Amtssignatur
Bildmarke und Verifizierung
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Absatz 3 E-GovG.
Das Bundeskanzleramt verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:
Verifizierung von amtssignierten Schriftstücken
Die Verifizierung von in elektronischer Form vorliegenden Dokumenten (amtssignierte Schriftstücke) des Bundeskanzleramtes ist dem Prüfhinweis im Signaturblock des Dokuments entsprechend über das Prüfservice möglich unter https://www.signaturpruefung.gv.at.
Für in Papierform vorliegende amtssignierte Schriftstücke bietet das Bundeskanzleramt der Empfängerin oder dem Empfänger von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken des Bundeskanzleramtes folgende Möglichkeiten zur Vorlage einer Echtheitsprüfung:
- Postalische Zusendung an die Eingangsstelle des Bundeskanzleramts oder persönliche Abgabe des Schreibens in der Eingangsstelle.
- Zusendung mittels Fax an die Eingangsstelle des Bundeskanzleramtes unter der Rufnummer +43 1 53 50 338.
- Zusendung des eingescannten Schriftstückes als E-Mail an die Mailadresse der Einlaufstelle post@bka.gv.at oder direkt an die E-Mail-Adresse der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters, die dem Briefkopf entnommen werden kann.
Die Post-Adresse der Eingangsstelle des Bundeskanzleramtes lautet:
Bundeskanzleramt
Einlaufstelle
Minoritenplatz 3
1010 Wien
Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter prüft, ob es sich bei dem Dokument um seine Erledigung handelt, und beantwortet die Anfrage im Fall der positiven Prüfung mit: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der angegebenen Behörde und ist inhaltlich unverändert." mit schriftlicher Erledigung. Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der angegebenen Behörde nicht verifiziert werden."
Für die Durchführungsdauer einer solchen Überprüfung sichert das Bundeskanzleramt eine Erledigung innerhalb von 1 bis maximal 2 Wochen zu.