Frauen in wirtschaftlichen Führungspositionen

Die Entwicklungen des Frauenanteils in der Privatwirtschaft werden regelmäßig erhoben: für die börsennotierten ATX-Unternehmen zweimal jährlich von der Europäischen Kommission, für die 200 umsatzstärksten Unternehmen Österreichs einmal jährlich von der Arbeiterkammer. Zu den staatsnahen Unternehmen veröffentlichen das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) einen jährlichen Fortschrittsbericht. Eine Studie (Economica) enthält aktuelle Analysen zu Repräsentation von Frauen in Führungspositionen, Effekten auf den Unternehmenserfolg und mögliche Handlungsfelder für Rahmenbedingungen. Die aktuellen Berichte finden Sie unter "Weiterführende Links" und "Dokumente".

Der im Februar 2024 veröffentlichte Bericht der Arbeiterkammer "Frauen.Management.Report 2024" zeigt als umfassendste Erhebung für die österreichischen Unternehmen erneut, dass ohne verbindliche Zielvorgaben nur langsame Fortschritte zu verzeichnen sind. Beispielsweise waren 2024 nur 26,8 Prozent der Aufsichtsratsmandate in den umsatzstärksten 200 Unternehmen von Frauen besetzt, in den Geschäftsführungen waren 12,2 Prozent Frauen vertreten.

Im Juni 2017 wurde vom Nationalrat das Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat (GFMA-G) beschlossen, das Aufsichtsräte von börsennotierten und großen Unternehmen betrifft.

Laut Erhebung der Arbeiterkammer stiegen die Frauenanteile in den Aufsichtsräten der börsennotierten Unternehmen von 16,1 Prozent im Jahr 2017 auf 36,5 Prozent im Jahr 2024 in jenen Unternehmen, die von der gesetzlichen Quote von 30 Prozent betroffen sind. Der Frauenanteil in den nicht von vom GFMA-G umfassten börsennotierten Unternehmen stieg im gleichen Zeitraum deutlich langsamer auf 20,3 Prozent.

Bereits 2011 hat sich die Bundesregierung zur Erreichung eines Zielwerts für Frauen in den Aufsichtsräten der staatsnahen Unternehmen selbstverpflichtet.

Zudem gilt für die Unternehmen im privaten Sektor weiterhin der Corporate Governance Codex. Dieser bestimmt, dass börsennotierte Unternehmen einen Bericht über die gesetzten Maßnahmen zur Frauenförderung legen müssen. Bei der Besetzung von Aufsichtsräten muss gemäß Aktiengesetz Diversität berücksichtigt werden.

Selbstverpflichtung der staatsnahen Unternehmen

Die österreichische Bundesregierung verpflichtete sich per Ministerratsbeschluss vom 15. März 2011 dazu, den Bundes-Frauenanteil in Aufsichtsgremien der Unternehmen, an denen der Bund mit 50 Prozent oder mehr beteiligt ist, bis 31. Dezember 2013 auf 25 Prozent zu erhöhen. Bis 31. Dezember 2018 sollte die Beteiligung auf 35 Prozent angehoben werden, diese Vorgabe wurde bis Ende 2019 verlängert.

Mit Ministerratsbeschluss vom 3. Juni 2020 wurde festgelegt, dass der Bundes-Frauenanteil in diesen staatsnahen Unternehmen auf 40 Prozent angehoben werden soll. Diese Vorgabe soll, unter Berücksichtigung von Funktionsperioden und Bestellungszeiträumen, innerhalb der bestehenden Legislaturperiode erreicht werden.

Gemäß dem Fortschrittsbericht vom 6. März 2024 (Berichtszeitraum: 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023) betrug der Bundes-Frauenanteil in den Aufsichtsräten staatsnaher Unternehmen (mindestens 50 Prozent Bundesbeteiligung) im Durchschnitt 51,4 Prozent: 146 der 284 vom Bund entsandten Aufsichtsratsmitglieder waren Frauen. Von insgesamt 54 Unternehmen erfüllen bereits 41 Unternehmen die bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode umzusetzende Bundes-Frauenquote von 40 Prozent oder liegen sogar darüber, 37 Unternehmen erreichen mindestens 40 Prozent im gesamten Aufsichtsrat.

Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat (GFMA-G)

Im Juni 2017 wurde vom Nationalrat das Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat (GFMA-G) beschlossen, das seit 1. Jänner 2018 für Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen sowie von Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen einen Mindestanteil von 30 Prozent für Frauen und Männer im Aufsichtsrat vorsieht. Die Zielvorgabe gilt für Neubestellungen, bei Nichteinhaltung bleibt das Mandat unbesetzt ("leerer Stuhl"-Regelung).

Der Frauen.Management.Report 2024 der Arbeiterkammer zeigt, dass sich der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der vom GFMA-G betroffenen börsennotierten Unternehmen seit Einführung der Quote deutlich erhöht hat, von 22,4 Prozent (im Jänner 2018) auf 36,5 Prozent (Jänner 2024). Dies deutet darauf hin, dass die Quote für die börsennotierten Unternehmen bereits Wirkung zeigt.

Frauen führen: Handreichung zur Erhöhung der Frauenanteile in Führungs- und Entscheidungspositionen

Von September 2013 bis April 2015 führte das BKA/Sektion Frauenangelegenheiten und Gleichstellung in Kooperation mit dem Institut für Gender und Diversität in Organisationen der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) und der Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA) das von der Europäischen Kommission kofinanzierte Projekt "Women are TOP! To the top by innovative corporate cultures" durch.

Ziel war es dabei, Maßnahmen im Bereich der Aufsichtsräte und wirtschaftlicher Führungs- und Managementpositionen zu entwickeln, die zu geschlechtergerechten Organisationskulturen führen sollen.

Dazu wurden mehr als 50 vorbildhafte Maßnahmen österreichischer Unternehmen und Betriebe gesammelt, die als Inspiration für geschlechtergerechte Unternehmenskulturen dienen können. Außerdem wurde eine Online-Simulation zur Aufsichtsratsnominierung entwickelt, die als Trainings- und Reflexions-Tool zur Verfügung steht.

Die Maßnahmensammlung wurde 2023-2024 aktualisiert und als "Handreichung für Unternehmen zur Erhöhung der Frauenanteile in Führungs- und Entscheidungspositionen" neu herausgegeben. Diese Handreichung soll Unternehmen, HR- und Personalentwicklung und Führungskräfte dabei unterstützen sowie praktische Tipps und Ansatzmöglichkeiten aufzuzeigen, ihre Frauenanteile zu erhöhen. Neben Beispielen aus der Unternehmenspraxis werden auch die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen, die teilweise für unterschiedliche Unternehmen gelten, vorgestellt.

Auf der Projektwebsite www.frauenfuehren.at sind die Inhalte der Handreichung – Praxisbeispiele, Tipps und rechtliche Rahmenbedingungen sowie die Online-Simulation zur Aufsichtsratsnominierung – verfügbar.

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