Informationsfreiheitsgesetz

Informationsfreiheitsgesetz

Die Einführung der Informationsfreiheit bedeutet, ein neues Verständnis des modernen Staats zu schaffen und die Transparenz der Verwaltung wesentlich zu erhöhen. 

Nach mehrjährigen Verhandlungen und breiter Einbindung wird die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit am 1. September 2025 aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine proaktive Veröffentlichungspflicht und ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen geschaffen werden.

Die neue Informationsfreiheit besteht aus 2 Säulen: Zum einen werden Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv im Informationsregister veröffentlicht. Zum anderen gibt es künftig ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen, also die Möglichkeit, einzelne Informationen bei staatlichen Stellen anzufragen.

Der moderne Staat ist da. Denn Offenheit und Transparenz sind das Gebot des modernen Rechtsstaats des 21. Jahrhunderts.

Der Weg zum Informationsfreiheitsgesetz

11 Auskunftspflichtgesetze werden zu einem Informationsfreiheitsgesetz

  • 1. Oktober 1925: B-VG-Novelle inklusive Amtsgeheimnis trat in Kraft
  • 1987 bis 1990: Verankerung der Auskunftspflicht im B-VG und darauffolgend Erlassung der einzelnen Auskunftspflichtgesetze in Bund und Ländern
  • 4. Juni 2020: erster Runder Tisch mit Stakeholdern zur geplanten Reform
  • 21. Februar bis 19. April 2021: Begutachtung Ministerialentwurf
  • Anschließend bis Oktober 2023: über 80 Gespräche und Verhandlungen zum Entwurf, intensive Diskussionen (mit Gemeinden, Ländern, Unternehmen, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, …)
  • 5. Oktober 2023: Präsentation und Ministerratsbeschluss der Regierungsvorlage
  • 20. Dezember 2023: Einigung mit der SPÖ – Herstellung der Verfassungsmehrheit
  • 15. Jänner 2024: Experten-Hearing im Verfassungsausschuss
  • 22. Jänner 2024: Beschluss im Verfassungsausschuss des Nationalrates
  • 31. Jänner 2024: Beschluss im Nationalratsplenum
  • 15. Februar 2024: Beschluss im Bundesratsplenum
  • 26. Februar 2024: Kundmachung im BGBl. I Nummer 5 / 2024
  • Legisvakanz:
    • Erstellung allgemeiner Anwendungshinweise und Leitlinien durch die Datenschutzbehörde
    • Schulung des Personals
    • Setzung technischer Umsetzungsmaßnahmen
  • 1. September 2025: Das Informationsfreiheitsgesetz und die verfassungsrechtlichen Bestimmungen treten in Kraft
    • Das Amtsgeheimnis wird abgeschafft und ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen eingeführt

Transparenz auf 2 Säulen

Sujet mit dem Buchstaben "i" in Gelb. Der Buchstabe ist von einem gelben Kreis umringt.

Proaktive Veröffentlichungspflicht von Informationen von allgemeinem Interesse

Säule 1: Proaktive Veröffentlichungspflicht
Sujet mit dem Buchstaben "i" in Gelb. Der Buchstabe ist von einem gelben Kreis umringt.

Grundrecht auf Zugang zu Informationen – Informationen auf Antrag

Säule 2: Zugang zu Informationen