Amtssignatur

Bildmarke und Verifizierung

Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Absatz 3 E-GovG.

Das Bundeskanzleramt verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:

Bildmarke wie nachstehend beschrieben
Bildmarke Republik Österreich, Bundeskanzleramt, Amtssignatur - mit Adler

Verifizierung von amtssignierten Schriftstücken

Die Verifizierung von in elektronischer Form vorliegenden Dokumenten (amtssignierte Schriftstücke) des Bundeskanzleramtes ist dem Prüfhinweis im Signaturblock des Dokuments entsprechend über das Prüfservice möglich unter https://www.signaturpruefung.gv.at.

Für in Papierform vorliegende amtssignierte Schriftstücke bietet das Bundeskanzleramt der Empfängerin oder dem Empfänger von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken des Bundeskanzleramtes folgende Möglichkeiten zur Vorlage einer Echtheitsprüfung:

  • Postalische Zusendung an die Eingangsstelle des Bundeskanzleramts oder persönliche Abgabe des Schreibens in der Eingangsstelle.
  • Zusendung mittels Fax an die Eingangsstelle des Bundeskanzleramtes unter der Rufnummer +43 1 53 50 338.
  • Zusendung des eingescannten Schriftstückes als E-Mail an die Mailadresse der Einlaufstelle post@bka.gv.at oder direkt an die E-Mail-Adresse der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters, die dem Briefkopf entnommen werden kann.

Die Post-Adresse der Eingangsstelle des Bundeskanzleramtes lautet:

Bundeskanzleramt
Einlaufstelle
Minoritenplatz 3
1010 Wien

Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter prüft, ob es sich bei dem Dokument um seine Erledigung handelt, und beantwortet die Anfrage im Fall der positiven Prüfung mit: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der angegebenen Behörde und ist inhaltlich unverändert." mit schriftlicher Erledigung. Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der angegebenen Behörde nicht verifiziert werden."

Für die Durchführungsdauer einer solchen Überprüfung sichert das Bundeskanzleramt eine Erledigung innerhalb von 1 bis maximal 2 Wochen zu.