreben, ist das Erlöschen der Zivildienstpflicht möglich. |
2013 |
2013 konnten die Stimmberechtigten in Österreich bei einer Volksbefragung abstimmen, ob sie "die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres" oder "die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes" befürworten. Die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und die gleichzeitige Aufrechterhaltung des Zivildienstes wurden von 59,7 Prozent der Stimmberechtigten favorisiert. |
2013 |
Seit 2013 wird – wenn bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sind – die Leistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ) oder eines Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland als Ersatz für den Zivildienst angerechnet. |
2016 |
2016 wurden durch Novellen des Zivildienstgesetzes und des Freiwilligengesetzes die Freiwilligendienste im In- und Ausland im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gebündelt. |
Jänner 2020 |
Die Angelegenheiten des Zivildienstes sind mit Inkrafttreten der Novelle des Bundesministeriengesetzes Nummer 8/2020 in das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) übergeleitet worden. |
März 2020 |
Während der Corona-Pandemie im Jahr 2020 wurde erstmals in der Geschichte des Zivildienstes der außerordentliche Zivildienst ausgerufen. Anfang April 2020 traten rund 3.500 außerordentliche Zivildienstleistende den Dienst an. Davon waren rund 2.000 ehemalige Zivildienstleistende, die sich freiwillig zum außerordentlichen Zivildienst gemeldet hatten, sowie rund 1.500 Männer, die nach Ableistung des regulären Zivildienstes für 3 Monate zum außerordentlichen Zivildienst verpflichtet wurden. Im Mai 2020 begannen rund 1.000 weitere Zivildienstleistende, die sich freiwillig gemeldet hatten, den Dienst. Die außerordentlichen Zivildienstleistenden unterstützten vor allem den Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich. Mit 31. Juli 2020 endete der außerordentliche Zivildienst. |
2021 |
Einführung der Teiltauglichkeit ab Jänner 2021. |
Juli 2022 |
Die Angelegenheiten des Zivildienstes sind mit Inkrafttreten der Bundesministeriengesetz-Novelle 2022 in das Bundeskanzleramt übergeleitet worden. |