Basisinformationen zum Familienhärteausgleich
Finanzielle Unterstützungen (einmalige Überbrückungshilfen) für Familien oder werdende Mütter zur Beseitigung oder Milderung einer Notsituation können gewährt werden, wenn:
- eine unverschuldete finanzielle Notsituation vorliegt, die durch ein besonderes Ereignis (Krankheit, Behinderung, Todesfall ...) ausgelöst wurde
- Familienbeihilfe bezogen wird (oder eine Schwangerschaft vorliegt)
- alle anderen zustehenden Leistungen nicht ausreichen (z. B. Unterhaltsanspruch, Sozialhilfe, Wohnbeihilfe ...)
Antragstellung und Antragsformular
Der Antrag kann über ID-Austria, per E-Mail oder postalisch übermittelt werden.
- Link zum Online-Formular über ID-Austria
- Antragsformular als PDF-Datei zur Übermittlung per E-Mail oder per Post (PDF, 428 KB)
Mail-Adresse:
Beilagen zur E-Mail sind im PDF-Format oder als JPG-Hochformat gut leserlich anzuschließen.
Postadresse:
Bundeskanzleramt
Abteilung VI/4, Familienhärteausgleich
Untere Donaustraße 13-15, 1020 Wien
Checkliste Beilagen
Die angeführten Dokumente sind für die Bearbeitung des Antrags wesentlich und unbedingt beizulegen:
- Nachweis des besonderen Ereignisses (z. B. ärztliche Bestätigungen, Sterbeurkunde etc.)
- Einkommensnachweise (z. B. Gehaltszettel, AMS-, Sozialhilfe-, Wohnbeihilfenbescheid etc.)
- Einheitswertbescheid (z. B. Grundstück, Land- und Forstwirtschaft)
- Monatliche Fixkosten (z. B. Miete, Strom)
- Girokontoauszüge (nicht älter als 3 Tage)
- Kreditrestschuldbestätigungen
- Offene Rechnungen (z. B. Miete, Strom etc.)
- Befreiungen: Rezeptgebühren, ORF-Haushaltsabgabe
Für eine möglichst rasche Abwicklung Ihres Ansuchens wird empfohlen, das dafür vorgesehene Antragsformular über ID-Austria mit den erforderlichen Beilagen einzureichen.
Information gemäß EU - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):
Die im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Ansuchens anfallenden, personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Wahrnehmung der dem Familienhärteausgleich gesetzlich übertragenen Aufgaben und für Kontrollzwecke verarbeitet, so lange eine Antragstellung nach den zugrundeliegenden gesetzlichen Vorschriften in Betracht kommt.
Es stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.
Weiterführende Informationen
- Telefonische Auskünfte: gebührenfrei über das Familienservice möglich: 0800 240 262 (Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr)
- Folder: Familienhärteausgleich für Familien in Not, 2022 (PDF, 76 KB) (PDF, 76 KB)