Veröffentlichungen gemäß § 10 und § 15 Ausschreibungsgesetz
Das Bundeskanzleramt veröffentlicht ab 1. Jänner 2025 die vorgesehenen Daten gemäß § 10 Absatz 2 AusG 1989 und die Stellenbesetzungs-Ergebnisse gemäß § 15 Absatz 4 AusG 1989 für alle seit 1. Jänner 2025 veröffentlichten Funktionsausschreibungen in der Jobbörse des Bundes: