Akkreditierung und Anmeldung zu Veranstaltungen
Medienvertreterinnen und Medienvertreter können sich hier online für Veranstaltungen der Bundesregierung und der österreichischen Präsidentschaftskanzlei akkreditieren.
Das zentrale Akkreditierungssystem des Bundeskanzleramtes bietet Ihnen die Möglichkeit, sich bei allen großformatigen Veranstaltungen der Bundesregierung und der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei, die dies erfordern, online anzumelden. Anmeldungen sollten möglichst früh – spätestens jedoch bis zu dem in der Aussendung zur jeweiligen Veranstaltung an Ihr Medienunternehmen genannten Zeitpunkt erfolgen.
Anleitung zur Online-Veranstaltungsakkreditierung
Bei erstmaliger Akkreditierung im Akkreditierungssystem ist Ihre Registrierung und eine Neueingabe Ihrer Daten erforderlich. Geben Sie bitte für die Registrierung in der Einstiegsmaske in den dafür vorgesehenen Feldern Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Passwort ein und beantworten Sie eine Sicherheitsfrage. Füllen Sie sodann das Online-Medien-Akkreditierungsformular aus.
Bitte beachten Sie, der Online-Akkreditierung ein aktuelles Foto in Farbe anzuschließen, auf dem Sie einwandfrei erkennbar sind. Verwenden Sie dazu bitte keinesfalls einen Scan aus einem Dokument, da dies nicht die erforderliche Bildqualität ergibt. Im Anmeldeformular geben Sie bitte entweder die Daten Ihres gültigen Presseausweises bekannt oder schließen Sie ein Akkreditiv Ihres Medienunternehmens an, aus dem Ihre persönliche Beauftragung für die Berichterstattung über die jeweilige Veranstaltung, die Sie besuchen möchten, hervorgeht. Eine Bearbeitung Ihres Antrags ist uns nur möglich wenn diese Angaben vollständig sind. Für die elektronischen Attachments verwenden Sie bitte das Format jpg (für das Foto) beziehungsweise doc oder pdf.
Kreuzen Sie bitte im Eventkalender die Veranstaltung an, für die Sie sich anmelden.
Hinweis: Sie müssen das Akkreditierungsformular nur einmal ausfüllen. Ihr persönliches Passwort gibt Ihnen nach erfolgter Anmeldung jederzeit die Möglichkeit Änderungen oder Ergänzungen (zum Beispiel Anmeldung für eine neue Veranstaltung) vorzunehmen.
Starten Sie die Online-Veranstaltungsakkreditierung
Ausgabe des Akkreditierungsausweises
Bei jeder Veranstaltung wird ein eigener Akkreditierungsausweis ausgegeben. Dieser ermöglicht Ihnen die Teilnahme an den in der Aussendung an Ihr Medienunternehmen gekennzeichneten Presseprogrammpunkten. Der Ausweis kann nur gegen Vorlage eines gültigen Presseausweises oder des Originals des Akkreditivs des beauftragenden Medienunternehmens behoben werden. Er ist nicht übertragbar und während der Veranstaltung stets sichtbar zu tragen. Zusätzlich muss jederzeit Ihre Identität mittels eines amtlichen Lichtbildausweises nachweisbar sein.
Den Akkreditierungsausweis beheben Sie bitte zu den in der Aussendung an Ihr Medienunternehmen angegebenen Zeiten im
Medienakkreditierungsbüro des Bundeskanzleramts
Wien 1, Innerer Burghof
Ausnahmsweise Ad-hoc-Medienakkreditierung
Für eine ausnahmsweise Ad-hoc-Medienakkreditierung im Medienakkreditierungsbüro des Bundeskanzleramts benötigen Sie:
- einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
- einen gültigen Presseausweis oder das Original des Akkreditivs des beauftragenden Medienunternehmens.
Beachten Sie bitte, dass eine Ad-hoc-Akkreditierung zu längeren Wartezeiten führen kann.
Dauerzutrittskarte 2025
Die Dauerzutrittskarte ist Medienvertreterinnen und Medienvertretern vorbehalten, die regelmäßig, also mehrmals im Monat, an medienöffentlichen Veranstaltungen des Bundeskanzleramtes, der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei und des Bundesministeriums für Inneres teilnehmen, um über politische Themen zu berichten. Ihr Wohnsitz im Inland ist Voraussetzung.
Im Zuge der Beantragung Ihrer Dauerzutrittskarte erbringen Sie bitte den Nachweis Ihrer journalistischen Tätigkeit. Führen Sie dazu im Antrag die Daten Ihres gültigen Presseausweises an (Nummer und ausstellende Stelle) oder laden Sie ein von Ihrer Chefredaktion unterfertigtes Akkreditiv hoch, aus dem das Erfordernis einer Dauerzutrittskarte für Sie hervorgeht.
Wichtiger Hinweis
Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten sowohl einer sachlichen als auch einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden.
Wenn Sie für ein österreichisches oder ausländisches Medium arbeiten, prüfen wir, ob Sie Medienmitarbeiterin beziehungsweise Medienmitarbeiter im Sinne des § 1 Absatz 1 Z 11 Mediengesetz sind. Unabhängig von der Rechtsform Ihres Mediums wird überdies bei österreichischen Medien die Einhaltung der § 24 (Impressum) und § 25 (Offenlegung) geprüft. Bei ausländischen Medien sind gegebenenfalls Angaben zum verantwortlichen Medieninhaber und den Eigentums- sowie Beteiligungsverhältnissen am Medium beizubringen. Sind Sie Auslandskorrespondent bzw. – korrespondentin, so sind die maßgeblichen Bestimmungen des Fremdenrechts (insbesondere das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, BGBl. I Nr. 100/2005 idgF) anwendbar.
Gegebenenfalls werden Nachweise ihrer journalistischen Tätigkeit über aktuelle politische Themen gefordert.
Die Rechtsgrundlagen für die Sicherheitsüberprüfung bildet § 55a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz, BGBl. Nr. 566/1991 idgF.
Ihre Daten unterliegen seit 25. Mai 2018 den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz novellierten Datenschutzgesetzes idF vom 25. Mai 2018. Sie als Nutzer/Nutzerin stimmen der Datenverarbeitung in diesem Sinne zu.
Grundsätzlich behält sich das Bundeskanzleramt das Recht vor, Ihnen aus sachlichen oder Sicherheitsgründen keine Akkreditierung zu erteilen. Eine missbräuchliche Verwendung zieht den Entzug der Karte nach sich.
Kontakt für nähere Auskünfte
Bundeskanzleramt
Ballhausplatz 1, 1010 Wien
Zimmer EG 31.A/Erdgeschoss: nach telefonischer Vereinbarung
Telefon: +43 1 531 15-20 25 61 oder 20 24 24
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