Stammzahlenregisterbehörde
Die Stammzahlenregisterbehörde führt die Stammzahlen und bereichsspezifischen Personenkennzeichen sowie entsprechende Register zur eindeutigen Identifikation von Personen und deren Vertretungsbefugnissen.
Aufgaben
- Führung der Stammzahlen und bereichsspezifischen Personenkennzeichen (bPK) sowie entsprechender Register zur eindeutigen Identifikation von Personen und deren Vertretungsbefugnissen,
- Vergabe von Stammzahlen und bereichsspezifischen Personenkennzeichen (§ 10 Absatz (Abs.) 2 E-Government-Gesetz (E-GovG)),
- Führung der Ergänzungsregister (§ 6 Abs. 4 E-GovG),
- Ausstellung von Stammzahlen bei Verwendung von elektronischen Identifizierungsmitteln eines anderen Mitgliedstaats der EU (§ 6 Abs. 5 E-GovG),
- Festlegung und Publikation der mathematischen Verfahren zur Bildung der Stammzahlen und bPK (§ 6 Abs. 6 E-GovG und § 9 Abs. 3 E-GovG),
- Eintragung von Vollmachtsverhältnissen (§ 5 E-GovG).
Rechtsgrundlagen
- E-Government-Gesetz (E-GovG)
- Stammzahlenregisterbehördenverordnung 2022 (StZRegBehV 2022)
- Ergänzungsregisterverordnung 2022 (ERegV 2022)
Kontakt
Stammzahlenregisterbehörde
E-Mail: post.szrb@bka.gv.at
Formulare und Services
- Formularübersicht zu Antragstellungen bei der Stammzahlenregisterbehörde
- Vollmachten-Service
Sie werden in den Servicebereich für weitere Informationen zur Eintragung der Vertretungsbefugnis weitergeleitet.
Weiterführende Informationen
Hinweis
Das Bundeskanzleramt übernimmt mit 1. Mai 2024 die zuvor im Bundesministerium für Finanzen angesiedelte Sektion Digitalisierung und E-Government. Damit fallen auch die Aufgaben der Stammzahlenregisterbehörde in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes.
Grundlage dieser Zuständigkeitsänderung ist das Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung der Bundesministeriengesetz-Novelle 2024, BGBl. I Nr. 44/2024.