Mehrlingsgeburten

Für das jüngste Mehrlingskind gebührt Kinderbetreuungsgeld in der vollen Höhe.

Beim pauschalen Kinderbetreuungsgeld (KBG-Konto) erhöht sich bei Mehrlingsgeburten das pauschale Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrages.

Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es keinen Mehrlingszuschlag.