Kommunikationsbehörde Austria
Informationen und Link zur Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)und zum Digitalen Rundfunk
Die Kommunikationsbehörde Austria nimmt gemäß KommAustria-Gesetz in erster Instanz die Verwaltungsführung und die Besorgung der Regulierungsaufgaben im Bereich der elektronischen Audiomedien und der elektronischen audiovisuellen Medien einschließlich der Aufsicht über den ORF und seine Tochtergesellschaften wahr (vergleiche § 2ff KOG). Ferner obliegt ihr die Förderungsverwaltung für Medien nach Maßgabe des PresseFG, des PubFG und nach § 33 KOG (Fonds zur Förderung der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation).
Die KommAustria besteht aus 7 Mitgliedern.
Vorsitzender: Mag. Michael Ogris
Vorsitzenden-Stellvertreterin: Dr. Susanne Lackner
Weitere Mitglieder:
- Dr. Martina Hohensinn
- MMag. Dr. Gerhard Holley, LL.M. (Georgetown)
- Mag. Thomas Petz, LL.M. (Berkeley)
- MMag. Martin Stelzl
- Dr. Katharina Urbanek
Die Mitglieder sind in Ausübung ihres Amtes unabhängig und an keine Weisungen gebunden.
Als Geschäftsapparat der KommAustria fungiert die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (RTR-GmbH).
Als Berufungs-/Beschwerdeinstanz "gegen" Entscheidungen der KommAustria fungiert das Bundesverwaltungsgericht.