Korruptionsprävention

Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht, um einen privaten Vorteil für sich oder andere zu erlangen.

Korruption zählt zu den besonders schädlichen Erscheinungsformen von rechtswidrigem Verhalten, weil sie geeignet ist, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ein integres System auszuhöhlen. Deshalb ist die Thematik aus dem Gedanken der Risikoprävention für das Bundeskanzleramt von hohem Stellenwert.

Beim Blick auf das Thema Korruption sollte gleichzeitig nicht übersehen werden, dass weniger als 0,1 % aller verurteilten Strafdelikte in Österreich Korruption betreffen. Nach den Daten der Statistik Austria erfolgten im Jahr 2023 6 (sechs) Verurteilungen wegen Bestechlichkeit oder Vorteilsannahme.

Daher begegnet der Bund dem Risiko proaktiv und durch eine Vielzahl an aufeinander abgestimmten Maßnahmen. Dazu zählen:

  • Aufklärung und Sensibilisierung
  • Engmaschige interne und externe Kontrollen
  • Transparenz, Auskunftspflicht und Informationsfreiheit
  • Sanktionierung
  • Internationale Zusammenarbeit

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