Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)
Die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women, CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) angenommen. Hauptziel der Konvention ist die Beseitigung der Diskriminierung von Frauen in sämtlichen Lebensbereichen: Arbeits- und Sozialbereich, Ehe und Familie, Bildung und Ausbildung, im politischen und öffentlichen Leben, Gesundheit und Schutz vor Gewalt.
Die Vertragsstaaten haben dem Komitee für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW-Komitee) mindestens alle 4 Jahre Bericht über die Umsetzung der Konvention zu erstatten.
Dokumente
- Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (PDF, 48 KB)
- Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (im RIS)
CEDAW-Fakultativprotokoll
Am 6. Oktober 1999 wurde von der Generalversammlung der VN das CEDAW-Fakultativprotokoll angenommen. Unter anderem gibt das Fakultativprotokoll jeder einzelnen Frau, welche sich in einem in der CEDAW-Konvention garantierten Recht verletzt erachtet, die Möglichkeit, nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzugs eine Beschwerde an das CEDAW-Komitee zu richten (Individualbeschwerderecht). Weiters beinhaltet es eine Erweiterung des internationalen Schutzes der Rechte der Frauen, sodass im Falle schwerwiegender oder systematischer Verletzungen der Rechte der Konvention ein Untersuchungsverfahren vorgesehen ist. Im Falle der Inanspruchnahme dieses Petitionsverfahrens sollten die im Musterformular zum CEDAW-Fakultativprotokoll beschriebenen Richtlinien eingehalten werden.
Dokumente
Österreich und CEDAW
Österreich hat die Konvention im Jahr 1980 unterzeichnet und 1982 ratifiziert. Das Fakultativprotokoll wurde am 6. September 2000 ratifiziert. Österreich hat sich damit verpflichtet, alle 4 Jahre schriftlich über die Fortschritte bei der Umsetzung der Konvention zu berichten.
Der neunte Staatenbericht Österreichs wurde im Frühjahr 2017 an das CEDAW-Komitee übermittelt und von diesem veröffentlicht. Er benennt die wichtigsten Maßnahmen, Projekte und Gesetze, die zum Abbau der Diskriminierung der Frauen im sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben in der Zeit von Mai 2011 bis Februar 2017 realisiert beziehungsweise erlassen wurden.
Die letzte Staatenprüfung durch das CEDAW-Komitee fand im Juli 2019 statt. Im Rahmen dieser Staatenprüfung sprach das CEDAW-Komitee, wie bei allen geprüften Ländern üblich, Empfehlungen (concluding observations) an Österreich aus. Für die Empfehlungen 25 (b), 27 (b), 31 (d) und 43 (c) des Komitees wurde 2021 ein Follow-up Bericht an das CEDAW-Komitee übermittelt.
2015 wurde der erste deutschsprachige Kommentar zu CEDAW in Zusammenarbeit von Autorinnen aus Österreich und der Schweiz herausgegeben.
Berichts-Dokumente Österreichs und weitere Dokumente zu CEDAW
- CEDAW Follow-Up Bericht Österreichs 2021 (englisch) (PDF, 205 KB)
- CEDAW Abschließende Bemerkungen 2019 (PDF, 274 KB)
- CEDAW Concluding Observations 2019 (PDF, 243 KB)
- Beantwortung Österreichs der CEDAW Vorabfragen 2019 (PDF, 617 KB)
- Austria's answer to the 2019 CEDAW List of Issues (PDF, 586 KB)
- 9. Bericht Österreichs an die Vereinten Nationen zu CEDAW (PDF, 1 MB)
- Ninth Austrian CEDAW Report to the United Nations (PDF, 1 MB)
- 7. und 8. Bericht Österreichs an die Vereinten Nationen zu CEDAW (PDF, 413 KB)
- Antwortkatalog Österreichs im Rahmen der Prüfung des 7. und 8. Österreichischen CEDAW-Berichts (PDF, 263 KB)
- Abschließende Bemerkungen zum 7. und 8. Bericht Österreichs (PDF, 150 KB)
- Concluding observations on the 7th/8th periodic reports of Austria (PDF, 486 KB)
Informationsbroschüren zu CEDAW
- Was ist CEDAW?, 2009 (PDF, 407 KB)
- What is the CEDAW?, 2009, Englisch (PDF, 1 MB)
- CEDAW nedir?, 2009, Türkisch (PDF, 1 MB)
- Šta je CEDAW?, 2009, Bosnisch-Kroatisch-Serbisch (PDF, 1 MB)
Link
UN-Komitee für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau – CEDAW-Komitee (englisch)