Beitragsfreier Pflichtkindergarten
Der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 20 Stunden pro Woche) ist für alle Kinder, die bis zum 31. August das 5. Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend und beitragsfrei.
Die Bildungsarbeit in elementarpädagogischen Einrichtungen trägt wesentlich zur psychischen, kognitiven und sozialen Entwicklung wie auch zur Erreichung der Schulfähigkeit bei und bildet daher die Basis für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn.
Um wirtschaftliche Barrieren für den Besuch des Kindergartens im Vorschulalter zu beseitigen und allen Kindern die Möglichkeit zu geben an dieser Förderungsmaßnahme teilzuhaben, wurde in einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern festgelegt, dass der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern beitragsfrei ist. Dafür beteiligt sich der Bund an den dadurch entstehenden Mehrkosten für Länder und Gemeinden mit 80 Millionen Euro pro Kindergartenjahr.
Ergänzend zur Ferienzeit und den schulfreien Tagen kann auch ein Urlaub im Umfang von 5 Wochen in Anspruch genommen werden.
Im Kindergartenjahr 2022/23 haben 99,1 Prozent aller Kinder im Vorschulalter einen Kindergarten oder eine altersgemischte Bildungs- und -betreuungseinrichtung besucht oder waren vorzeitig eingeschult.
Befreiung von der Besuchspflicht des Kindergartens
Für Eltern, die zum Entschluss kommen, dass für Ihr Kind aufgrund der persönlichen Lebensverhältnisse der Besuch eines Kindergartens nicht zumutbar ist, besteht die Möglichkeit der Befreiung von der Besuchspflicht.
Ausgenommen von der Besuchspflicht sind jene Kinder, die bereits vorzeitig die Schule besuchen, denen aus unterschiedlichen Gründen (Erkrankung, schwere körperliche oder geistige Beeinträchtigung, aus medizinischen Gründen, entlegener Wohnort, etc.) ein Kindergartenbesuch befinden.
Die Befreiung von der Besuchspflicht erfordert einen schriftlichen Antrag der Eltern beziehungsweise sonstigen mit der Obsorge betrauten Personen bei der jeweils zuständigen Landesregierung und hat in Abwägung des Rechts des Kindes auf Bildung, der berechtigten Interessen der Eltern beziehungsweise sonstigen mit der Obsorge betrauten Personen sowie den durch den Einrichtungsbesuch verursachten Belastungen für das Kind zu erfolgen.
Vorausgesetzt für die häusliche Betreuung sowie die Bildung und Betreuung von Tageseltern ist, dass das Kind keiner Förderung in der Bildungssprache Deutsch bedarf.
Weitere Informationen
Evaluierung des beitragsfreien Pflichtkindergartenjahres im Vergleich der Jahre 2013 bis 2023
Österreichweit stieg die Besuchsquote von 2013 bis 2017 kontinuierlich an (2013: 97,2 Prozent; 2017: 98,8 Prozent) und sank 2018 geringfügig (98,2 Prozent). Im Jahr 2022 weist die Besuchsquote mit 99,1 Prozent den bislang höchsten Wert auf. 2023 war ein leichter Rückgang auf 98,4 Prozent zu verzeichnen.
Die Besuchsquoten der Fünfjährigen sind zwischen 2013 und 2023 in sechs Bundesländern angestiegen; lediglich das Burgenland, Vorarlberg und Kärnten weisen ausgehend von einem höheren Niveau Rückgänge auf. Im Burgenland und Vorarlberg überstieg 2013 die Besuchsquote die 100 Prozent-Marke. Dieser Umstand ist darauf zurückzuführen, dass bei der Berechnung von Besuchsquoten der Ort des Kinderbildungs- und -betreuungsbesuchs beziehungsweise (bzw.) Schulbesuchs auf die Wohnbevölkerung mit ihrem Hauptwohnsitz bezogen wird. Somit können Einpendler aus anderen Bundesländern oder auch aus dem grenznahen Ausland die Quoten auf über 100 Prozent erhöhen.
Der Anteil der 5-jährigen Kinder mit nicht-deutscher Erstsprache in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen ist zwischen 2013 und 2023 österreichweit von 29,2 Prozent auf 33,5 Prozent angestiegen. Hierbei gilt zu berücksichtigen, dass die Steiermark in diese Berechnungen nicht inkludiert ist, da seit dem Berichtsjahr 2018/19 keine vollständigen Daten über die Erstsprache der betreuten Kinder in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zur Verfügung stehen. Wien weist – bedingt durch den generell höheren Migrantenanteil in Großstädten – mit 60,9 Prozent im Jahr 2023 den größten Anteil an 5-jährigen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen auf.
Die Anzahl der Ausnahmebewilligungen vom verpflichtenden Kindergartenbesuch im Jahr 2023/24 ist leicht gesunken (von 598 auf 554), wobei wieder der Großteil (78,3 Prozent) auf die Begründung "häusliche Erziehung" entfällt. In 54 Fällen (9,7 Prozent) wurde die Ausnahme aufgrund einer Behinderung des Kindes, aus medizinischen Gründen oder aufgrund eines besonderen sonderpädagogischen Förderbedarfs erteilt.
Es ist wieder zu einem geringen Anstieg der Anzahl der Verwaltungsstrafverfahren wegen Verletzung der Kindergartenpflicht im Jahr 2023/24 (345 im Vergleich zu 339 im letzten Jahr) gekommen, wobei wiederum die meisten Verfahren (51,9 Prozent) in Wien durchgeführt wurden.
Kontakt
Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
E-Mail: kjh@bka.gv.at