Nationale Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung (NCZB)

Mit dem Inkrafttreten des Rechtsakts zur Cybersicherheit (auch "CSA") am 27. Juni 2019 wurde in der Europäischen Union ein europäischer Zertifizierungsrahmen für die Cybersicherheit geschaffen. Die Grundlage dieses Rahmens bilden die europäischen Zertifizierungsschemen, die es Anbietern und Herstellern ermöglichen, die Cybersicherheit ihrer IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse durch Cybersicherheitszertifikate europaweit nachzuweisen. 

Der Bundeskanzler nimmt nach dem Cybersicherheitszertifizierungs-Gesetz (CSZG) die Aufgaben der nationalen Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung nach dem Rechtsakt zur Cybersicherheit wahr und ist damit für die Aufsicht und Durchführung des europäischen Zertifizierungsrahmens in Österreich zuständig. 

Rechtsgrundlagen

Kontakt

Nationale Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung (NCZB)
Bundeskanzleramt 
Abteilung I/8 Cybersicherheit und Krisenrechenzentrum
E-Mail: nczb@bka.gv.at

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