Rechtsgrundlage für das Kinderbetreuungsgeld
Rechtsgrundlage für das Kinderbetreuungsgeld ist das Kinderbetreuungsgeldgesetz (BGBl. I Nummer 103/2001) in der jeweils geltenden Fassung.
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Kinderbetreuungsgeldgesetz in der geltenden Fassung (im RIS)