Jedes zweite Jahr legt die Bundesregierung dem Nationalrat einen umfassenden Bericht über den Stand der Verwirklichung der Gleichstellung und Gleichbehandlung im Bundesdienst vor.
Seit 2004 wird alle 2 Jahre über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes gemäß § 24 GBK/GAW-Gesetz berichtet.
Bericht: "Evaluierung der Instrumente des Gleichbehandlungsrechts" samt Stellungnahmen