Gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Das Bundeskanzleramt koordiniert die österreichische Positionen und Vorschläge zu einzelnen Themen und Dokumenten in den Bereichen der Gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) – Teil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU.
Die Abteilung Sicherheitspolitische Angelegenheiten im Bundeskanzleramt bearbeitet gemeinsam mit den anderen zuständigen Stellen in Österreich (vor allem im Außen- und im Verteidigungsministerium) österreichische Positionen und Vorschläge zu einzelnen Themen und Dokumenten in den Bereichen der Gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). In Zusammenarbeit mit anderen Ressortstellen werden zudem die nötigen Beschlüsse der Bundesregierung und des Parlaments für die Entsendung von österreichischen Staatsangehörigen zu zivilen und militärischen EU-Missionen und Operationen vorbereitet.
Aufgrund der krisenhaften Entwicklungen an der europäischen Peripherie ist die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik verstärkt in den Fokus europäischer Politik getreten. Die Staats- und Regierungsspitzen haben die Thematik als Schwerpunktthema bei 2 ihrer formellen Treffen, den sogenannten Europäischen Räten, Ende 2013 und Mitte 2015 behandelt. Zudem wurde im Juni 2016 eine neue globale EU Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik durch die Staats- und Regierungschefs beschlossen. Die Europäische Sicherheitsstrategie aus dem Jahr 2003 wurde durch diese ersetzt.
Gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)
Die Gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist Teil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU. Ein Schwerpunkt liegt im Internationalen Krisenmanagement; die zivilen und militärischen Aktivitäten der EU in diesem Bereich werden in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen realisiert.
Mit Oktober 2016 wurden im Rahmen der GSVP 16 Operationen und Missionen, davon sechs militärische sowie zehn zivile in Europa, im Nahen und Mittleren Osten und in Afrika durchgeführt. Das Spektrum der im Rahmen dieser Aktivitäten bewältigten Aufgaben reicht von der Überwachung und Absicherung von Waffenruhen über Aufgaben der Grenzüberwachung, Absicherung vom Schifffahrtsrouten, Unterstützung beim Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen bis hin zur Ausbildung von Polizisten und Soldaten, die in weiterer Folge die Sicherheit des eigenen Landes gewährleisten sollen. Mit ihrem breiten zivilen und militärischen Aufgabenspektrum verfolgt die EU einen umfassenden Ansatz, der ein Alleinstellungsmerkmal im internationalen Krisenmanagement darstellt.
Die Aktivitäten im Rahmen der GSVP werden durch die Bereitstellung von entsprechenden zivilen und militärischen Fähigkeiten durch die Mitgliedstaaten der EU ermöglicht. Die Grundlagen dafür wurden schrittweise in den Jahren 1999 bis 2003 geschaffen und durch den Vertrag von Lissabon weiter entwickelt. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde das Aufgabenspektrum deutlich ausgeweitet und um die Bekämpfung des Terrorismus ergänzt. Zudem haben die Mitgliedstaaten gegenseitige Solidarität und Beistand erklärt – im Falle eines Angriffs auf das Territorium eines Mitgliedstaats verpflichten sich die anderen Mitgliedstaaten zu Hilfe und Unterstützung. Dabei ist der "besondere Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten" zu berücksichtigen (also Rücksichtnahme auf die neutralen Staaten innerhalb der EU). Darüber hinaus wurden die Grundlagen für eine engere freiwillige Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich der Sicherheit und Verteidigung geschaffen.