Freiwilliges Engagement Jugendlicher

Weitaus mehr Menschen als öffentlich wahrgenommen engagieren sich ehrenamtlich beziehungsweise freiwillig. In Österreich sind es rund 46 Prozent der Bevölkerung. Bei den 15- bis 29-Jährigen sind es 43 Prozent die informell oder formell freiwillig tätig sind.

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Jugendarbeit

Genauso vielfältig wie die Ausrichtungen der verbandlichen  und offenen Jugendarbeit selbst sind auch die Formen, in denen sich Jugendliche und junge Erwachsene in den betreffenden Organisationen engagieren. Das reicht von projektbezogener, kürzerer Beteiligung (Organisation von Veranstaltungen und Projekten, persönlicher Hilfeleistungen etc.) über kontinuierliche Mitarbeit bis hin zu langjähriger Tätigkeit mit Leitungsfunktion. So gehören Jugendarbeit und ehrenamtliche Tätigkeit untrennbar zusammen. Denn ohne freiwilliges Engagement wäre die in Österreich existierende Jugendarbeit in ihrer Vielfalt kaum denkbar.

Chancen

Ehrenamt sowie freiwilliges Engagement bieten Chancen für jede Person aktiv mitzugestalten. Freiwilliges Engagement ist Hilfe für andere und bedeutet auch persönliche Weiterentwicklung. Mitunter dienen die im freiwilligen Engagement gemachten Erfahrungen auch der Ausbildungs- und Berufswahl.

2011 wurde zum Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeiten erklärt, mit dem Ziel, die Freiwilligentätigkeiten stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken und die Möglichkeiten für eine Bürgerbeteiligung zu verbessern. Das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeiten bezweckte insbesondere

  • günstige Rahmenbedingungen für Freiwilligentätigkeiten zu schaffen;
  • Organisatoren von Freiwilligentätigkeiten Mittel zur Verbesserung der Qualität dieser Tätigkeiten zur Verfügung zu stellen;
  • die Anerkennung von Freiwilligentätigkeiten zu verbessern sowie
  • die Öffentlichkeit stärker für die Bedeutung von Freiwilligentätigkeiten zu sensibilisieren.

Freiwilligengesetz

Ein wichtiges Ergebnis zur nachhaltigen Sicherung des Freiwilligen Engagements in Österreich ist die Beschlussfassung des Bundesgesetzes zur Förderung von Freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG). Mit diesem am 1. Juni 2012 in Kraft getretenem Bundesgesetz wurde erstmalig in Österreich eine gesetzliche Grundlage für Rahmenbedingungen und Strukturen zur Förderung von Freiwilligentätigkeiten und zur Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres sowie des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland (nicht Zivildienst) geschaffen.

Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG)

Informationsplattform

Weitere Informationen zum Freiwilligen-Engagement sind auf der zentralen "Informations- und Vernetzungsplattform der Freiwilligentätigkeit in Österreich" des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bereit gestellt: freiwilligenweb.at.

Förderung

Finanzielle Förderungen des freiwilligen Engagements im Bereich der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit sind gemäß Bundes-Jugendförderungsgesetz, des EU-Programms "ERASMUS+" sowie durch die Bundesländer möglich.

Kontakt

Mag. Erich Pauser
Abteilung Jugendpolitik
E-Mail: jugendpolitik@bka.gv.at