Mehrlingsgeburten
Für das jüngste Mehrlingskind gebührt Kinderbetreuungsgeld in der vollen Höhe.
Beim pauschalen Kinderbetreuungsgeld (KBG-Konto) erhöht sich bei Mehrlingsgeburten das pauschale Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrages.
Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es keinen Mehrlingszuschlag.