Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen

Für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes sind 5 Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen der werdenden Mutter und die ersten 5 Untersuchungen des Kindes verpflichtend durchzuführen und durch die ärztlichen Bestätigungen im Eltern-Kind-Pass nachzuweisen. Mutter-Kind-Pässe behalten ihre Gültigkeit und gelten als Eltern-Kind-Pässe weiter.

Sowohl bei Bezug des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgelds als auch bei Bezug des Pauschalsystems (Kinderbetreuungsgeld-Konto) sind immer 5 Untersuchungen der werdenden Mutter und 5 Untersuchungen des Kindes Voraussetzung für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe.

Jede durchgeführte Eltern-Kind-Pass-Untersuchung wird vom Arzt beziehungsweise von der Ärztin in den Eltern-Kind-Pass eingetragen. Im hinteren Teil des Passes befinden sich 2 Blätter, die als Nachweis für die Krankenkasse dienen.

Der Nachweis der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen hat in 2 Schritten zu erfolgen:

Der Nachweis der 5 Schwangerschaftsuntersuchungen und der ersten Kindes-Untersuchungen hat gleich bei der Antragstellung zu erfolgen (in Kopie), die restlichen Untersuchungen sind bis zum 15. Lebensmonat des Kindes nachzuweisen.

Wird nur eine Untersuchung nicht rechtzeitig nachgewiesen, erfolgt grundsätzlich eine Reduktion des Kinderbetreuungsgelds um 1.300 Euro pro Elternteil (das heißt, beim anderen Elternteil dann, sofern dieser Kinderbetreuungsgeld bezieht).

Bei Mehrlingskindern sind Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen für jedes Kind extra nachzuweisen.

Hinweis

Fertigen Sie eine Kopie der Nachweisblätter an, aber belassen Sie die Originalblätter im Eltern-Kind-Pass. Die Krankenkasse kann die Originale zu einem späteren Zeitpunkt abverlangen.

Bei Mehrlingskindern sind die Untersuchungen für jedes Kind extra nachzuweisen, sonst kommt es zu einer weiteren Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes.

Untersuchungen im Ausland können durch Vorlage geeigneter ärztlicher Nachweise anerkannt werden, wenn sie den österreichischen Untersuchungen nach Art, Anzahl und Zeitpunkt der Durchführung exakt entsprechen.

Kontakt

Infoline Kinderbetreuungsgeld
Telefon: 0800 240 014