Kinderbetreuungsgeld und Krankenversicherung

Während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld besteht grundsätzlich eine Krankenversicherung für die Bezieherin beziehungsweise für den Bezieher und das Kind. Hierzu ist kein gesonderter Antrag nötig.

Für Fragen zur Krankenversicherung wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Kontakt

Infoline Kinderbetreuungsgeld
Telefon: 0800 240 014