Projekt Single Digital Gateway (SDG)
Zur Anpassung des EU-Portals "Ihr Europa/Your Europe" aufgrund der SDG-Verordnung
Das Ziel auf EU-Ebene ist, digitale öffentliche Dienste und Informationen über alle Mitgliedstaaten hinweg zugänglich und nutzbar zu machen. Es soll durch das Verlinken bestehender Webseiten (national oder auf EU-Ebene) Zugang zu Online-Informationen und Hilfs- und Problemlösungsdiensten geschaffen werden. Es soll Europäerinnen und Europäern durch Anpassung des EU-Portals "Ihr Europa/Your Europe" aufgrund der Single-Digital-Gateway-Verordnung weiters helfen, in anderen europäischen Ländern aktiv zu sein und dabei unnötige Mühen oder bürokratische Hindernisse zu vermeiden.
Um diese länderübergreifenden Informationen und digitalen Services anbieten zu können, waren und sind umfangreiche Anpassungen, Übersetzungen und Neuentwicklungen von Verfahren, Diensten und Texten auch in Österreich notwendig. Diese Projekttätigkeiten sind hier kurz beschrieben.
Nach fast 2-jähriger intensiver Zusammenarbeit aller Stakeholder wurde mit 12. Dezember 2020 der erste Meilenstein der Single-Digital-Gateway-Verordnung (SDG VO) in Österreich umgesetzt.
Dabei waren folgende Punkte auf Bundes- und Landesebene zu erfüllen:
- Verfahrensinformationen:
- Informationen gemäß Anhang I der Verordnung: Bereitstellung von Informationen über allgemeine Rechte und Pflichten von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in deutscher und englischer Sprache in der EU.
- Informationen zu Verfahren gemäß Anhang II der Verordnung: Bereitstellung von Informationen zu konkreten Online- und Offline-Verwaltungsverfahren in deutscher und englischer Sprache.
- Informationen zu Hilfs- und Problemlösungsdiensten wie zum Beispiel einheitliche Ansprechpartner im Falle von Fragen oder Problemen.
- Umsetzung und Integration von Tools zu Statistiken und Feedback (Durchführungsverordnung (EU) 2020/1121 zur SDG VO zu Statistik und Feedback).
Österreich hat die Vorgaben zur Umsetzung des Informations-, Statistik- und Feedbackteils der SDG VO ((EU) 2018/1724) durch die Zusammenarbeit der innerstaatlichen Projektgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern und Gemeinden sowie ausgewählter potenziell betroffener Institutionen fristgerecht umgesetzt. Die aktualisierten beziehungsweise neu erstellten Inhalte werden seit 12. Dezember 2020 auf den nationalen Portalen (oesterreich.gv.at, usp.gv.at und den Länderportalen) und im bereits bestehenden "Your Europe Portal" zur Verfügung gestellt.
Neben der Bewertung der Inhalte gemäß Anhang I, stellte die Erstellung der Informationen zu den Verfahren gemäß Anhang II eine große Herausforderung dar. Die Informationen wurden aus unterschiedlichen Ressorts und Quellen bezogen; vieles musste noch auf Englisch verfügbar gemacht werden.
Es mussten auf Bundesseite 460 Texte im Bereich Unternehmensinformationen (usp.gv.at) und 310 Texte im Bereich Bürgerinformationen (oesterreich.gv.at) teils überarbeitet oder neu erstellt und übersetzt werden. Die Bundesländer konnten alle bereits bestehenden Verfahrensbeschreibungen ergänzen und auf den Webseiten der Länder integrieren. Weitere Verfahrensbeschreibungen werden Schritt für Schritt ergänzt.
Alle Texte, Informationen und Verfahrensbeschreibungen stehen seit 12. Dezember 2020 für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen auf Deutsch und Englisch zur Verfügung und sind mit den geforderten technischen Attributen für eine Integration in das Single-Digital-Gateway-System ausgestattet. Die Durchführungsverordnung ((EU) 2020/1121 zur SDG-VO zu Statistik und Feedback) zur Einholung und den Austausch der Nutzer-Rückmeldungen (Feedback) sowie der Erhebungs- und Austauschmethode für Nutzerstatistiken wurde umgesetzt. Bund, Länder und Hilfs- und Problemlösungsdienste nutzen das von der Europäische Kommission zur Verfügung gestellte Feedback-System für alle Internetseiten, die Teil des Zugangstors sind.