Nationale Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung (NCZB)
Mit dem Inkrafttreten des Rechtsakts zur Cybersicherheit (auch "CSA") am 27. Juni 2019 wurde in der Europäischen Union ein europäischer Zertifizierungsrahmen für die Cybersicherheit geschaffen. Die Grundlage dieses Rahmens bilden die europäischen Zertifizierungsschemen, die es Anbietern und Herstellern ermöglichen, die Cybersicherheit ihrer IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse durch Cybersicherheitszertifikate europaweit nachzuweisen.
Der Bundeskanzler nimmt nach dem Cybersicherheitszertifizierungs-Gesetz (CSZG) die Aufgaben der nationalen Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung nach dem Rechtsakt zur Cybersicherheit wahr und ist damit für die Aufsicht und Durchführung des europäischen Zertifizierungsrahmens in Österreich zuständig.
Rechtsgrundlagen
- Bundesgesetz zur Einrichtung einer nationalen Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung (Cybersicherheitszertifizierungs-Gesetz – CSZG)
- Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)
Kontakt
Nationale Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung (NCZB)
Bundeskanzleramt
Abteilung I/8 Cybersicherheit und Krisenrechenzentrum
E-Mail: nczb@bka.gv.at