Stammzahlenregisterbehörde

Die Stammzahlenregisterbehörde führt die Stammzahlen und bereichsspezifischen Personenkennzeichen sowie entsprechende Register zur eindeutigen Identifikation von Personen und deren Vertretungsbefugnissen.

Aufgaben

  • Führung der Stammzahlen und bereichsspezifischen Personenkennzeichen (bPK) sowie entsprechender Register zur eindeutigen Identifikation von Personen und deren Vertretungsbefugnissen,
  • Vergabe von Stammzahlen und bereichsspezifischen Personenkennzeichen (§ 10 Absatz (Abs.) 2 E-Government-Gesetz (E-GovG)),
  • Führung der Ergänzungsregister (§ 6 Abs. 4 E-GovG),
  • Ausstellung von Stammzahlen bei Verwendung von elektronischen Identifizierungsmitteln eines anderen Mitgliedstaats der EU (§ 6 Abs. 5 E-GovG),
  • Festlegung und Publikation der mathematischen Verfahren zur Bildung der Stammzahlen und bPK (§ 6 Abs. 6 E-GovG und § 9 Abs. 3 E-GovG),
  • Eintragung von Vollmachtsverhältnissen (§ 5 E-GovG).

Rechtsgrundlagen

Kontakt

Stammzahlenregisterbehörde
E-Mail: post.szrb@bka.gv.at

Formulare und Services

Weiterführende Informationen

Hinweis

Das Bundeskanzleramt übernimmt mit 1. Mai 2024 die zuvor im Bundesministerium für Finanzen angesiedelte Sektion Digitalisierung und E-Government. Damit fallen auch die Aufgaben der Stammzahlenregisterbehörde in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes.

Grundlage dieser Zuständigkeitsänderung ist das Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung der Bundesministeriengesetz-Novelle 2024, BGBl. I Nr. 44/2024.