Frauen als Entscheidungsträgerinnen in der Politik

Österreich führte als eines der ersten europäischen Länder im Jahr 1918 das aktive und passive Wahlrecht für Frauen ein. Im Jahr 1990 setzte sich die VN-Frauenstatuskommission zum Ziel, einen Frauenanteil von 30 Prozent in Regierungen, Parteien, Gewerkschaften und anderen repräsentativen Gruppen bis zum Jahr 1995 zu erreichen. "Frauen in Macht- und Entscheidungspositionen" wurde 1995 als eines der 12 strategischen Ziele in der Pekinger Deklaration und Aktionsplattform definiert.

Trotz Fortschritten in der Repräsentation bleiben Frauen in der österreichischen Politik weiterhin unterrepräsentiert – weder in den beiden Kammern des Parlaments noch in den 9 Landtagen besteht ein ausgewogenes Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Abgeordneten. Auf der Ebene der Gemeinden sind Frauen noch deutlicher in der Minderheit: Nur rund jede zehnte Gemeinde hat eine Bürgermeisterin.

Aktuelle Zahlen zur Repräsentation von Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich sind im gleichnamigen Bericht zu finden, welcher jährlich veröffentlicht wird. Der Bericht bietet einen Einblick über die Entwicklung der politischen Vertretung von Frauen in Österreich auf Bundes-, Länder-, Gemeinde- und EU-Ebene sowie in den Sozialpartnerorganisationen.

Eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in politischen Entscheidungspositionen sichert die demokratische Vertretung der gesamten Bevölkerung.

Einige österreichische Parteien haben sich daher interne Quotenregelungen für die Wahllisten oder zu besetzenden Mandate und Funktionen gegeben. Gesetzliche Regelungen gibt es – im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern wie etwa Frankreich, Belgien oder Portugal – in Österreich nicht.

2019 wurde zudem ein finanzieller Bonus für einen höheren Frauenanteil in den Parlamentsklubs eingeführt.

Wenn ein Parlamentsklub im Nationalrat oder Bundesrat mehr als 40 Prozent Frauen umfasst, erhöht sich die Klubförderung um 3 Prozent.

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