In-vitro-Fertilisation
In Österreich gibt es etwa 30.000 Paare mit unerfülltem Kinderwunsch. Für viele sind die mit den Methoden der künstlichen Befruchtung verbundenen Kosten eine extreme finanzielle Belastung, für andere waren sie überhaupt unfinanzierbar. Die Hoffnung, ihren Kinderwunsch über diesen Weg realisieren zu können, sollte nicht länger allein Paaren mit ausreichendem Einkommen vorbehalten bleiben.
Seit 1. Jänner 2000 (zuletzt geändert durch die In-vitro-Fertilisation-Fonds-Gesetz-Novelle 2004) können aus dem aus Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds und der Sozialversicherung gespeisten In-vitro-Fertilisation-Fonds 70 Prozent der Kosten einer In-vitro-Fertilisation (IVF) oder einer ICSI (intracytoplasmatische Spermieninjektion) bezahlt werden.
Weitere Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen, Vorgangsweise, Behandlungen und durchführende Vertragskrankenanstalten erhalten Sie beim IVF-Fonds.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Abteilung VI/6 Familienrechtspolitik und Kinderrechte
E-Mail: kinderrechte@bka.gv.at