Antragstellung Kinderbetreuungsgeld
Das Kinderbetreuungsgeld (KBG), der Partnerschaftsbonus und die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld gebühren nur auf Antrag. Eine Antragstellung ist frühestens ab dem Tag der Geburt möglich.
Für die Antragstellung und Auszahlung dieser Leistungen ist jener Krankenversicherungsträger zuständig, bei dem Wochengeld bezogen wurde beziehungsweise bei dem man versichert (anspruchsberechtigt) ist beziehungsweise zuletzt versichert (anspruchsberechtigt) war. Hat bisher keine Versicherung bestanden, ist die Österreichische Gesundheitskasse zuständig.
Antragstellung mit elektronischer Signatur
Der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld, Beihilfe zum KBG und Partnerschaftsbonus kann online mit elektronischer Signatur (ID Austria) über das Portal meinesv.at oder über FinanzOnline des Bundesministeriums für Finanzen (mit Zugangskennung) gestellt werden.
Antragstellung in Papierform
Sollten Sie nicht über eine elektronische Signatur verfügen, kann der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld, Beihilfe zum KBG und Partnerschaftsbonus auch in Papierform erfolgen. Sie erhalten die Formulare bei den Krankenversicherungsträgern oder Sie können die Formulare von der Homepage herunterladen und ausdrucken. Der Antrag ist im Original beim Krankenversicherungsträger einzubringen, hier ist ausnahmslos das bundeseinheitliche Antragsformular zu verwenden. Eine Einbringung per E-Mail ist nicht möglich. Kopien oder eingescannte Dokumente, die per E-Mail übermittelt werden, können nicht anerkannt werden.
Hier gelangen Sie zu den Formularen.
Bitte beachten Sie, dass im Zuge der Antragstellung auf Kinderbetreuungsgeld auch die Nachweise der ersten 6 Untersuchungen aus dem Eltern-Kind-Pass (in Kopie) vorgelegt werden müssen. Mutter-Kind-Pässe behalten ihre Gültigkeit und gelten als Eltern-Kind-Pässe weiter.
Achtung
Bitte senden Sie das Antragsformular direkt an Ihre Krankenkasse (nicht an das Bundeskanzleramt).
Tipp: Da das Kinderbetreuungsgeld nur bis zu 182 Tage rückwirkend geltend gemacht werden kann, wird empfohlen, unmittelbar nach der Geburt den Antrag zu stellen, damit keine Bezugszeiten verloren gehen.
Wenn sich die Eltern beim KBG-Bezug abwechseln, so muss auch der zweite Elternteil einen eigenen Antrag ausfüllen und an seine Krankenkasse schicken. Da eine Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen jedoch erst zeitnahe zum Bezugsbeginn erfolgen kann, wird empfohlen, den Antrag erst etwa 4 bis 6 Wochen vor dem geplanten Wechsel zu stellen. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.
Der Antrag auf den Partnerschaftsbonus ist spätestens binnen 124 Tagen ab Ende des höchstmöglichen Bezugsteiles (je nach gewählter Anspruchsdauer) beziehungsweise für Geburten ab dem 1. November 2023 binnen 124 Tagen ab dem letzten Tag der höchstmöglichen Anspruchsdauer für beide Elternteile beim Krankenversicherungsträger zu stellen. Nähere Informationen zum Partnerschaftsbonus
Allgemeine Informationen rund um das Kinderbetreuungsgeld finden Sie in unserer Broschüre "Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus" (PDF, 494 KB).
Tipp: Bei der Wahl der für Sie optimalen Anspruchsdauer, unterstützt Sie der Kinderbetreuungsgeld-Online-Rechner.
Nähere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.
Kontaktdaten Krankenversicherungsträger
Österreichische Gesundheitskasse
Telefon: +43 5 0766-0
www.gesundheitskasse.at
Landesstellen:
- 1220 Wien, Kagraner Platz 1 (Einkaufszentrum K1, 1. OG)
- 3100 St. Pölten, Kremser Landstraße 3
- 4020 Linz, Gruberstraße 77
- 5020 Salzburg, Engelbert-Weiß-Weg 10
- 6020 Innsbruck, Klara-Pölt-Weg 2
- 6850 Dornbirn, Jahngasse 4
- 7000 Eisenstadt, Siegfried-Marcus-Straße 5
- 8010 Graz, Josef-Pongratz-Platz 1
- 9021 Klagenfurt, Kempfstraße 8
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
1080 Wien, Josefstädter Straße 80
Telefon: +43 5 0405
www.bvaeb.sv.at
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen
Telefon: +43 5 0808-808
www.svs.at
Landesstellen:
- 1051 Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86
- 3100 St. Pölten, Neugebäudeplatz
- 4010 Linz, Mozartstraße 41
- 5020 Salzburg, Auerspergstraße 24
- 6020 Innsbruck, Klara-Pölt-Weg 1
- 6800 Feldkirch, Schloßgraben 14 oder 6900 Bregenz, Montfortstraße 9
- 7000 Eisenstadt, Siegfried-Marcus-Straße 5
- 8010 Graz, Körblergasse 115
- 9020 Klagenfurt, Bahnhofstraße 67
Kontakt
Infoline Kinderbetreuungsgeld
Telefon: 0800 240 014