Korruptionsprävention
Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht, um einen privaten Vorteil für sich oder andere zu erlangen.
Korruption zählt zu den besonders schädlichen Erscheinungsformen von rechtswidrigem Verhalten, weil sie geeignet ist, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ein integres System auszuhöhlen.
Daher begegnet der Bund dem Risiko proaktiv und durch eine Vielzahl an aufeinander abgestimmten Maßnahmen. Dazu zählen:
- Aufklärung und Sensibilisierung
- Engmaschige interne und externe Kontrollen
- Transparenz, Auskunftspflicht und Informationsfreiheit
- Sanktionierung
- Internationale Zusammenarbeit
Weiterführende Informationen
- Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK)
- Nationale Anti-Korruptionsstrategie (BMI)
- Integritätsbeauftragten-Netzwerk (IBN)
- Rechnungshof Österreich
- United Nations Convention against Corruption (UNODC)
- §§ 302 bis 312 Strafgesetzbuch i.d.g.F. (RIS)
- 2023 Rule of Law Report – Communication and country chapters (Europäische Kommission)
- Group of States against Corruption (Europarat)