Der Ministerrat
Der Ministerrat – Treffen der Bundesregierung, um Gesetze vorzubereiten
Der Ministerrat ist die wöchentliche Arbeitssitzung der Bundesregierung. In der Regel findet er mittwochs im Großen Ministerratssaal des Bundeskanzleramts statt.
Alle Mitglieder der Bundesregierung nehmen teil. Das umfasst den Bundeskanzler, den Vizekanzler, die Bundesministerinnen und Bundesminister sowie die Staatssekretärinnen und -sekretäre (diese haben jedoch kein Stimmrecht).
Die Aufgabe der Bundesregierung im Ministerrat ist es, notwendige Beschlüsse zu fassen, um eine geregelte Regierungsarbeit zu gewährleisten. Eine der wichtigsten Arten dieser Beschlüsse sind Regierungsvorlagen. Das sind Gesetzesentwürfe, die anschließend dem Parlament zur Debatte und Abstimmung vorgelegt werden. Jedes Mitglied der Regierung muss zustimmen, damit so ein Beschluss gefasst werden kann.
Nach dem Ministerrat findet in der Regel ein Pressefoyer statt, um Regierungsentscheidungen vorzustellen und Fragen der Presse zu beantworten.

Der Ministerratsdienst
Vorbereitet werden die Sitzungen des Ministerrates durch den Ministerratsdienst. Dieser kümmert sich "als Büro der Bundesregierung" um die Vor- und Nachbereitung des Ministerrates sowie die Protokollführung. Zusätzlich dient diese Abteilung als Ansprechstelle für das Parlament und hilft auch bei Neu- oder Umbildungen der Bundesregierung.