Bundes-Jugendförderung: Förderungsansuchen

Hier können Sie Ihren jeweiligen Förderungsantrag online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur einbringen:

Nähere Informationen zur Einreichung Ihres Online-Förderungsansuchens finden Sie unter Fragen und Antworten zu Online-Förderungsansuchen.

Einreichfristen für das Förderungsjahr 2025

Eine Bearbeitung des jeweiligen Antrages ist nur dann möglich, wenn das Online-Förderungsansuchen vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und samt Beilagen bis zum unten angeführten Datum in der Fachabteilung eingelangt ist.

  • Basisförderung / Basis- und Projektförderung: 1. April 2025
  • Förderantrag Mitgliedsbeitrag BJV: 30. April 2025
  • Projektförderung: 15. Oktober 2025

Nachweise/Beilagen Online-Antrag

Qualitätssicherung

Bundes-Jugendorganisationen, die um Basisförderung gemäß Bundes-Jugendförderungsgesetz (B-JFG) ansuchen, sind laut § 6 Absatz 1 Z 6 B-JFG beziehungsweise § 13 Absatz 4 der Richtlinien zum B-JFG verpflichtet eine kontinuierliche Qualitätssicherung durchzuführen.

Kontakt

Abteilung Jugendpolitik
E-Mail: jugendpolitik@bka.gv.at