Schulstartgeld
Gemeinsam mit der Familienbeihilfe für den August wird ein Schulstartgeld für jedes Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren ausgezahlt.
Das bedeutet, dass das Schulstartgeld in Höhe von 121,4 Euro im August für jedes Kind, ab dem Kalenderjahr, in dem es das 6. Lebensjahr vollendet, bis zu dem Kalenderjahr, in dem es das 15. Lebensjahr vollendet, ausbezahlt wird.
Im Jahr 2025 wird für jene Kinder das Schulstartgeld gewährt, die im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 2019 geboren wurden.
Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.