Nationale Integrationsförderung
Derzeit ist keine Einreichung von Projektvorschlägen möglich. Der nächste Aufruf ist für das Frühjahr 2025 vorgesehen und bezieht sich auf die Projektlaufzeit 2026/27.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Abteilung II/3:
foerderungen.integration@bka.gv.at.
Die gezielte Förderung von Projekten soll der Integration von Menschen mit einer langfristigen Perspektive in Österreich dienen.
Die im Rahmen der nationalen Integrationsförderungen (ko-)finanzierten Projekte dienen der besseren Integration von drittstaatsangehörigen Migrantinnen, Migranten, EU-Bürgerinnen und -bürger beziehungsweise Personen nicht-deutscher Muttersprache sowie Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten.
Die Maßnahmen dienen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Integration (NAP.I) und sind daher auf dessen Handlungsfelder abgestimmt:
- Sprache und Bildung: Deutschkenntnisse und Bildung sind relevante Faktoren, die zur Selbsterhaltungsfähigkeit und zu einem selbstbestimmten Leben beitragen. Im Hinblick auf Deutschförderung, Bildungsberatung und Bildungsförderung gilt es insbesondere die Zielgruppen der Kinder und Jugendlichen, Frauen sowie Personen, die vor Einführung der Integrationsvereinbarung eingereist sind, zu fördern.
- Arbeit und Beruf: Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt soll über zielgruppengerechte Qualifizierungsmaßnahmen, Aus- und Weiterbildungsangebote sowie Informations- und Beratungsangebote forciert werden. Die Erwerbstätigkeit von Frauen und Jugendlichen mit Migrationshintergrund soll gesteigert werden.
- Rechtsstaat und Werte: Im Rahmen von zielgerichteten Projekten sollen einerseits Zuwandernde über die österreichische Wertekultur sowie gesetzliche Regelungen in Österreich informiert werden und gleichzeitig das interkulturelle Bewusstsein in der öffentlichen Verwaltung weiterentwickelt werden.
- Gesundheit und Soziales: Zuwandernde sollen mit Informationen zum Themenbereich versorgt werden, wodurch eine Erhöhung des Gesundheitsbewusstseins erreicht werden soll. Darüber hinaus sind auch die Sensibilisierung in der Gesundheitsbranche und die Eingliederung von Migrantinnen und Migranten in ebendiese Branche zu fördern.
- Interkultureller Dialog: Die Vermittlung von Informationen über die Hintergründe der Zugewanderten sowie die Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten zwischen Migrantinnen, Migranten und Mitgliedern der Aufnahmegesellschaft sollen den interkulturellen Dialog fördern und positiv auf das Zusammenleben wirken.
- Sport und Freizeit: Insbesondere die Potenziale des organisierten Sports, also der Sportvereine, gilt es gezielt zu fördern. Besondere Zielgruppen sind Jugendliche und Frauen.
- Wohnen und die regionale Dimension der Integration: Projekte auf lokaler Ebene beziehungsweise im Wohnbereich sollen die Begegnung und das gegenseitige Kennenlernen fördern, was in weiterer Folge zur Verminderung von Konflikten führt.
Rechtsgrundlagen
- Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln – ARR 2014
- Reisegebührenvorschrift des Bundes, RGV 1955
- Datenschutzgesetz – DSG
- Verordnung (EU) Nummer 2016/679 – DSGVO
- Sonderrichtlinie NAT 2024-2027 (PDF, 592 KB)
Vorlagen für Projekte der Nationalen Integrationsförderung 2024 und 2025
- Indikatorenbericht 2024-25 (Excel, 295 KB)
- Inhaltlicher Bericht 2024-25 (Word, 60 KB)
- 1. und 2. Zwischenabrechnung 2024 (Excel, 215 KB)
- Lohnkosten- und Arbeitszeiterfassung (Excel, 103 KB)
- Lohnkosten- und Arbeitszeiterfassung mit Maßnahmen (Excel, 122 KB)
- Fragebogen Standard (Word, 21 KB)
- Fragebogen für Kinder (Word, 115 KB)
- Teilnehmendenliste (Excel, 30 KB)
- Reisekostenabrechnung (Excel, 60 KB)
- Häufig gestellte Fragen zur Projektabrechnung (PDF, 321 KB)