Ausbau der Kinderbildung und -betreuung
Durch die Bildung und Betreuung in elementarpädagogischen Einrichtungen wird der Grundstein für den Erfolg in der weiteren Bildungs- und Berufslaufbahn gelegt. Die empirische Bildungsforschung und -ökonomie zeigen klar auf, dass die ersten Bildungsjahre eines Kindes entscheidend für den weiteren Bildungsverlauf sind und erfolgreiche Modelle in der Elementarstufe auch volkswirtschaftlich die größten Effekte bewirken. Daher ist es wesentlich, dass elementarpädagogische Einrichtungen bewusster als erste Bildungseinrichtungen gesehen werden und diese Rolle auch stärker wahrnehmen.
Um dieses Ziel zu erreichen, soll unter Berücksichtigung finanzieller Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten von Ländern und Gemeinden die pädagogische und strukturelle Qualität elementarer Bildungsangebote verbessert und damit eine bestmögliche Vorbereitung für die weitere Bildungs- und Berufslaufbahn ermöglicht werden.
Mit der aktuellen Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 wird der erfolgreiche Weg beim Ausbau von elementaren Bildungseinrichtungen, bei der frühen sprachlichen Förderung und dem beitragsfreien Pflichtkindergarten weiter fortgesetzt und die Erreichung der Barcelona-Ziele soll beschleunigt werden.
Daher wird mit der Vereinbarung für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 insgesamt eine Milliarde Euro bundesseitig für elementare Bildungsangebote zur Verfügung gestellt. Der jährliche Zweckzuschuss beträgt 200 Millionen Euro pro Jahr.
Die bisher nicht verwendeten Bundeszuschüsse aus der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Elementarpädagogik 2018/19 bis 2021/22 können weiterverwendet werden, was zu einer weiteren Erhöhung des Investitionsvolumens führt.
Der Bundeszuschuss für den beitragsfreien Pflichtkindergarten beträgt 80 Millionen Euro, den die Länder nicht kofinanzieren müssen.
Für den Ausbau des elementaren Kinderbildungs- und -betreuungsangebots können mindestens 61,2 Millionen Euro jährlich und für die frühe sprachliche Förderung mindestens 22,8 Mio. Euro verwendet werden.
Der Kofinanzierungsanteil der Länder wurde – mit Ausnahme der Mittel in der Höhe von 80 Millionen Euro für die Besuchspflicht – auf 52,5 Prozent und damit auf rund 63 Millionen Euro festgelegt.
Folgende wesentliche Maßnahmen werden ergriffen:
- Fokussierung auf den bedarfsgerechten regionalen Ausbau des elementaren Kinderbildungs- und -betreuungsangebots für unter Dreijährige
- Flexibilisierung und Erweiterung der Öffnungszeiten in elementaren Einrichtungen
- Impulse zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und des Betreuungsschlüssels sowie räumliche Qualitätsverbesserungen etwa im Bereich der Inklusion oder kindgerechter Bewegungsmöglichkeit
- Stärkung der Tageseltern als Alternative und zur Ergänzung zu elementaren Bildungseinrichtungen
- Weiterführung des beitragsfreien halbtägigen Pflichtkindergartens für Fünfjährige
- Intensivierung der frühen sprachlichen Förderung mit dem Ziel der raschen Integration
- Verbindliche Vermittlung von grundlegenden Werten der österreichischen Gesellschaft, um die gemeinsamen Grundlagen in elementarpädagogischen Einrichtungen zu stärken
- Verbesserte Qualifikation der Fachkräfte und des Sprachförderpersonals
- Klare Definition der Zielsetzungen von Bildung und Betreuung
- Weiterentwicklung und Fokus auf den Übergang Kindergarten – Schule
- Verstärkte Kontrolle und koordinierte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern
Finanzausgleich – Zukunftsfonds
Mehr Geld für die Elementarpädagogik
Der Ausbau der Kinderbildung und -betreuung nimmt im neu geschaffenen Zukunftsfonds einen zentralen Stellenwert ein, um den bisherigen erfolgreichen Weg zu beschleunigen und zu intensivieren. Für den Bereich der Elementarpädagogik sind 500 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen, auch über Ende der Finanzausgleichs-Periode hinaus sowie inflationsangepasst. Das Geld wird zusätzlich zu der bereits bestehenden Bund-Länder Vereinbarung in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung gestellt.
Im Fokus steht ein Investment in folgende 3 Bereiche:
- Ausbau der Betreuungsplätze für Unter-3-jährige
- Ausbau der Öffnungszeiten/VIF-Konformität (Kinderbetreuungsplatz muss mit einer Vollzeiterwerbstätigkeit beider Eltern vereinbar sein)
- Verbesserung der Qualität (Gruppengröße, Fachkraft-Kind-Schlüssel)
Der Bund stellt den Bundesländern, die verfassungsrechtlich für die Kinderbetreuung zuständig sind, mit dem Zukunftsfonds und der "Kindergarten-Milliarde" der aktuell bereits laufenden 15a-Vereinbarung so viel Geld wie noch nie für den Ausbau und die qualitativen Verbesserungen der Kinderbetreuung zur Verfügung. Es handelt sich um einen gemeinsamen Kraftakt von Bund, Ländern und Gemeinden.
Weiterführende Informationen
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung: Elementarpädagogik