Die verbindlichen Vorgaben des Dienstrechts und der Verhaltenskodex für die Bundesbediensteten
Eine Verwaltung, auf deren Integrität die Bürgerinnen und Bürger vertrauen können, war dem Gesetzgeber immer schon ein prioritäres Anliegen. Daher enthält das Dienstrecht (Beamten-Dienstrechtsgesetz – BDG, Vertragsbedienstetengesetz – VBG) verbindliche Vorgaben für die Bediensteten des Bundes, die dieses Vertrauen untermauern. Zu diesen Vorgaben gehören
- die Vermeidung von Befangenheit (§ 47 BDG),
- die Meldepflicht bei bestimmten Gesetzesverstößen (§ 53 BDG),
- der Schutz vor Benachteiligung beim Aufzeigen von Missständen (§ 53a BDG),
- die restriktive Handhabung bei Nebenbeschäftigungen (§ 56 BDG),
- das Verbot der Vorteilsannahme (§ 59 BDG).
Im Rahmen von Arbeitsgruppen, in denen Expertinnen und Experten von Gebietskörperschaften, der Sozialpartnerschaft und der Zivilgesellschaft vertreten waren, wurde 2020 der Verhaltenskodex des öffentlichen Dienstes "Die VerANTWORTung liegt bei mir" erarbeitet und anschließend von der Bundesregierung als Grundlage für die Compliance im öffentlichen Dienst beschlossen.
Dieser dient unter anderem zur Sensibilisierung, dass auch vermeintlich unbedenkliches Verhalten zum Problem werden kann. Der Verhaltenskodex unterstützt dabei, Fragen der Korruption und ihrer Prävention offen anzusprechen, damit auf diese Fragen die richtigen Antworten gefunden werden können. Im Zweifel haben Bedienstete des Bundeskanzleramtes die Möglichkeit, die Abteilung Compliance zu kontaktieren, auf den Verhaltenskodex zu verweisen und mit ihren Führungskräften Rücksprache zu halten.