Förderungen

Allgemeine Information

"Förderung" ist eine vermögenswerte Zuwendung aus öffentlichen Mitteln, die auf Antrag für einen bestimmten Zweck gewährt wird, wobei sich der Antragstellende hierfür anstatt zur Leistung gegen ein marktmäßiges Entgelt zu einem bestimmten im öffentlichen Interesse gelegenen Verhalten bereit erklärt.

Nach dem Bundeshaushaltsgesetz können Förderungen unter anderem nicht rückzahlbare Zuschüsse für einen bestimmten Zweck sein.

Nach Artikel 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind Förderungen aus staatlichen Mitteln an Unternehmen, die den grenzüberschreitenden Wettbewerb verzerren können, grundsätzlich unzulässig.

Im manchen Bereichen ist die Gewährung von Förderungen gesetzlich geregelt. In diesen können Förderungen nur so wie im Gesetz vorgesehen gewährt werden (zum Beispiel Presseförderungsgesetz, Volksgruppengesetz).

Für die übrigen Förderungen gelten die Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), BGBl. II Nummer 208/2014.

Hinweis

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Förderungen im Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes

In den Ressortbereich des Bundeskanzleramtes fallen folgende Förderungen:

Rechtstexte zur Nachlese

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Logo des Bundeskanzleramtes

KI-Unterstützung für Förderungsprüfung

Aufruf zur IÖB-Challenge einer KI-gestützten Förderungsprüfung