Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV): EU-Programm 2021–2027 

Die Abteilung IV/3 – Finanzen, EU-Haushalt und Landwirtschaft im Bundeskanzleramt, ist die Nationale Kontaktstelle für das neu geschaffene CERV-Programm (2021–2027).

Das Programm "Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte" (Citizens, Equality, Rights and Values; kurz CERV) dient dem Schutz und der Förderung der in den EU-Verträgen sowie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechte und Werte. Dafür steht in der Förderperiode 2021 bis 2027 ein Gesamtbudget in Höhe von 1,55 Milliarden Euro zur Verfügung, das sich auf folgende 4 Programm- beziehungsweise Aktionsbereiche verteilt:

  • Schutz und Förderung der Werte der Union: Aktionsbereich Werte der Union
  • Förderung der Rechte, des Diskriminierungsverbots und der Gleichstellung, einschließlich der Geschlechtergleichstellung: Aktionsbereich Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung
  • Förderung von Bürgerbeteiligung und Teilhabe am demokratischen Leben der Union sowie des Austauschs zwischen den Bürgerinnen und Bürgern verschiedener Mitgliedstaaten. Sensibilisierung für ihre gemeinsame europäische Geschichte: Aktionsbereich Bürgerbeteiligung und Teilhabe
  • Bekämpfung von Gewalt, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt: Aktionsbereich Daphne

CERV dient der Verknüpfung und Fortführung der Aktivitäten der Vorgängerprogramme (der Periode 2014 bis 2020) "Europa für Bürgerinnen und Bürger" sowie "Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft". Neu ist eine deutliche Schwerpunktsetzung auf die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen. Neben diesen sind primär auch öffentliche Stellen förderberechtigt.

Um Fördergelder zu erhalten, müssen Antragstellerinnen und Antragsteller diese online über das Funding and Tenders Opportunities Portal der Europäischen Kommission beantragen. Es finden regelmäßig Aufrufe ("Calls") zur Einreichung von Projektvorschlägen innerhalb der 4 Aktionsbereiche statt. In diesen Calls werden Ziele, Förderkriterien, Teilnahmeberechtigungen und Antragsfristen mitgeteilt.

Zur Unterstützung bei der Antragstellung richten die Mitgliedstaaten "Nationale Kontaktstellen" ein. Die Abwicklung der Anträge sowie die Entscheidung über diese Anträge erfolgt nicht über die Nationalen Kontaktstellen, sondern direkt über die Europäische Kommission.

Die Nationale Kontaktstelle im Bundeskanzleramt unterstützt Antragstellende bei Themen rund um die Antragsstellung und informiert interessierte Bürgerinnen und Bürger über das CERV-Programm. Informationen zu aktuellen Aufrufen, Fragen, wie Sie Anträge stellen können und vieles mehr finden Sie auf der Website der Nationalen Kontaktstelle für das CERV-Programm auf der CERV-Website.

Kontakt

Nationale Kontaktstelle

Bundeskanzleramt
Sektion IV: EU, Internationales und Grundsatzfragen
Abteilung IV/3: Finanzen, EU-Haushalt und Landwirtschaft
Ballhausplatz 2, 1010 Wien

Mag. Ernst Holzinger
Telefon: +43 1 531 15–202907
E-Mail: ernst.holzinger@bka.gv.at

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