Verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen (vbPK)
Ausstattung mit vbPK: Errechnung verschlüsselter bereichsspezifischer Personenkennzeichen (vbPK) aus einem Bereich, in dem der Verantwortliche des öffentlichen Bereichs nicht zur Vollziehung berufen ist, wenn regelmäßig personenbezogene Daten aus einer Datenverarbeitung des eigenen Bereichs an Datenverarbeitungen eines anderen Bereichs übermittelt werden müssen (gem. § 6 StZRegBehV 2022).
Antrag auf verschlüsselter bereichsspezifischer Personenkennzeichen (vbPK) für öffentliche Verantwortliche
Wenn regelmäßig, insbesondere aufgrund gesetzlicher Anordnung, personenbezogene Daten aus einer Datenverarbeitung an Datenverarbeitungen eines anderen Bereichs übermittelt werden müssen, können gemäß § 6 Abs. 2 StZRegBehV 2022 öffentliche Verantwortliche "fremde" bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK) beantragen.
Antrag auf Errechnung "fremder" bPKs
Den Antrag auf Ausstattung mit verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen (vbPK) finden Sie unter Formulare zur Antragstellung bei der Stammzahlenregisterbehörde.
Die ausgefüllten Formulare schicken Sie an die dort angeführte E-Mail-Adresse.
Rechtsgrundlage
Stammzahlenregisterbehördenverordnung 2022 (StZRegBehV 2022)