Jugendpolitik hat die Aufgabe, die Lebenssituation und Lebensperspektive junger Menschen zu gestalten. Sie soll dabei jungen Menschen helfen, die Anforderungen in der Lebensphase Jugend und im Übergang ins Erwachsenenleben zu bewältigen.
Die Bundes-Jugendvertretung vertritt über 50 Kinder- und Jugendorganisationen. Den Mitgliedsorganisationen gehören rund 1,5 Millionen junge Menschen an.
Gemäß Bundesverfassung liegt die Zuständigkeit für die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit hauptsächlich bei den Ländern.
"Jugend" ist kein einheitlicher Begriff – weder im wissenschaftlichen Diskurs noch in der österreichischen Rechtsordnung.
Alle Ministerien sind verpflichtet, Gesetzesvorhaben vorab auf ihre Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche zu überprüfen.
Quelle: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/jugend/jugendpolitik.html