Korruptionsprävention
Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht, um einen privaten Vorteil für sich oder andere zu erlangen.
Korruption zählt zu den besonders schädlichen Erscheinungsformen von rechtswidrigem Verhalten, weil sie geeignet ist, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ein integres System auszuhöhlen. Deshalb ist die Thematik aus dem Gedanken der Risikoprävention für das Bundeskanzleramt von hohem Stellenwert.
Beim Blick auf das Thema Korruption sollte gleichzeitig nicht übersehen werden, dass weniger als 0,1 % aller verurteilten Strafdelikte in Österreich Korruption betreffen. Nach den Daten der Statistik Austria erfolgten im Jahr 2023 6 (sechs) Verurteilungen wegen Bestechlichkeit oder Vorteilsannahme.
Daher begegnet der Bund dem Risiko proaktiv und durch eine Vielzahl an aufeinander abgestimmten Maßnahmen. Dazu zählen:
- Aufklärung und Sensibilisierung
- Engmaschige interne und externe Kontrollen
- Transparenz, Auskunftspflicht und Informationsfreiheit
- Sanktionierung
- Internationale Zusammenarbeit
Weiterführende Informationen
- Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK)
- Nationale Anti-Korruptionsstrategie (BMI)
- Integritätsbeauftragten-Netzwerk (IBN)
- Rechnungshof Österreich
- United Nations Convention against Corruption (UNODC)
- §§ 302 bis 312 Strafgesetzbuch i.d.g.F. (RIS)
- 2023 Rule of Law Report – Communication and country chapters (Europäische Kommission)
- Group of States against Corruption (Europarat)