Geltend gemachte Ansprüche wegen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes

Seit 2011 besteht eine zweijährige Informationspflicht der Leiterinnen und Leiter der Zentralstellen beziehungsweise obersten Personalstellen über die wegen Verletzungen des Gleichbehandlungsgebotes geltend gemachten Ansprüche. Die Informationen haben gemäß § 20c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) erstmalig bis zum 31. März 2016 und dann jedes zweite Jahr in anonymisierter Form zu erfolgen und Angaben über

  1. die Art der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes und deren Anzahl sowie
  2. die durch die Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes eingetretenen
    Rechtsfolgen

zu enthalten und sind auf der Website des Bundeskanzleramts, Sektion Frauen und Gleichstellung, zu veröffentlichen.

Ressorts des Bundes und Oberste Organe

  • Bundeskanzleramt
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  • Bundesministerium (BM) für Arbeit und Wirtschaft 
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  • BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung
    • 1 Fall gemäß §§ 4 und 13 und 18b B-GlBG – Geschlecht und Alter – gleiche Arbeitsbedingungen
      Rechtsfolgen: Die Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht ohne Entschädigungsanspruch abgewiesen.
    • 1 Fall gemäß §§ 4 Z 5 und 13 Abs. 1 Z 5 B-GlBG – Geschlecht und Alter – beruflicher Aufstieg
      Rechtsfolgen: Das Verfahren wurde durch Vergleich vor dem Arbeitsgericht beendet. Die Kosten des Vergleichs werden von der erstbeklagten Partei getragen. Dem Bund kommt als zweitbeklagte Partei keine Zahlungsverpflichtung zu.
    • 1 Fall gemäß §§ 4 Z 5 und 13 Abs. 1 Z 5 B-GlBG – Alter – beruflicher Aufstieg
      Rechtsfolgen: Das Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht wurde wegen Zurückziehung der Beschwerde durch Beschluss eingestellt.
    • 1 Fall gemäß §§ 4 Z 5 und 13 Abs. 1 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung und Geschlecht – beruflicher Aufstieg
      Rechtsfolgen: Das Verfahren ist in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht anhängig.
  • BM für europäische und internationale Angelegenheiten
    • 1 Fall gemäß § 13 B-GlBG – Weltanschauung und Alter – beruflicher Aufstieg
      Rechtsfolgen: Die Bundes-Gleichbehandlungskommission hat eine Diskriminierung festgestellt. Die darauffolgende Antragstellung auf Ersatzleistung nach § 18a B-GlBG ist mit Bescheid des BMEIA als Dienstbehörde abgewiesen worden. Die dahingehende Beschwerde behängt im Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht.
    • 1 Fall gemäß § 13 B-GlBG – Weltanschauung und Alter – beruflicher Aufstieg
      Rechtsfolgen: Die Bundes-Gleichbehandlungskommission hat eine Diskriminierung festgestellt. Die darauffolgende Antragstellung auf Ersatzleistung nach § 18a B-GlBG wird derzeit vom BMEIA als Dienstbehörde geprüft.
  • BM für Finanzen
    • Zentralstelle 
      1 Fall gemäß §§ 4 Z 5 und 13 Abs. 1 Z 5 B-GlBG – Geschlecht und Alter – beruflicher Aufstieg 
      Rechtsfolgen: Vergleich mit einem Vergleichsbetrag in Höhe von 53.233,37,- Euro (einschließlich eines immateriellen Schadenersatzes sowie eines Kostenbeitrags)
      Anmerkung: Im Zuge der Bundesministeriengesetz-Novelle 2022 und des Transfers der Bediensteten beziehungsweise Klägerin vom (vormaligen) BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort in das BM für Finanzen ging auch die Personalstellenzuständigkeit an das BM für Finanzen (BMF) über, weshalb das seitens der Bediensteten zeitlich bereits vor Inkrafttreten der BMG-Novelle 2022 beim Arbeits- und Sozialgericht anhängig gemachte Gerichtsverfahren durch das BMF begleitet wurde (Die Vertretung der Republik Österreich als beklagte Partei vor dem Arbeits- und Sozialgericht erfolgte durch die Finanzprokura).
    • Nachgeordnete Dienststellen
      • 1 Fall gemäß § 13 Abs. 1 Z 5 B-GlBG – Alter
        Rechtsfolgen: Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ist abgeschlossen, Schadenersatz wurde gerichtlich zugesprochen und bezahlt.
      • 1 Fall gemäß § 13 Abs. 1 Z 5 B-GlBG – Alter
        Rechtsfolgen: Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ist abgeschlossen, Schadenersatz wurde gerichtlich zugesprochen und bezahlt. Das Verfahren über die erhobene außerordentliche Revision ist noch anhängig.
      • 1 Fall gemäß § 13 Abs. 1 Z 5 B-GlBG – Alter
        Rechtsfolgen: Der Antrag wurde mit rechtskräftigen Bescheid zurückgewiesen.
  • BM für Inneres
    • Zentralstelle
      • 2 Fälle gemäß § 13 Abs. 1 Z 5 B-GlBG – Alter
        Rechtsfolgen: Beide Verfahren sind noch anhängig.
      • 1 Fall gemäß § 20b B-GlBG – Benachteiligungsverbot
        Rechtsfolgen: Die Klage wurde vom Arbeits- und Sozialgericht abgewiesen.
        Das Verfahren ist noch beim Oberlandesgericht anhängig.
      • 1 Fall gemäß §§ 4 Z 5 und 13 Abs. 1 Z 5 B-GlBG – Geschlecht und Weltanschauung
        Rechtsfolgen: Das Verfahren ist abgeschlossen, Schadenersatz wurde bescheidmäßig zugesprochen.
    • Landespolizeidirektion Burgenland
      • 1 Fall gemäß § 13 Abs. 1 Z 5 B-GlBG – Alter
        Rechtsfolgen: Das Verfahren ist abgeschlossen, Schadenersatz wurde gerichtlich zugesprochen.
    • Landespolizeidirektion Kärnten 
      • 1 Fall gemäß § 4 Z 5 B-GlBG – Geschlecht
        Rechtsfolgen: Das Verfahren ist abgeschlossen, Schadenersatz wurde gerichtlich zugesprochen.
      • 1 Fall gemäß § 13 Abs. 1 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung
        Rechtsfolgen: Das Verfahren ist abgeschlossen, die Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen.
    • Landespolizeidirektion Niederösterreich
      • 1 Fall gemäß § 4 Z 5 B-GlBG – Geschlecht
        Rechtsfolgen: Das Verfahren ist abgeschlossen, Schadenersatz wurde bescheidmäßig zugesprochen.
    • Landespolizeidirektion Oberösterreich
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    • Landespolizeidirektion Salzburg
      • 1 Fall gemäß § 13 Abs. 1 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung
        Rechtsfolgen: Das Verfahren ist abgeschlossen, Schadenersatz wurde bescheidmäßig zugesprochen.
      • 1 Fall gemäß §§ 4 Z 5 und 13 Abs. 1 Z 5 B-GlBG – Alter und Geschlecht
        Rechtsfolgen: Das Verfahren ist abgeschlossen, die Klage wurde vom Arbeits- und Sozialgericht abgewiesen.
    • Landespolizeidirektion Steiermark
      • 2 Fälle gemäß § 13 Abs. 1 Z 5 B-GlBG – Alter und Weltanschauung
        Rechtsfolgen: Beide Verfahren sind abgeschlossen, Schadenersatz wurde bescheidmäßig zugesprochen.
      • 2 Fälle gemäß § 13 Abs. 1 Z 5 B-GlBG – Alter und Weltanschauung
      • 2 Fälle gemäß §§ 4 Z und 13 5 B-GlBG – Geschlecht und Weltanschauung
      • 1 Fall gemäß § 4 Z 5 B-GlBG – Geschlecht
      • 1 Fall gemäß § 13 B-GlBG – Alter
        Rechtsfolgen: Alle 6 Verfahren sind beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.
    • Landespolizeidirektion Tirol
      • 1 Fall gemäß § 13 Abs. 1 Z 5 B-GlBG – Alter und Weltanschauung
        Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch anhängig.
      • 1 Fall gemäß § 13 Abs. 1 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung
        ​​​​​​​Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch anhängig.
    • Landespolizeidirektion Vorarlberg 
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    • Landespolizeidirektion Wien
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  • BM für Justiz
    • 1 Fall gemäß § 18a B-GlBG – Alter – beruflicher Aufstieg
      ​​​​​​​Rechtsfolgen: Die Bundes-Gleichbehandlungskommission hat eine Diskriminierung festgestellt. Der bei der Dienstbehörde auf Zuerkennung schadenersatzrechtlicher Ansprüche eingebrachte Antrag wurde mit Bescheid abgewiesen, die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Erkenntnis vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen.
    • 1 Fall gemäß §§ 18a und 19b B-GlBG – Geschlecht – beruflicher Aufstieg
      ​​​​​​​Rechtsfolgen: Der bei der Dienstbehörde wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgebots eingebrachte Antrag wurde mit Bescheid abgewiesen, die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Erkenntnis vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. ​​​​​​​Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes über die dagegen erhobene außerordentliche Revision ist noch ausständig.
    • 1 Fall gemäß §§ 18a und 19b B-GlBG – Geschlecht und Verletzung des Frauenförderungsgebotes – beruflicher Aufstieg
      ​​​​​​​Rechtsfolgen: Die Bundes-Gleichbehandlungskommission hat eine Diskriminierung festgestellt. Der bei der Dienstbehörde eingebrachte Antrag wurde mit Bescheid abgewiesen, die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Erkenntnis vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen.
    • 1 Fall gemäß § 18a B-GlBG – Alter – beruflicher Aufstieg
      ​​​​​​​Rechtsfolgen: Die Bundes-Gleichbehandlungskommission hat eine Diskriminierung festgestellt. Der bei der Dienstbehörde eingebrachte Antrag wurde mit Bescheid abgewiesen, die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Erkenntnis vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen.
      Eine Entscheidung über die dagegen erhobene außerordentliche Revision ist noch ausständig. Das Bundesverwaltungsgericht entschied über eine gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde mit Erkenntnis und wies die Beschwerde als unbegründet ab. Mit Beschluss wurde die dagegen erhobene außerordentliche Revision zurückgewiesen.
    • 1 Fall gemäß § 18a B-GlBG – Alter – beruflicher Aufstieg
      ​​​​​​​Rechtsfolgen: Die Bundes-Gleichbehandlungskommission hat eine Diskriminierung festgestellt. Der bei der Dienstbehörde auf Zuerkennung schadenersatzrechtlicher Ansprüche eingebrachte Antrag wurde mit Bescheid abgewiesen. Eine Entscheidung über die dagegen erhobene Beschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht ist noch ausständig.
    • 1 Fall gemäß § 18a B-GlBG – Alter – beruflicher Aufstieg
      ​​​​​​​Rechtsfolgen: Die Bundes-Gleichbehandlungskommission hat eine Diskriminierung festgestellt. In der Folge wurde ein Amtshaftungsverfahren eingeleitet. Mit Urteil des Landesgerichts für Zivilsachen X wurde die Klage abgewiesen.
    • 1 Fall gemäß §§ 18a und 19b B-GlBG – Geschlecht – beruflicher Aufstieg
      ​​​​​​​Rechtsfolgen: Vor der Bundes-Gleichbehandlungskommission wurde kein Verfahren geführt. Der bei der Dienstbehörde eingebrachte Antrag wurde mit Bescheid abgewiesen, die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Erkenntnis vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Eine Entscheidung über die außerordentliche Revision ist noch ausständig.
    • 1 Fall gemäß §§ 18a und 19b B-GlBG – Alter und Weltanschauung – beruflicher Aufstieg
      ​​​​​​​Rechtsfolgen: Vor der Bundes-Gleichbehandlungskommission wurde kein Verfahren geführt. Der bei der Dienstbehörde eingebrachte Antrag wurde mit Bescheid abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Anträge mit Erkenntnis zum Teil ab und verwies die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheids an die Behörde zurück.
    • 1 Fall gemäß §§ 18a und 19b B-GlBG – Alter und Weltanschauung – beruflicher Aufstieg
      Rechtsfolgen: Vor der Bundes-Gleichbehandlungskommission wurde kein Verfahren geführt. Der bei der Dienstbehörde eingebrachte Antrag wurde mit Bescheid abgewiesen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die dagegen erhobene Beschwerde ist noch ausständig.
  • BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
    • 1 Fall gemäß §§ 4 Z 5 und 11 B-GlBG – Geschlecht
    • 1 Fall gemäß §§ 4 Z 5 und 13 Abs. 1 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung und Alter
      Rechtsfolgen: Beide Verfahren sind beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.
  • BM für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport 
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  • BM für Landesverteidigung
    • 1 Fall gemäß §§ 4 Z 1 und 13 Abs. 1 Z 1 B-GlBG – Alter und Geschlecht – Begründung eines Dienstverhältnisses
      ​​​​​​​Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
    • 1 Fall gemäß § 4 Z 5 B-GlBG – Geschlecht – beruflicher Aufstieg
      ​​​​​​​​​​​​​​Rechtsfolgen: Dienstrechtliche Einteilung und Überstellung in v2.
    • 1 Fall gemäß § 13 Abs. 1 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung – beruflicher Aufstieg
      ​​​​​​​Rechtsfolgen: Rechtskräftige Zurückweisung des Antrages auf Schadenersatz und Entschädigung.
    • 1 Fall gemäß § 13 Abs. 1 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung – beruflicher Aufstieg
      ​​​​​​​Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
    • 1 Fall gemäß § 4 Z 5 – Geschlecht – beruflicher Aufstieg
      ​​​​​​​Rechtsfolgen: rückwirkend Bezugsdifferenz sowie Entschädigung in Höhe von 4.000,- Euro.
    • 1 Fall gemäß § 4 Z 5 – Geschlecht – beruflicher Aufstieg
      Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
  • BM für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
    • 1 Fall gemäß § 18a B-GlBG
      ​​​​​​​Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
  • BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
    • 1 Fall gemäß §§ 4 Z 5 und 18a B-GlBG – Geschlecht – beruflicher Aufstieg
      ​​​​​​​Rechtsfolgen: Vergleich nach Anhängigkeit bei Gericht. Schadenersatzzahlung und Zahlung der Gehaltsdifferenz.
  • Parlamentsdirektion 
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  • Präsidentschaftskanzlei 
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  • Rechnungshof 
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  • Verfassungsgerichtshof 
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  • Volksanwaltschaft 
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  • Verwaltungsgerichtshof 
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Ausgegliederte Unternehmen

  • ADA - Austrian Developement Agency 
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  • AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH 
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  • Albertina 
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  • AMS - Arbeitsmarktservice
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  • Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen 
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  • Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H 
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  • Bundesrechenzentrum 
    Keine Rückmeldung erfolgt.
  • Buchhaltungsagentur des Bundes 
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  • Bundesbeschaffungs-GmbH 
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  • Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft 
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  • Bundestheater-Holding 
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  • Burgtheater 
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  • Finanzmarktaufsicht 
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  • Gesundheit Österreich GmbH 
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  • IEF Insolvenz Entgelt Fonds Service GmbH 
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  • Justizbetreuungsagentur 
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  • Kunsthistorisches Museum 
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  • Museum für angewandte Kunst 
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  • Museum moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien 
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  • Nationalbibliothek 
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  • Naturhistorisches Museum 
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  • Österreichische Nationalbank 
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  • Österreichische Galerie Belvedere
    • 1 Fall gemäß §§ 4 Z 7 und 13 Abs. 1 Z 7 B-GlBG – Geschlecht und Alter
      Rechtsfolgen: gemeinsame Bekanntgabe ewigen Ruhens beim Arbeits- und Sozialgericht (ASG).
  • Post Aktiengesellschaft 
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  • Statistik Austria 
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  • Technisches Museum 
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  • Theaterservice 
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  • Via Donau 
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  • Volksoper
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  • Wiener Staatsoper 
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Ressorts des Bundes und Oberste Organe

  • Bundeskanzleramt
    • 1 Fall gemäß §§ 4 Z 5 und 18a B-GlBG – Geschlecht 
      Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
  • Bundesministerium (BM) für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz 
    Leermeldung
  • BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung
    • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung – beruflicher Aufstieg
    • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 6 B-GlBG – Alter – sonstige Arbeitsbedingungen 
      Rechtsfolgen: Beide Verfahren sind bei der zuständigen Dienstbehörde und beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.
  • BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
    • Zentralstelle
      • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 1 B-GlBG – Alter 
        Rechtsfolgen: Die Bundes-Gleichbehandlungskommission hat keine Diskriminierung festgestellt.
      • 1 Fall gemäß §§ 4 Absatz 5 und 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Alter und Geschlecht 
        Rechtsfolgen: Die Bundes-Gleichbehandlungskommission hat eine Diskriminierung festgestellt.
    • Nachgeordnete Dienststellen 
      Leermeldung
  • BM für europäische und internationale Angelegenheiten
    • 1 Fall gemäß § 4 Z 5 – Geschlecht – beruflicher Aufstieg 
      Rechtsfolgen: Die Bundes-Gleichbehandlungskommission hat eine Diskriminierung festgestellt.
    • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 – ethnische Zugehörigkeit – beruflicher Aufstieg 
      Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
    • 3 Fälle gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 – Weltanschauung – beruflicher Aufstieg 
      Rechtsfolgen: Alle drei Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
  • BM für Finanzen
    • Zentralstelle 
      Leermeldung
    • Nachgeordnete Dienststellen
      • 2 Fälle gemäß § 4 Z 5 B-GlBG – Geschlecht
      • 1 Fall gemäß §§ 4 Z 5 und 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Alter, Geschlecht, Weltanschauung 
        Rechtsfolgen: Entschädigungszahlung in allen 3 Fällen.
      • 2 Fälle gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Alter 
        Rechtsfolgen: Die beiden Verfahren sind beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.
      • 1 Fall gemäß §§ 4 Z 5 und 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Alter, Geschlecht 
        Rechtsfolgen: teilweise Stattgabe (Geschlecht) durch das Bundesverwaltungsgericht 2022, Entschädigungszahlung
      • 1 Fall gemäß § 13 Abs. 1 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung 
        Rechtsfolgen: Die Beschwerde wurde beim Bundesverwaltungsgericht abgewiesen – keine Entschädigung.
  • BM für Inneres
    • Zentralstelle
      • 2 Fälle gemäß § 4 Z 5 B-GlBG – Geschlecht – beruflicher Aufstieg 
        Rechtsfolgen: Beide Verfahren sind noch anhängig.
      • 4 Fälle gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung – beruflicher Aufstieg 
        Rechtsfolgen: Alle 4 Verfahren sind noch anhängig.
      • 3 Fälle gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung und Alter 
        Rechtsfolgen: Alle 3 Verfahren sind noch anhängig.
      • 1 Fall gemäß §§ 4 Z 5 und 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Geschlecht und Alter 
        Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch anhängig.
      • 1 Fall gemäß §§ 4 Z 5 und 13 B-GlBG – Geschlecht, Alter und Weltanschauung 
        Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch anhängig.
      • 1 Fall gemäß §§ 4 und 13 B-GlBG – Geschlecht und Weltanschauung 
        Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch anhängig.
      • 1 Fall gemäß §§ 4 Z 5 und 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Geschlecht und Alter 
        Rechtsfolgen: Das Verfahren ist beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.
    • Landespolizeidirektion (LPD) Burgenland
      • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Alter 
        Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch anhängig.
      • 1 Fall gemäß §§ 4 Z 5, 11 Absatz 1 und 37 Absatz 4 B-GlBG – Geschlecht, Frauenförderungsgebot und Tätigkeit als Kontaktfrau 
        Rechtsfolgen: Es wurde keine Diskriminierung wegen des Geschlechts, keine Verletzung des Frauenförderungsgebotes und keine Benachteiligung wegen der Tätigkeit als Kontaktfrau festgestellt.
      • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Alter 
        Rechtsfolgen: Der Antrag wurde zurückgezogen und das Verfahren eingestellt.
      • 1 Fall gemäß §§ 4 Z 5 und 11 Absatz 1 B-GlBG – Geschlecht, Weltanschauung und Frauenförderungsgebot 
        Rechtsfolgen: Die Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Erkenntnis W246 2207673-2/58E
      • 1 Fall gemäß §§ 4 Z 5 und 13 B-GlBG – Geschlecht und Weltanschauung 
        Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch anhängig.
    • Landespolizeidirektion Kärnten 
      Leermeldung
    • Landespolizeidirektion Niederösterreich
      • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung und Alter 
        Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch anhängig.
      • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung 
        Rechtsfolgen: Das Verfahren ist abgeschlossen, Schadenersatz wurde gerichtlich zugesprochen.
    • Landespolizeidirektion Oberösterreich
      • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Alter 
        Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch anhängig.
    • Landespolizeidirektion Salzburg
      • 1 Fall gemäß §§ 4 Z 5 und 13 B-GlBG – Geschlecht und Alter 
        Rechtsfolgen: Das Verfahren ist beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.
      • 2 Fälle gemäß §§ 4 Z 5 und 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Geschlecht, Alter und Weltanschauung 
        Rechtsfolgen: Beide Verfahren sind abgeschlossen, Schadenersatz wurde bezahlt.
      • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung 
        Rechtsfolgen: Das Verfahren ist beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.
    • Landespolizeidirektion Steiermark
      • 2 Fälle gemäß § 4 Z 5 B-GlBG – Geschlecht
      • 2 Fälle gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Alter
      • 4 Fälle gemäß §§ 4 Z 5 und 13 B-GlBG – Geschlecht und Weltanschauung 
        Rechtsfolgen: Alle 8 Verfahren sind noch anhängig.
    • Landespolizeidirektion Tirol
      • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Alter 
        Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch anhängig – Zurückweisung des Anspruches wegen Fristversäumnis.
      • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung 
        Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch anhängig – erste Tagsatzung am Landesgericht Innsbruck im Februar 2022.
    • Landespolizeidirektion Vorarlberg 
      Leermeldung
    • Landespolizeidirektion Wien
      • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung 
        Rechtsfolgen: rechtskräftiger Bescheid der LPD Wien mit Zahlung der Bezugsdifferenz E2a/5 - E2a/6 für 15 Monate sowie der erlittenen persönlichen Beeinträchtigung in Höhe von 200 Euro
      • 1 Fall gemäß §§ 4 Z 5 und 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Geschlecht und Weltanschauung 
        Rechtsfolgen: rechtskräftiger Bescheid der LPD Wien mit Zahlung der Bezugsdifferenz E2a/4 - E2a/5 für 5 Monate sowie der erlittenen persönlichen Beeinträchtigung in Höhe von 700 Euro
      • 1 Fall gemäß §§ 4 Z 5 und 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Geschlecht und Weltanschauung 
        Rechtsfolgen: rechtskräftiger negativer Bescheid der LPD Wien
      • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung
      • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Alter und Weltanschauung 
        Rechtsfolgen: In beiden Fällen ist ein Schadenersatzverfahren erstinstanzlich anhängig (negative Bescheiderlassung geplant).
  • BM für Justiz
    • 1 Fall gemäß §§ 18a und 19b B-GlBG – Alter – beruflicher Aufstieg 
      Rechtsfolgen: Die Bundes-Gleichbehandlungskommission hat eine Diskriminierung festgestellt. Der bei der Dienstbehörde auf Zuerkennung schadenersatzrechtlicher Ansprüche eingebrachte Antrag wurde mit Bescheid abgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde durch das Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis abgewiesen.
    • 1 Fall gemäß § 18a B-GlBG – Alter – beruflicher Aufstieg 
      Rechtsfolgen: Die Bundes-Gleichbehandlungskommission hat eine Diskriminierung festgestellt. Der bei der Dienstbehörde auf Zuerkennung schadenersatzrechtlicher Ansprüche eingebrachte Antrag wurde mit Bescheid abgewiesen, eine Entscheidung über die dagegen erhobene Beschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht ist noch ausständig.
    • 1 Fall gemäß §§ 18a und 19b B-GlBG – Geschlecht – beruflicher Aufstieg 
      Rechtsfolgen: Der Antrag wurde von der Dienstbehörde mit Bescheid abgewiesen, eine Entscheidung über die dagegen erhobene Beschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht ist noch ausständig.
    • 1 Fall gemäß §§ 18a und 19b B-GlBG – Geschlecht und Frauenförderungsgebot 
      Rechtsfolgen: Die Bundes-Gleichbehandlungskommission hat eine Diskriminierung festgestellt. Der bei der Dienstbehörde auf Zuerkennung schadenersatzrechtlicher Ansprüche eingebrachte Antrag wurde mit Bescheid abgewiesen, eine Entscheidung über die dagegen erhobene Beschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht ist noch ausständig.
    • 1 Fall gemäß § 18a B-GlBG – Alter – beruflicher Aufstieg 
      Rechtsfolgen: Die Bundes-Gleichbehandlungskommission hat eine Diskriminierung festgestellt. Der bei der Dienstbehörde auf Zuerkennung schadenersatzrechtlicher Ansprüche eingebrachte Antrag wurde mit Bescheid abgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde durch das Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Eine Entscheidung über die dagegen erhobene außerordentliche Revision ist noch ausständig.
    • 1 Fall gemäß § 18a B-GlBG – Alter – beruflicher Aufstieg 
      Rechtsfolgen: Die Bundes-Gleichbehandlungskommission hat eine Diskriminierung festgestellt. Der bei der Dienstbehörde auf Zuerkennung schadenersatzrechtlicher Ansprüche eingebrachte Antrag wurde mit Bescheid abgewiesen, die dagegen erhobene Beschwerde ist derzeit beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.
    • 1 Fall § 18a B-GlBG – Alter – beruflicher Aufstieg 
      Rechtsfolgen: Die Bundes-Gleichbehandlungskommission hat eine Diskriminierung festgestellt. In der Folge wurde ein Amtshaftungsverfahren eingeleitet.
    • 2 Fälle gemäß § 18a B-GlBG – Alter – beruflicher Aufstieg 
      Rechtsfolgen: In beiden Fällen hat die Bundes-Gleichbehandlungskommission keine Diskriminierung festgestellt.
    • 1 Fall gemäß §§ 18a und 19b B-GlBG – Alter – beruflicher Aufstieg 
      Rechtsfolgen: Vor der Bundes-Gleichbehandlungskommission wurde kein Verfahren geführt. Der Antrag wurde durch die Dienstbehörde mit Bescheid abgewiesen, die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts abgewiesen.
    • 1 Fall gemäß §§ 18a und 19b B-GlBG – Geschlecht – beruflicher Aufstieg 
      Rechtsfolgen: Vor der Bundes-Gleichbehandlungskommission wurde kein Verfahren geführt. Der Antrag wurde durch die Dienstbehörde mit Bescheid abgewiesen, wobei die dagegen erhobene Beschwerde schlussendlich wieder zurückgezogen wurden und das Verfahren mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes aufgrund der Zurückziehen der Beschwerde eingestellt wurde.
    • 2 Fälle gemäß §§ 18a und 19b B-GlBG – Alter und Weltanschauung – beruflicher Aufstieg 
      Rechtsfolgen: In beiden Fällen wurde kein Verfahren vor der Bundes-Gleichbehandlungskommission geführt. In beiden Fällen wurden die Anträge durch die Dienstbehörde mit Bescheid abgewiesen, beide Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts über die dagegen erhobenen Beschwerden sind noch ausständig.
    • 1 Fall gemäß § 18a B-GlBG – Alter – beruflicher Aufstieg 
      Rechtsfolgen: Ein Verfahren nach dem Amtshaftungsgesetz wurde angestrebt, das Verfahren ist noch anhängig.
  • BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
    • 1 Fall gemäß §§ 4 Z 5 und 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Geschlecht, Weltanschauung und Alter
    • 1 Fall gemäß §§ 4 Z 5 und 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Geschlecht und Alter
    • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Alter 
      Rechtsfolgen: Alle 3 Verfahren sind beim ASG Wien anhängig.
  • BM für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport 
    Leermeldung
  • BM für Landesverteidigung
    • 3 Fälle gemäß § 4 Z 5 B-GlBG – Geschlecht – beruflicher Aufstieg 
      Rechtsfolgen: Alle drei Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
  • BM für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus 
    Leermeldung
  • BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
    • Zentralstelle
      • 1 Fall gemäß §§ 4 Z 5 und 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Geschlecht, Weltanschauung und Alter – beruflicher Aufstieg 
        Rechtsfolgen: Die Bundes-Gleichbehandlungskommission hat eine Diskriminierung festgestellt. Schadenersatzleistung nach § 18a B-GlBG.
    • Nachgeordnete Dienststellen
      • 1 Fall gemäß §§ 4 Z 5 und 11b B-GlBG – Geschlecht und Frauenförderungsgebot – beruflicher Aufstieg 
        Rechtsfolgen: Die Bundes-Gleichbehandlungskommission hat keine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes und des Frauenförderungsgebotes festgestellt.
  • Parlamentsdirektion 
    Leermeldung
  • Präsidentschaftskanzlei 
    Leermeldung
  • Rechnungshof 
    Leermeldung
  • Verfassungsgerichtshof 
    Leermeldung
  • Volksanwaltschaft 
    Leermeldung
  • Verwaltungsgerichtshof 
    Leermeldung

Ausgegliederte Unternehmen

  • ADA - Austrian Developement Agency 
    Leermeldung
  • AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH 
    Leermeldung
  • Albertina 
    Leermeldung
  • AMS - Arbeitsmarktservice
    • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Alter – beruflicher Aufstieg 
      Rechtsfolgen: Die beteiligten Parteien haben sich durch einen Vergleich geeinigt: Schadenersatzzahlung und Zahlung der Gehaltsdifferenz.
  • Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen 
    Leermeldung
  • Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H 
    Leermeldung
  • Bundesrechenzentrum 
    Leermeldung
  • Buchhaltungsagentur des Bundes 
    Leermeldung
  • Bundesbeschaffungs-GmbH 
    Leermeldung
  • Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft 
    Leermeldung
  • Bundestheater-Holding 
    Leermeldung
  • Burgtheater 
    Leermeldung
  • Finanzmarktaufsicht 
    Leermeldung
  • Gesundheit Österreich GmbH 
    Leermeldung
  • IEF Insolvenz Entgelt Fonds Service GmbH 
    Leermeldung
  • Justizbetreuungsagentur 
    Leermeldung
  • Kunsthistorisches Museum 
    Leermeldung
  • Museum für angewandte Kunst 
    Leermeldung
  • Museum moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien 
    Leermeldung
  • Nationalbibliothek 
    Leermeldung
  • Naturhistorisches Museum 
    Leermeldung
  • Österreichische Nationalbank 
    Leermeldung
  • Österreichische Galerie Belvedere 
    Leermeldung
  • Post Aktiengesellschaft 
    Leermeldung
  • Statistik Austria 
    Leermeldung
  • Technisches Museum 
    Leermeldung
  • Theaterservice 
    Leermeldung
  • Via Donau 
    Leermeldung
  • Volksoper
    • 1 Fall – Geschlecht 
      Rechtsfolgen: Einigung
  • Wiener Staatsoper 
    Leermeldung

Ressorts des Bundes und Oberste Organe

  • Bundeskanzleramt 
    Leermeldung
  • Bundesministerium (BM) für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
    • Zentralstelle:
      • 1 Fall gemäß § 4 Z 5 und § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung 
        Rechtsfolgen: Zahlung aufgrund eines Vergleichs.
    • Nachgeordnete Dienststellen:
      • 1 Fall gemäß § 18a Absatz 1 B-GlBG – Alter, Geschlecht 
        Rechtsfolgen: Die Bundes-Gleichbehandlungskommission hat in ihrem Gutachten eine Diskriminierung festgestellt.
        Der Bedienstete beantragte daraufhin Schadenersatz bei der Dienstbehörde, die seinen Antrag abwies. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen.
  • BM für Europa, Integration und Äußeres 
    Leermeldung
  • BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Zentralstelle samt nachgeordneter Dienststellen)
    • 1 Fall gemäß § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) – Frauenförderungsgebot
      2 Fälle – Geschlecht 
      Rechtsfolgen: Die Bundes-Gleichbehandlungskommission hat in allen 3 Fällen eine Diskriminierung festgestellt.
  • BM für Finanzen
    • Zentralstelle: 
      Leermeldung
    • Nachgeordnete Dienststellen:
      • 1 Fall gemäß §§ 4 Z 5 und 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Geschlecht, Alter, Weltanschauung 
        1 Fall gemäß §§ 4 Z 5 und 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Geschlecht, Alter 
        1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Alter 
        Rechtsfolgen: Alle 3 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. 
  • BM für Öffentlichen Dienst und Sport 
    Leermeldung
  • BM für Inneres
    • Zentralstelle:
      • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung 
        Rechtsfolgen: Antrag auf finanzielle Schadenwiedergutmachung beim beruflichen Aufstieg durch die Dienstbehörde am 28.03.2019 abgewiesen
      • 1 Fall gemäß § 13 Absatz  1 Z 5 B-GlBG – Alter 
        Rechtsfolgen: Antrag auf finanzielle Schadenwiedergutmachung beim beruflichen Aufstieg durch die Dienstbehörde am 13.06.2019 abgewiesen
    • Landespolizeidirektion (LPD) Burgenland:
      • 1 Fall gemäß § 4 Z 5 B-GlBG – Geschlecht 
        Rechtsfolgen: Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig
    • Landespolizeidirektion Kärnten:
      • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5B-GlBG – Weltanschauung 
        Rechtsfolgen: Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig
      • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5B-GlBG – Weltanschauung 
        Rechtsfolgen: LPD Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.
      • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5B-GlBG – Weltanschauung 
        Rechtsfolgen: LPD Verfahren anhängig.
      • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5B-GlBG – Alter 
        Rechtsfolgen: LPD Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.
    • Landespolizeidirektion Niederösterreich 
      Leermeldung
    • Landespolizeidirektion Oberösterreich (OÖ):
      • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Alter 
        Rechtsfolgen: Die Bundes-Gleichbehandlungskommission hat eine Diskriminierung festgestellt. Schadenersatzansprüche wurde von der LPD OÖ bescheidmäßig abgelehnt. Beschwerde gegen den Bescheid vom Bundesverwaltungsgericht mit Entscheidung vom 21. Jänner 2020 abgewiesen.
    • Landespolizeidirektion Salzburg:
      • 1 Fall gemäß § 4 Z 5 und § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Geschlecht, Alter 
        Rechtsfolgen: Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.
      • 1 Fall gemäß § 4 Z 5 und § 13 Absatz  1 Z 5 B-GlBG – Geschlecht, Alter, Weltanschauung 
        Rechtsfolgen: Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.
      • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung 
        Rechtsfolgen: Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.
      • 1 Fall gemäß § 4 Z 5 und § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Geschlecht, Alter, Weltanschauung 
        Rechtsfolgen: Verfahren in Kürze bei der LPD Salzburg anhängig.
    • Landespolizeidirektion Steiermark:
      • 2 Fälle gemäß § 4 Z 5 B-GlBG – Geschlecht 
        Rechtsfolgen: Beide Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.
      • 2 Fälle gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung 
        Rechtsfolgen: Beide Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.
      • 4 Fälle gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung 
        Rechtsfolgen: LPD Verfahren (Bescheid zu erlassen).
      • 2 Fälle § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Alter 
        Rechtsfolgen: Beide Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.
      • 2 Fälle § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Alter 
        Rechtsfolgen: LPD Verfahren (Bescheid zu erlassen).
    • Landespolizeidirektion Tirol: 
      Leermeldung
    • Landespolizeidirektion Vorarlberg: 
      Leermeldung
    • Landespolizeidirektion Wien: 
      Leermeldung
    • Sicherheitsakademie - Bildungszentrum (SIAK – BZS) 
      Leermeldung
    • Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Regionaldirektion (RD) Steiermark
      • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG 
        Rechtsfolgen: Antrag auf Entschädigung bei der Dienstbehörde anhängig.
    • BFA (RD Tirol)
      • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung, unter Umständen auch Alter 
        Rechtsfolgen: Vergleich geschlossen: pauschale Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung in Höhe von 700 Euro sowie Ersatz der Anwaltskosten in Höhe von 200 Euro.
  • BM für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
    • 4 Fälle gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Alter – beruflicher Aufstieg 
      Rechtsfolgen: Alle 4 Verfahren vor der Bundes-Gleichbehandlungskommission sind noch nicht abgeschlossen.
    • 2 Fälle gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Alter – beruflicher Aufstieg 
      Rechtsfolgen: In beiden Fällen hat die Bundes-Gleichbehandlungskommission eine Diskriminierung festgestellt.
    • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Alter – beruflicher Aufstieg 
      1 Fall gemäß § 4 Z 5 sowie § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Geschlecht und Alter – beruflicher Aufstieg 
      Rechtsfolgen: In beiden Fällen hat die Bundes-Gleichbehandlungskommission keine Diskriminierung festgestellt.
    • 1 Fall gemäß § 4 Z 5 B-GlBG – Geschlecht – beruflicher Aufstieg 
      Rechtsfolgen: Die Bundes-Gleichbehandlungskommission hat eine Diskriminierung festgestellt. Ein Antrag auf Zuerkennung schadenersatzrechtlicher Ansprüche gemäß § 18a B-GlBG wurde am 27. November 2019 bei der Dienstbehörde eingebracht. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
    • 1 Fall gemäß § 4 Z 5 B-GlBG – Geschlecht – beruflicher Aufstieg 
      Rechtsfolgen: Die Bundes-Gleichbehandlungskommission hat eine Diskriminierung festgestellt. Ein Antrag auf Zuerkennung schadenersatzrechtlicher Ansprüche gemäß § 18a B-GlBG wurde mit Bescheid der Dienstbehörde vom 25. November 2019 abgelehnt, dagegen wurde am 18. Dezember 2019 eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
    • 1 Fall gemäß § 4 Z 5 B-GlBG – Geschlecht – beruflicher Aufstieg 
      Rechtsfolgen: Die Bundes-Gleichbehandlungskommission hat eine Diskriminierung festgestellt. Die Dienstbehörde hat den diesbezüglichen Entschädigungsanspruch mit Bescheid vom 23. März 2018 abgelehnt, das Verfahren auf Zuerkennung schadenersatzrechtlicher Ansprüche gemäß § 18a B-GlBG ist seit 8. Mai 2018 beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.
  • BM für Landesverteidigung 
    Leermeldung
  • BM für Nachhaltigkeit und Tourismus
    • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Alter, Weltanschauung
      Rechtsfolgen: Ersatzanspruch wurde gemäß § 18a Absatz 1 und 2 B-GlBG bescheidmäßig zuerkannt, das Verfahren ist abgeschlossen.
  • BM für Verkehr, Innovation und Technologie 
    Leermeldung
  • BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort 
    Leermeldung
  • Parlamentsdirektion 
    Leermeldung
  • Präsidentschaftskanzlei 
    Leermeldung
  • Rechnungshof 
    Leermeldung
  • Verfassungsgerichtshof 
    Leermeldung
  • Verwaltungsgerichtshof 
    Leermeldung
  • Volksanwaltschaft 
    Leermeldung

Ausgegliederte Unternehmen

  • ADA - Austrian Developement Agency 
    Leermeldung
  • AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
    Leermeldung
  • Albertina 
    Leermeldung
  • AMS - Arbeitsmarktservice 
    Leermeldung
  • Belvedere 
    Leermeldung
  • Bundesimmobiliengesellschaft mit beschränkter Haftung 
    Leermeldung
  • Bundesrechenzentrum 
    Leermeldung
  • Buchhaltungsagentur des Bundes
    • 1 Fall gemäß §§ 11c, 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Frauenförderungsgebot, Alter 
      Rechtsfolgen: Die Bundes-Gleichbehandlungskommission hat keine Diskriminierung festgestellt.
  • Bundesbeschaffungs-GmbH 
    Leermeldung
  • Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft 
    Leermeldung
  • Bundestheater-Holding 
    Leermeldung
  • Burgtheater 
    Leermeldung
  • Finanzmarktaufsicht 
    Leermeldung
  • Gesundheit Österreich GmbH 
    Leermeldung
  • IEF Insolvenz Entgelt FondsService GmbH 
    Leermeldung
  • Justizbetreuungsagentur 
    Leermeldung
  • Kunsthistorisches Museum 
    Leermeldung
  • Museum für angewandte Kunst 
    Leermeldung
  • Museum moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien 
    Leermeldung
  • Nationalbibliothek 
    Leermeldung
  • Naturhistorisches Museum 
    Leermeldung
  • Österreichische Nationalbank 
    Leermeldung
  • Post Aktiengesellschaft 
    Leermeldung
  • Statistik Austria 
    Leermeldung
  • Technisches Museum 
    Leermeldung
  • Theaterservice 
    Leermeldung
  • Via Donau 
    Leermeldung
  • Volksoper 
    Leermeldung
  • Wiener Staatsoper 
    Leermeldung

Ressorts des Bundes und Oberste Organe

  • Bundeskanzleramt
    • 1 Fall gemäß § 4 Z 2 B-GlBG – Geschlecht 
      Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
  • Bundesministerium (BM) für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
    • Zentralstelle:
      Leermeldung
    • Nachgeordnete Dienststellen:
      • 1 Fall gemäß § 18a Absatz 1 B-GlBG – Alter, Geschlecht 
        Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
  • BM für Europa, Integration und Äußeres
    • 1 Fall gemäß §§ 4 Z 5 beziehungsweise 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Geschlecht, Weltanschauung 
      1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung 
      Rechtsfolgen: Beide Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
  • BM für Bildung
    • 1 Fall gemäß § 4a Absatz 1 B-GlBG – Geschlecht 
      Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
    • 1 Fall gemäß § 13a B-GlBG – Religion 
      Rechtsfolgen: Entscheidung darüber, dass keine Diskriminierung vorliegt.
    • 1 Fall gemäß §§ 4a Absatz 1 beziehungsweise § 5 Absatz 2 B-GlBG – Geschlecht, Alter 
      Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
  • BM für Familie und Jugend
    Leermeldung
  • BM für Finanzen
    • Zentralstelle:
      Leermeldung
    • Nachgeordnete Dienststellen:
      • 2 Fälle gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Alter 
        Rechtsfolgen: Beide Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
  • BM für Gesundheit und Frauen
    Leermeldung
  • BM für Inneres
    • Zentralstelle:
      • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung 
        Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
    • Landespolizeidirektion (LPD) Wien:
      • ​​​​1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung 
        Rechtsfolgen: Ersatzanspruch bescheidmäßig zuerkannt.
    • ​​​​​​Landespolizeidirektion Kärnten:
      • 2 Fälle – Weltanschauung 
        Rechtsfolgen: Beide Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.
    • Landespolizeidirektion Oberösterreich:
      • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung 
        Rechtsfolgen: Ersatzansprüche gemäß §§ 18a, 19b, 20 B-GlBG bescheidmäßig ab- beziehungsweise zurückgewiesen. Bescheid bereits in Rechtskraft erwachsen.
    • Landespolizeidirektion Salzburg:
      • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung 
        Rechtsfolgen: Die Bundes-Gleichbehandlungskommission hat in ihrem Gutachten eine Diskriminierung festgestellt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
      • 1 Fall gemäß § 4 Z 5 B-GlBG – Geschlecht
        1 Fall – Alter
        Rechtsfolgen: Beide Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
    • Landespolizeidirektion Steiermark:
      • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Alter
        Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
      • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung
        Rechtsfolgen: Schadenersatz gerichtlich zugesprochen. Verfahren abgeschlossen.
      • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Alter
        Rechtsfolgen: Schadenersatz gerichtlich zugesprochen. Verfahren abgeschlossen.
      • 1 Fall gemäß § 4 Z 5, 4a, §11, 11c, 12 Absatz 2, § 37 Absatz 4 B-GlBG – Geschlecht, Frauenförderungsgebot, Benachteiligungsverbot 
        Rechtsfolgen: Verfahren noch nicht abgeschlossen.
    • Landespolizeidirektion Tirol:
      • ​​​​​​​1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 B-GlBG – Alter
        ​​​​​​​Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
    • Landespolizeidirektion Vorarlberg:
      • ​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5 und § 4 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung, Geschlecht 
        Rechtsfolgen: Beschwerde gegen abweisenden Bescheid beim Bundesverwaltungsgericht zurückgezogen.
      • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z 5, § 4 Z 5 und § 20 B-GlBG – Weltanschauung, Geschlecht, Benachteiligungsverbot 
        ​​​​​​​Rechtsfolgen: Antrag auf bescheidmäßige Zuerkennung auf Entschädigung vor Bescheiderlassung zurückgezogen.
  • BM für Justiz
    • 1 Fall gemäß § 18a B-GlBG – Antrag auf Schadenersatz 
      1 Fall gemäß § 18a in Verbindung mit §§ 4 Z 5 beziehungsweise 11c B-GlBG – Geschlecht, Verletzung Frauenförderungsgebot 
      1 Fall gemäß §§ 4 Z 5, 5 Z 2 B-GlBG – Geschlecht, Alter 
      1 Fall gemäß §§ 4 Z 5 B-GlBG 
      ​​​​​​​Rechtsfolgen: Alle 4 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
    • 1 Fall – Alter, Weltanschauung 
      ​​​​​​​Rechtsfolgen: Die Bundes-Gleichbehandlungskommission hat in einem Gutachten festgestellt, dass keine Diskriminierung vorliegt.
  • BM für Landesverteidigung und Sport
    Leermeldung
  • BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
    Leermeldung
  • BM für Verkehr, Innovation und Technologie
    Leermeldung
  • BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
    Leermeldung
  • Parlamentsdirektion
    Leermeldung
  • Präsidentschaftskanzlei
    Leermeldung
  • Rechnungshof
    Leermeldung
  • Verfassungsgerichtshof
    Leermeldung
  • Verwaltungsgerichtshof
    Leermeldung
  • Volksanwaltschaft
    Leermeldung

Ausgegliederte Unternehmen

  • ADA - Austrian Developement Agency
    Leermeldung
  • AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
    • ​​​​​​​1 Fall betreffend Ungleichbehandlung in der Bezahlung 
      Rechtsfolgen: Vergleichszahlung vor Beginn eines Verfahrens.
  • Albertina
    Leermeldung
  • AMS - Arbeitsmarktservice
    Leermeldung
  • Belvedere
    Leermeldung
  • Bundesimmobiliengesellschaft mit beschränkter Haftung
    Leermeldung
  • Bundesrechenzentrum
    Keine Rückmeldung erfolgt
  • Buchhaltungsagentur des Bundes
    Leermeldung
  • Bundesbeschaffungs-GmbH
    Leermeldung
  • Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft
    Leermeldung
  • Bundestheater-Holding
    Leermeldung
  • Burgtheater
    Leermeldung
  • Finanzmarktaufsicht
    • ​​​​​​​1 Fall gemäß § 18c in Verbindung mit § 4 Z 2, 5 und 6 B-GlBG – Geschlecht 
      Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
  • Gesundheit Österreich GmbH
    Leermeldung
  • IEF - Insolvenz Entgelt Fonds Service GmbH
    Leermeldung
  • Justizbetreuungsagentur
    Leermeldung
  • Kunsthistorisches Museum
    Leermeldung
  • Museum für angewandte Kunst
    Leermeldung
  • Museum moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien
    Leermeldung
  • Nationalbibliothek
    Leermeldung
  • Naturhistorisches Museum
    Leermeldung
  • Österreichische Nationalbank
    Leermeldung
  • Post Aktiengesellschaft
    • ​​​​​​​2 Fälle gemäß § 8 B-GlBG – Sexuelle Belästigung 
      Rechtsfolgen: Der Beschuldigte hat eine Disziplinarstrafe erhalten.
    • 1 Fall gemäß § 8 B-GlBG – Sexuelle Belästigung 
      Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
  • Statistik Austria
    Leermeldung
  • Technisches Museum
    Leermeldung
  • Theaterservice
    Leermeldung
  • Via Donau
    Leermeldung
  • Volksoper
    Leermeldung
  • Wiener Staatsoper
    Leermeldung

Ressorts des Bundes und Oberste Organe

  • Bundeskanzleramt
    Leermeldung
  • Bundesministerium (BM) für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
    Leermeldung
  • BM für Europa, Integration und Äußeres
    Leermeldung
  • BM für Bildung und Frauen
    Leermeldung
  • BM für Familie und Jugend
    Leermeldung
  • BM für Finanzen
    • Zentralstelle:
      Leermeldung
    • Nachgeordnete Dienststellen:
      • 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z. 5 B-GlBG – Weltanschauung und 1 Fall gemäß § 13 Absatz 1 Z.5 B-GlBG – Alter
        Rechtsfolgen: Beide Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
  • BM für Gesundheit
    Leermeldung
  • BM für Inneres
    • Zentralstelle
      • 1 Fall gemäß §§ 4 in Verbindung mit 13 und 5 B-GlBG – Geschlecht, Alter, Weltanschauung 
        Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
    • Landespolizeidirektion (LPD) Wien
      • 1 Fall gemäß §§ 8, 8a B-GlBG – Sexuelle Belästigung 
        Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
    • Landespolizeidirektion Niederösterreich
      • 1 Fall gemäß §§ 4 in Verbindung mit 13 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung 
        Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
    • Landespolizeidirektion Steiermark
      • 1 Fall gemäß §§ 4 in Verbindung mit 13 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung 
        Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
    • Landespolizeidirektion Kärnten
      • ​​​​​​​1 Fall gemäß §§ 4 in Verbindung mit 13 Z 5 B-GlBG – Alter
        1 Fall gemäß §§ 4 in Verbindung mit 13 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung
        Rechtsfolgen: Beide Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
    • Landespolizeidirektion Salzburg
      • 1 Fall gemäß §§ 4 in Verbindung mit 13 Z 5 B-GlBG – Geschlecht 
        Rechtsfolgen: Finanzielle Entschädigung (Unterschiedsbetrag der aktuellen Funktionsgruppe mit der Funktionsgruppe des zu besetzenden Arbeitsplatzes 700 Euro)
      • 1 Fall gemäß §§ 8, 8a B-GlBG – Sexuelle Belästigung 
        Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
    • Landespolizeidirektion Vorarlberg
      • ​​​​​​​3 Fälle gemäß §§ 4 in Verbindung mit 13 Z 5 B-GlBG – Geschlecht 
        Rechtsfolgen: Alle 3 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
    • BZT – Bildungszentrum Traiskirchen
      • ​​​​​​​1 Fall gemäß §§ 4 in Verbindung mit 13 Z 5 B-GlBG – Weltanschauung 
        ​​​​​​​Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
  • BM für Justiz
    • Zentralstelle samt nachgeordneter Dienststellen:
      • 2 Fälle gemäß §§ 8, 8a B-GlBG – Sexuelle Belästigung 
        Rechtsfolgen: Beide Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
  • BM für Landesverteidigung und Sport
    Leermeldung
  • BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
    • Zentralstelle samt nachgeordneter Dienststellen:
      • 1 Fall gemäß § 18a B-GlBG – Diskriminierung beim beruflichen Aufstieg – Geschlecht, Alter; Antrag auf Schadensersatz
        Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
  • BM für Verkehr, Innovation und Technologie
    Leermeldung
  • BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
    • 1 Fall gemäß §§ 4 Z 5 in Verbindung mit 18a B-GlBG – Diskriminierung beim beruflichen Aufstieg – Geschlecht 
      Rechtsfolgen: Die Bedienstete erhielt einen Ersatzbetrag in Höhe von 23.990,63 Euro.
  • Parlamentsdirektion
    Leermeldung
  • Präsidentschaftskanzlei
    Leermeldung
  • Rechnungshof
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  • Verfassungsgerichtshof 
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  • Verwaltungsgerichtshof
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  • Volksanwaltschaft
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Ausgegliederte Unternehmen

  • ADA - Austrian Developement Agency
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  • AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH 
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  • Albertina
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  • Arbeitsmarktservice (AMS)
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  • Belvedere
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  • Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
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  • Bundesrechenzentrum
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  • Buchhaltungsagentur des Bundes
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  • Bundesbeschaffungs-GmbH 
    Keine Rückmeldung erfolgt.
  • Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft 
    • 1 Fall gemäß §§ 8, 8a B-GlBG – Sexuelle Belästigung mit körperlicher Bedrohung
      Der beschuldigte Mitarbeiter hat beim Arbeits- und Sozialgericht wegen ungerechtfertigter und nicht zeitgerecht ausgesprochener Entlassung geklagt. 
      Rechtsfolgen: Das Verfahren ist abgeschlossen und die Klagbegehren wurden abgewiesen.
  • Bundestheater-Holding
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  • Burgtheater
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  • Finanzmarktaufsicht 
    • 1 Fall gemäß §§ 4 Z 7 in Verbindung mit 18c B-GlBG – Geschlecht
      Die Mitarbeiterin hat die ihr gegenüber ausgesprochene Dienstgeberkündigung beim Arbeits- und Sozialgericht Wien angefochten. 
      Rechtsfolgen: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen
  • Gesundheit Österreich GmbH
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  • IEF - Insolvenz-Entgelt-Fonds Service GmbH
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  • Justizbetreuungsagentur
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  • Kunsthistorisches Museum
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  • Museum für angewandte Kunst
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  • Museum moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien
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  • Nationalbibliothek 
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  • Naturhistorisches Museum
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  • Österreichische Nationalbank
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  • Post Aktiengesellschaft
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  • SIVBEG - Strategische Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft m.b.H.
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  • Statistik Austria
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  • Technisches Museum
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  • Theaterservice
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  • Via Donau
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  • Volksoper
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  • Wiener Staatsoper
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